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Umgang wird langsam reduziert - wie verhalten
#26
(30-12-2011, 21:22)befreit schrieb: Wie schätzt ihr meine Chancen hierzu ein? Hat KM eine Chance, das alleinige Sorgerecht zu erwirken?

50%. Weil du sämtliche guten Tips in den Wind geschlagen hast und es exakt so kam, wie dir prophezeit wurde. Nun ist deine Ausgangsbasis viel schlechter geworden, die Zeit hat gegen dich gearbeitet, die Ex hat neue "Beraterinnen" gefunden und hatte viel Zeit, sich auf die Suche nach weiteren umgangsabwürgenden Ideen zu machen. Sie hat die Zeit genutzt, du nicht. Die Ex hat dich voll im Griff, du hast alles ohne weiteres zugelassen. Deinem Verhalten nach kriegt die Ex noch eine realistische Chance aufs Sorgerecht.

Sie wird einfach immer neue Streitpunkte aus dem Zylinder zaubern. Zeit hat sie dafür, beliebig viel Zeit. Du hast ja zuverlässig in ihrem Sinne auf ihren Testballon reagiert, nämlich gar nicht, du hast es hingenommen. Jetzt kann sie die Daumenschrauben in aller Ruhe an anderer Stelle ansetzen. Irgendwann platzst du und lieferst eine Vorlage für ihr alleiniges Sorgerecht oder das Kind ist für dich auch mit gemeinsamem Sorgerecht unerreichbar geworden.

Manchmal frage ich mich schon, wieso man sich die Mühe macht, Väter zu beraten bei denen noch etwas zu retten ist. Solange nämlich noch etwas zu retten ist, ignorieren sie mit grosser Konstanz alle Argumente und Ratschläge, auch wenn sich hundert- und tausendfach erwiesen hat, dass sie wichtig sind. Erst wenn alles vollends zerbröselt ist und eh nichts mehr zu retten, wird Rat angenommen. Der dann freilich nicht mehr viel ändern kann.
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#27
Hallo P,

Deine Worte sind zwar hart, aber hoffentlich herzlich.

Ich stimme Dir nur zum Teil zu. Erstens, die Ausgangssituation ist schlechter geworden - gebe ich zu - von zunächst zwei Übernachtungen die Woche auf eine, aber insgesamt - auch das Verhältnis zwischen mir und meiner Tochter betrachtet - hat es sich nicht unbedingt verschlechtert - hoffe ich.

Habe schon mit meinem Anwalt gesprochen, nächste Woche der Brief mit dem Vorschlag der Umgangsregelung. Morgen soll ich unsere Tochter vier Stunden sehen können.

Welche konkreten Dinge müssen gegeben sein, dass mir die KM das gemeinsame Sorgerecht streitig machen kann? Ich denke nicht, dass sie diesbezüglich schon aktiv ist.

LG
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#28
(30-12-2011, 21:58)befreit schrieb: Welche konkreten Dinge müssen gegeben sein, dass mir die KM das gemeinsame Sorgerecht streitig machen kann? Ich denke nicht, dass sie diesbezüglich schon aktiv ist.

Natürlich nicht. Aber sie hat dir ihren Fahrplan gegeben! Ihre Agenda für die nächsten Jahre! Erst wird der Kontakt stranguliert, dann werden Streitpunkte und angebliche sorgerechtsrelevante Versäumnisse generiert, dann läuft das erste Verfahren bei dem sie (noch) verliert, dann das Zweite das sie gewinnt. Bis dahin bis du gar nichts mehr oder ein selten gesehener Umgang-Sonntags-Onkel.

Du muss ja nichts erkämpfen, aber du solltest nicht freiwillig rückwärts gehen. Eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für gelebte Vaterschaft ist nun mal auch die Dauer und Häufigkeit der Kontakte zum eigenen Kind.

Und ja, es war herzlich gemeint. Dieses Forum und die faq bestehen, um zu helfen.
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#29
Richtig!

Ich hatte weiter oben geschrieben, dass Umgänge von Sa auf SO jedes WE für mich im Prinzip auch i.O. wären (nach einem 'Rückzug' von FR - SO jedes WE). Weniger aber nicht. Dies ist jetzt erreicht und ich werde auch aktiv werden.

Ich hätte es bei dieser Frau auch gleich wissen können, wollte es aber wohl nicht wahrhaben.

Also oben genanntes Procedere durchführen. Was meint ihr, mit oder ohne Anwalt?
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#30
Hallo,

also, der Brief für die Umgangsregelung steht.

Habe jetzt dort den Umgang wie folgt eingeschrieben:

jedes WE, Sa 13:30 - So 18:00
Mittwoch von 16:30 - 19:00
eine Woche am Stück in den Oster, Pfingst und Sommerferien

Bei der Ausformulierung habe ich mich an dem Musterschreiben in den Trennungsfaq gehalten sowie einer Vorlage aus dem Internet.

Es klingt jetzt komisch, aber gibt es noch irgendwelche Punkte die man beachten sollte?

LG
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#31
Hallo befreit,

als häufiger Mitleser und viel zu wenig Mitschreiber, will ich Dir auch kurz antworten

meine Kurzgeschichte: Vater mit 2 Kleinkindern, der gegen den Willen der "borderline"Mutter (wollte Kinder mitnehmen nach dem Ihre Affäre aufgeflogen war und keinerlei Umgangsregelung fixieren) und obwohl vollzeitarbeitend vor dem Gericht das ABR bekommen hat (dank diesem Forum und vieler weiterer Gründe und Glück)

1) da ich selber Facharzt für Kinder-und Jugendmedizin (Funktionsoberarzt) bin, will ich Dir zumindest moralisch zur Seite stehen, Kinder brauchen beide Eltern, auch nach der Trennung, und zwar so, dass ein enges emotionales Band zwischen dem "nur Umgangselternteil" und dem Kind möglich ist, wenn schon kein Wechselmodell möglich ist,
...
die Aussage der Hausärztin (wenn die Mutter denn wirklich die Wahrheit sagt, die Frage ist noch ob es die HAUSärztin oder die KINDERärztin, das ist auch noch ein großer Unterschied, aber führt zu sehr vom Thema ab) ist sollte sie so gefallen sein, aus meiner Sicht an Dummheit nicht zu überbieten, ein guter neutraler Kinderarzt würde das Thema viel differenzierter sehen

2) aus meiner Erfahrung gelingt es nur den wenigsten Müttern in einer Trennungssituation die Paarebene auszublenden und auf der Elternebene mit dem umgangsberechtigten Elternteil (meist dem Vater) eine sinnvolle Regelung zu finden
wenn der Umgang für den Vater etwas großzügiger ausfällt, dann meist nicht aus einer Einsicht heraus, sondern weil dies der Mutter mehr Freiheiten einräumt für den berühmten NEXT oder für andere Formen der Selbstverwirklichung. Ansonsten wird häufig jedes Zugeständnis an mehr Umgang als Risiko gesehen, Macht und ggf. Kind zu verlieren oder Umgang wird als Tauschmittel gegen Geldleistungen gesehen (Typ Machtspiel)

Fazit: Das Verhalten Deiner Ex zeigt ganz klar, dass sie der Gruppe Typ Machtspiel zuzuordnen ist, Dir bleibt nur die Wahl zwischen KAPITULATION (spart vielleicht etwas Geld und bringt vielleicht unregelmäßigen Umgang, wahrscheinlicher aber bei diesem Typ und dem jungen Alter Deiner Tochter Kindes über kurz oder lang eine Entfremdung zwischen Euch beiden) oder aufopferndem KAMPF um den Erhalt deiner emotionalen Beziehung zu Deiner Tochter, und ich sage ganz bewusst KAMPF, denn Du wirst Ausdauer brauchen, Du musst Deine Gefühle im Griff haben, auf der Elternebene bleiben, auch wenn Deine Ex Dich auf der Paarebene tritt, und Du wirst leider, so ist es in dieser Gesellschaft in Deutschland, mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens keine Unterstützung vom Jugendamt bekommen, eher werden Sie Dir in den Rücken fallen, mit Richtern kannst Du Glück haben, aber auch Pech,

Ich hatte eine extrem verdammt gute Anwältin (aus NRW, Kosten waren für mich ca. 8000 Euro), und zum Thema Jugendamt soviel, glaube nicht, dass die nicht auch in meinem Fall eher für die Mutter waren, aber aufgrund meines Berufes und meiner Anwältin haben sie sich offiziell neutral verhalten (aber mir wurde schlecht bei dem Gedanken, wie hilflos andere Väter in solchen Situationen oft ausgeliefert sind)
...
Ach ja, meine Kinder sehen Ihrer Mutter alle 14 Tage für 4 Tage, Wechselmodell hatte die Mutter abgelehnt, großzügigeren Umgang hat die Mutter auch abgelehnt, dafür hatte ich vor kurzem 3 Monate nach dem Urteil nochmal Besuch vom Jugendamt, weil die Mutter sich Sorgen um die Kinder macht (Kinder würden erzählen, sie müsste hungrig ins Bett, es wäre dreckig zu Hause, und überhaupt würden sie lieber zur Mutter -> überflüssig zu erwähnen, dass das gelogen ist), im übrigen kann ich die Kinder bei der Mutter nie telefonisch erreichen (die Kinder sind darüber traurig)
Fazit: sogar in dieser Situation (ABR komplett bei mir, die Mutter wünschte keine schriftliche Umgangsregelung) können Mütter noch absolut irrational handeln p.s.: bisher schaffe ich es die Elternebene zu sehen, und die Kinder sind vom 23.12 bis 31.12 bei der Mutter

also für Dich:
falls Du es Dir irgendwie leisten kannst, nimm Dir einen Anwalt für Familienrecht, und kämpfe, sogar wenn Du irgendwann den Kontakt zu Deiner Tochter verlieren solltest, kannst Du Ihr irgendwann sagen, dass Du um sie gekämpft hast, das ist sehr viel wert

alles Gute
Nachtrag wegen der Umgangsregelung:

Du musst lediglich aufpassen, da Du mit dem Kontakt an jedem Wochenende momentan bevorteilt bist im Gegensatz zu anderen Vätern in der Situation, also entweder so wie Du es vorschlägst oder alternativ jedes 2. WE von Freitag 16 Uhr bis Sonntag 18 Uhr, zusätzlich würde ich 2 Nachmittage in der Woche fordern, Hälfte der Ferien und der hohen Feiertage
...
prinzipiell immer mehr fordern, wenn Du es denn schultern kannst, nicht schon im vorauseilenden Gewahrsam nachgeben
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#32
Hallo SuperPapa,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort! Es freut mich sehr, dass Du diesen Weg gehen konntest!

Ich denke, Du schätzt die Situation genau richtig ein. Meine Ex ist i.d.T. eine Machtmensch, schon während unserer Beziehung (und je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr erscheint mir dies auch u.a. natürlich - ich habe auch meine Fehler gemacht - mit ein Grund für das nicht-Funktionieren unserer Beziehung).

Du hast auch Recht, sie war wohl an den WE oft mit ihrem Next unterwegs, da konnte ich also gerne auf unsere Tochter aufpassen...

Es war wohl die Kinderärztin, die ihr die Sache mit den Übernachtungen aussetzen eingeredet hat, ob dies stimmt wage ich aber zu bezweifeln...

LG
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#33
Hallo SuperPapa,

ein Schöner Beitrag, aber:
(30-12-2011, 23:46)SuperPapa schrieb: aus meiner Erfahrung gelingt es nur den wenigsten Müttern in einer Trennungssituation die Paarebene auszublenden und auf der Elternebene mit dem umgangsberechtigten Elternteil (meist dem Vater) eine sinnvolle Regelung zu finden
Die Aussage "den wenigsten Müttern" ist eines Facharztes unwürdig.
Der Author Raoul Schrott recherchierte bei rechtlosen Vätern und stellte äußerst präzise fest:

„ …Was bringt Mütter dazu, ihre Kinder als ihren Besitz zu betrachten? Offensichtlich ein Gefühl von Schwäche. Dazu aber kommt bei jenen, die sich einer einvernehmlichen Lösung verweigern - das ist immerhin bei allen mir geschilderten Fällen so -, eine Haltung zum Vorschein, die einer narzisstischen Symptomatik zum Verwechseln ähnlich sieht. Damit ist nicht übergroße Eitelkeit gemeint, sondern eine Persönlichkeitsstörung, deren Wurzel in geringem Selbstwertgefühl zu suchen ist. Jede verantwortlich handelnde Mutter wird - bei einem dementsprechend agierenden Vater - nach erfolgter Trennung das Kind über die privaten Konflikte stellen. Frauen mit geringen Selbstwertgefühlen tendieren dazu, Kinder zu instrumentalisieren, um über sie Konflikte austragen zu können.

Das hat Konsequenzen für den Umgang mit dem ehemaligen Lebenspartner. Zum einen gewinnen sie aus der Kontrolle über das Kind ihre Selbstbestätigung. Zum anderen lassen sie keine bewältigte Trennung zu, weil die über das Kind provozierten Reaktionen sie jedes Mal ins Zentrum setzen. Ob es sich dabei um positive oder negative Reaktionen handelt, ist gleichgültig - solange ihnen nur Aufmerksamkeit winkt. Weshalb es mit diesen Müttern kaum eine gütliche Einigung geben kann. …“

http://derstandard.at/1323916644373/Der-...reidekreis


"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#34
Also ich habe gerade eine Verhandlung zur Umgangsregelung hinter mir. Meine Tochter ist 2 Jahre und war 1 als wir uns trennten. Die erste gerichtliche Regelung lautete Dienstag und Donnerstag von 14:30 bis 17:30 und immer abwechselnd jede Woche Sa-So bzw. So-Mo von 9 bis 10.
Die KM hat dann auch irgendwann die Übernachtungen kritisiert und Streichung gefordert. Boykottiert hat sie allerdings nicht.
Die jetzige Verhandlung war von mir schlecht vorbereit, wie ich zugeben muss. Meine Anwältin hat sich auch nicht für mich eingesetzt. Nun habe ich Di und Do 14:30 bis 18 Uhr und jedes 2.WE So-So von 9 bis 16 Uhr. Damit sind 2 Übnernachtungen futsch. Auch Urlaube, Feiertage und generell 2 ÜN wurden verwehrt. Vor allem mit letzterem kann ich überhaupt nicht leben.
Wir müssen nun in eine Beratung, um Voraussetzungen für min. 2 ÜN zu schaffen. Diese sind nur bei der Mutter zu suchen. Sie sei nämlich immer noch verängstigt. Dieser und anderer Müll wurde hin und her verschoben, um irgendwie eine Rechtfertigung gegen 2 ÜN zu kreieren. Meine EX behauptet u.a. auch, dass unsere Tochter bei ihr immer weint, und dass das an den Umgängen am WE liege. Auch sie hatte viel Zeit ihre Helferinnen zu instrumentalisieren. Mit im Boot sitzt auch eine Dame vom Frauenhaus. Und ich bin mir sicher, dass an einem Sorgerechtsentzug gebastelt wird.

Ich kann nur sagen, sein Kind jedes WE 24h bei sich zu haben ist viel wert. Ich würde außerdem auf Umgang in der Woche bestehen; wenn keine ÜN, dann mind. an 2 Tagen 3 bis 4 Stunden. Außerdem müssen längere Urlaube sein.

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#35
Guten Morgen Pistachio,

danke für Deine Kritik, wobei ich gar nicht finde, dass Dein Zitat und meine Aussage sich widersprechen, die Frage ist ja nur, wie hoch der Anteil des Narzissmus in dieser Gesellschaft ausgeprägt ist.
...
und natürlich gibt es ja nun einmal auch viele Situationen, in denen die Mutter mit den Kindern vom Vater alleingelassen wird, und der Vater gar kein großes Interesse am Umgang mit den Kindern hat, und sich die Mütter gerne mehr Umgang der Kinder mit dem Vater wünschen würden, also es sollte also keine pauschale Kritik an allen Müttern sein,
...
letztendlich ist dies alles eine Frage und Verantwortung der gesamten Gesellschaft, es gibt Gesellschaften, da kehrt die Mutter nach der Trennung in Ihr Elternhaus zurück, und die Kinder gehen zum Vater, sobald sie nicht mehr gestillt werden oder im Kleinkindalter sind, ... bitte auf keinen Fall falsch verstehen, nicht, dass ich meine, dass das so sein sollte, es soll nur ein Beispiel sein, dass es eine gesellschaftliche Frage ist was mit Kindern im Falle einer Trennung (und es ist ja so, dass eben Trennungen heutzutage im Gegensatz zu früher gesellschaftlich absolut akzeptiert sind) passiert, aus meiner Sicht kann die Antwort nur lauten, dass beide Eltern dem Kind erhalten bleiben (soweit die Eltern das natürlich hoffentlich wollen) und falls kein Wechselmodell möglich ist, der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, verpflichtet ist, die Beziehung zum anderen Elternteil nach allen Kräften zu fördern
...
und folgend noch mein Lieblingszitat:
"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, daß gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben."
Zitat von Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg, in einem Vortrag am 10.Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97, Seite 466-468, 1997

und befreit ist genau auf dem Weg den Herr Schütz beschrieben hat, wenn er passiv bleiben würde.

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#36
(31-12-2011, 00:06)befreit schrieb: Es war wohl die Kinderärztin, die ihr die Sache mit den Übernachtungen aussetzen eingeredet hat, ob dies stimmt wage ich aber zu bezweifeln...
Ärzte, die vorsätzlich zur Entfremdung eines Kindes von einem Elternteil beitragen, handeln wider ärztlicher Ethik und wissen nicht, was sie tun.
Im Grunde müsste diesen die Ausübung ihres Berufes verboten werden.

(31-12-2011, 11:22)SuperPapa schrieb: und folgend noch mein Lieblingszitat:
"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, ...
Das Zitat kenne ich und es ist deshalb so bedeutsam, weil es von einem Richter kommt.
Mir ist es einmal begegnet, als ich - selbst des sex. Missbrauchs beschuldigt - Informationen im www suchte.
Unsere Gesellschaft ist durch die absurde feministische Entwicklung im Begriff, zehntausende psychisch kranke Menschen zu generieren, allein durch das Familienunrecht, das Kindern die Väter nimmt.



"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#37
(31-12-2011, 12:31)Pistachio 00 schrieb: Ärzte, die vorsätzlich zur Entfremdung eines Kindes von einem Elternteil beitragen, handeln wider ärztlicher Ethik und wissen nicht, was sie tun.

Richtig, aber in vorliegendem Fall bleibt das eine Vermutung aus dritter Hand. Wir wissen nur, dass die Mutter fleissig nach Verbündeten für ihre Kriege sucht. Da wird auch gerne Ärzten in "passender" Weise etwas erzählt und die Antworten werden ebenso passend gemacht. Ein Richter, der nur halbwegs etwas taugt wird sich das gar nicht erst anhören, leider gibt es massenhaft Richter die überhaupt nichts taugen.

Die Problematik ist alt und wurde auch unter Ärzten schon thematisiert. Am bekannten ist der Artikel von Andritzky von 2003 in der Ärztezeitung: http://www.vafk.de/themen/wissen/pas/nic...lassen.htm

Und wenn wir schon bei Andritzky sind, auch gleich http://www.vafk.de/themen/wissen/pas/andritzk.pdf lesen. Sehr gute Einblicke und Begründungen, daraus lässt sich auch viel für die eigene Strategie lernen.
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#38
Was KM erzählt, was andere gesagt/getan haben, ist immer prüfwürdig. Ich habe mir angewöhnt, bei möglicherweise wichtigen Situaionen persönlich oder schriftlich nachzufragen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#39
Hallo Zusammen,

zunächst noch ein Frohes Neues allerseits!

Hatte gestern unsere Tochter für 6 Stunden bei mir, haben Weihnachten gewissermaßen nachgefeiert. Scheinbar haben Mutter und Tochter laut Aussage unserer Tochter auch bei ihrem neuen Partner übernachtet. Das beste finde ich, wenn unsere Tochter mir einfach so erzählt, der Neue würde rülpsen und Zigaretten rauchen... Scheint ein super Fang zu sein...

Meiner lieben Ex-Partnerin, Noch-Ehefrau und treusorgenden Mutter also unsere Tochter wieder zurück gebracht. Jetzt ist für Donnerstag früh ausgemacht, wobei ich die folgenden Tage unsere Tochter immer morgens abholen und abends wieder zu ihr zurück bringen soll. Völlig bescheuert und sicher auch nicht Kind gerecht.
Ich habe sie nach den Gründen gefragt, sie ausweichend reagiert, allerdings hat sie mir versichert, dass die WE Umgänge so bleiben wie bisher (SA 13:30 - SO 18:00 Uhr). Das Wort in Gottes Ohr.

Das Schreiben für die Umgangsregelung muss ich nur noch ausdrucken und per Einschreiben verschicken, ich werde auch die Scheidung einreichen (da sie es offenbar nicht für nötig hält oder auch andere Absichten dahinter stecken).
Ich denke, es ist auch irgendwo meine Pflicht, hier aktiv zu werden und zumindest zu versuchen, die enge und aus meiner Sicht auch sehr herzliche Bindung zwischen mir und unserer Tochter zu erhalten. Ich habe ein klein wenig Angst davor, dass Madam einerseits dann völlig blockiert und ich in einer Art Hamsterrad mich festlaufe, wo ich mich finanziell und emotional abrackere und am Ende doch nichts dabei herauskommt.

LG
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#40
Hallo Zusammen,

noch ein paar kleine Fragen:

- KM hat mir einmal per e-mail bestätigt (kurz nach der Trennung, als es schon mal massive Probleme gab und wir nur noch über mail kommunizierten), dass ich unsere Tochter einmal die Woche sehen und von Samstag auf Sonntag übernachten lassen könnte. Ich war damals schon kurz davor, auch in die juristische Richtung zu gehen, mit der Zeit hatte sich aber die Regelung jedes WE von FR - SO ergeben, die dann wie oben beschrieben gekippt wurde. Kann ich dies irgendwie zu meinem Vorteil nutzen? Inzwischen sind leider alle Kommunikationspfade ziemlich abgebrochen.

- wird es mir u.U. als eskalationsfördernd ausgelegt, wenn die Einreichung der Scheidung von mir ausgeht?

- KM argumentiert in Richtung, das Kind bräuchte Ruhe, alle zwei Wochen ein paar Stunden für den Vater sei doch normal nach einer Trennung, das Kind wird aus seiner Umgebung herausgerissen etc.. Welche Gegenargumente kann man anbringen, insbesondere zu dem Punkt das Kind bräuchte erst mal Ruhe... (fürs Jugendamt u.s.w.)

Schon im Voraus vielen Dank für Eure Unterstützung!
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#41
1. Wenig. Wird wahrscheinlich in Frage gestellt. eMails sind nicht dokumentecht.
2. Nein.
3. Das hat der Richter schon tausendmal gehört. Entweder er hängt diesem Quark auch an, dann kannst du nichts mehr machen. Oder er hält es selbst längst für widerlegt, dann brauchst du nicht mehr drauf eingehen. Anwälte schreiben dazu höchstens irgeneinen cut&paste Satz von wegen liebevoller Bindung an den Vater, Regelmässigkeit des Umgangs erst recht wegen der Verunsicherung durch die Trennung etcetera. Du solltest jedenfalls nichts darauf schriftlich antworten.
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#42
Hallo P,

danke für Deine Antwort!

dachte immer mails seinen auch eine Art Geschäftsbrief...

Naja wir werden sehen wie sich Madam verhält. Leider habe ich halt erst einmal gelernt, dass es besser war ruhig zu bleiben und sich nicht ärgern zu lassen, KM bestand dann sogar auf Umgang mit Übernachtung am WE (um mit dem Next auf 'Tour' zu gehen).

LG
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#43
(02-01-2012, 16:21)befreit schrieb: Leider habe ich halt erst einmal gelernt, dass es besser war ruhig zu bleiben und sich nicht ärgern zu lassen

Das war auch richtig. Aber nicht ausschliesslich. Wenn man reagiert, dann äusserst konsequent und nur bei Dingen, die durchsetzbar sind. Auseinandersetzungen, die längst für einen selbst verloren sind oder wenn man zu inkonsequent ist sollte man sein lassen.
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#44
Hallo Zusammen,

hier ein kurzer Zwischenstand:

- der Brief ist per Einschreiben abgeschickt, bis jetzt noch keine Reaktion
- Beim Kindergarten angerufen, habe zwar ein sehr freundlichen Telefonat geführt, mir wurde aber erklärt, dass ich mich doch mit der KM einigen solle, z.B. wegen Abholung Kind, Elternabenden etc.. Väter, die einfach so auftauchen, würden regelmäßig hinausbefördert.

Habe Kontakt mit dem VAFK aufgenommen, hier hat man mir geschildert, dass es immer besser ist, eine Einigung mit der KM zu suchen als eine gerichtliche Lösung anzustreben. Habe daraufhin KM zum Kaffe eingeladen (was sofort abgelehnt wurde) und sie gefragt, ob man denn nicht mal ihren neuen Partner kennenlernen könnte (versteckt sich immer, wenn ich unsere Tochter abhole - wie albern und dämlich). Dann mit KM abgemacht, dass es so weiter laufen soll wie bisher (Übernachtung von SA - SO).

Ich erstmal beruhigt, dachte die Situation hätte sich entschärft, aber siehste: kurzes Telefonat, dieses WE keine Übernachtung, ich soll unsere Tochter SA und SO abholen und wieder zurück bringen. Sie hätte auch die Scheidung eingereicht, und irgendetwas davon gefaselt, dass ich in unserer Beziehung Gewaltausbrüche gehabt hätte - was nicht der Wahrheit entspricht.

Hole Morgen also erst einmal unsere Tochter ab, mal sehen was noch alles auf einen zukommt...

LG
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#45
Hallo Zusammen,

habe also unsere Tochter SA und SO abgeholt und jedes Mal wieder zur KM zurückgebracht.

SA ist KM total abgegangen bei der Übergabe. Unsere Tochter hat gelächelt, ich habe beide begrüßt, sie nur 'pack das Kind' und 'beweg Dich' (und dies vor unserer Tochter). Total aggressiv, ich habe die ganze Szene (heimlich) mit dem Handy festgehalten. Stark fand ich, dass unsere Tochter immer noch gelächelt hat und sich gefreut hat. Ich selbst bin auch ruhig geblieben und habe freundlich zurück gelächelt und ihr vorgeschlagen, mal ein Mediationsgespräch zu führen (was sofort abgelehnt wurde).
Die anderen Male dann verliefen wieder ruhiger und gesitteter, aber so eine Psycho-Scheiße nimmt einen erst mal mit...

Ich finde es ja toll, Kontakt mit unserer Tochter pflegen zu dürfen (auch wenn ich manchmal schon ziemlich schlucken musste) und will mir diesen auch erhalten, aber bei so einem Verhalten ist es manchmal wirklich schwierig ruhig zu bleiben.

Von dem Schreiben habe ich noch nichts gehört...
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#46
(16-01-2012, 20:07)befreit schrieb: Ich finde es ja toll, Kontakt mit unserer Tochter pflegen zu dürfen
Deine Einstellung ist falsch - es ist kein "dürfen", Kontakt mit seinem Kind zu haben, sondern es ist dein Recht! Du bist kein Bittsteller bei der KM!
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#47
Zitat:..... Sie hätte auch die Scheidung eingereicht, und irgendetwas davon gefaselt, dass ich in unserer Beziehung Gewaltausbrüche gehabt hätte,....

Also ein Gewalttäter bist Du ja schon mal,...aber

Zitat:Hole Morgen also erst einmal unsere Tochter ab, mal sehen was noch alles auf einen zukommt...

die Tochter darfst Du trotzdem fürs WE abholen.

Fazit: Du gehörst also zu der Gruppe an Gewalttätern dieses Landes, denen man beruhigt auch Kinder für Stunden bzw. Tage und Nächte anvertrauen kann. Möge sie doch bitte mit Ihrer originellen Ansicht bei Gericht antanzen.

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#48
Hallo,

genau so einer bin ich ;-).

Habe mal zusammengezählt, dass unser Kind bereits mehr als 100 Mal bei mir übernachtet hat. Erst in einer kleinen Einzimmerkellerabsteige, jetzt in einer sehr viel geräumigeren 2-Zimmer Wohnung. Wobei die erste Wohnung uns irgendwie zusammengeschweißt hat. Jedes Mal, wenn wir daran vorbei laufen, schreit meine Tochter 'die kleine Wohnung!' und will sofort hinein...

Denke, dass meine Ex und ihr Next die 'freie' Zeit ohne Kind auch auf Konzerten und Urlaub genossen haben. Jetzt möchte man wohl wieder 'eigene heile Familie' (laut unserer Tochter sind schon gemeinsame Kinder geplant), da stört so ein Umgangsfaktor nur. Jedenfalls konnte unser Kin d am SA nicht übernachten, da Next sie ins Bett bringen sollte und Madam sich mit einer Freundin getroffen hatte.

Ich würde es ja eigentlich einmal begrüßen, den Next kennen zu lernen oder habt ihr damit schlechte Erfahrungen gemacht. Vielleicht rate ich ihm ja schon mal, das gemeinsame Sorgerecht für die hypothetischen Kinder zu beantragen :-).

LG

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#49
(18-01-2012, 19:34)befreit schrieb: Ich würde es ja eigentlich einmal begrüßen, den Next kennen zu lernen oder habt ihr damit schlechte Erfahrungen gemacht.
Ich kann das nur empfehlen, auch wenn manche bestimmt schon negative Erfahrungen gamacht.
Es ist gut, wenn man in ihm keinen Feind hat.
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#50
(18-01-2012, 22:58)beppo schrieb: Ich kann das nur empfehlen, auch wenn manche bestimmt schon negative Erfahrungen gamacht.
Es ist gut, wenn man in ihm keinen Feind hat.

Gilt uebrigens gelegentlich auch fuer Mr. Previous. In jedem Fall, wenn dessen Ableger Teil des eigenen Paketes werden.
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