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Hallo,
macht es evt. Sinn den Gericht mitzuteilen, das er bereit ist Auskunft über sein Einkommen zu erteilen, aber dafür noch z.B. 14 Tage Zeit benötigt, da das Einkommen von 2011 gerade beim Steuerberater berechnet wird??
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(10-01-2012, 11:42)SweetBee schrieb: macht es evt. Sinn den Gericht mitzuteilen, das er bereit ist Auskunft über sein Einkommen zu erteilen, aber dafür noch z.B. 14 Tage Zeit benötigt, da das Einkommen von 2011 gerade beim Steuerberater berechnet wird??
Das Einkommen muss er so oder so mitteilen, wenn es für 2011 noch gar nicht vorliegt sollte er das natürlich sagen. War er jetzt beim Anwalt?
(10-01-2012, 11:42)SweetBee schrieb: macht es evt. Sinn den Gericht mitzuteilen, das er bereit ist Auskunft über sein Einkommen zu erteilen, aber dafür noch z.B. 14 Tage Zeit benötigt, da das Einkommen von 2011 gerade beim Steuerberater berechnet wird?? Das kommt drauf an. Wenn er irgendwie dem Gericht klar machen kann, dass seine letzten 12 Lohnzettel zum Berechnen des KU nicht ausreichen. Die will das Gericht sehen! Wenn er selbständig ist, dann ist er in der Lage, das Einkommen der letzten drei Jahre nachzuweisen.
Von daher ist Deine Frage ziemlich überflüssig und erreicht beim Gericht ein müdes Lächeln.
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(09-01-2012, 22:51)SweetBee schrieb: Ich habe bisher in keinem der Schreiben die der Kindesvater erhalten hat was von Betreuungsunterhalt gelesen. Also denke ich das sie den nicht geltend macht. Dein "Denken" ist ein gefährlicher Fehlschluß, der öfters unterläuft.
Es ist eine übliche Taktik, zuerst den KU dingfest zu machen und anschließend mit der Geltendmachung des BU zu kommen.
(10-01-2012, 11:42)SweetBee schrieb: macht es evt. Sinn den Gericht mitzuteilen, das er bereit ist Auskunft über sein Einkommen zu erteilen, aber dafür noch z.B. 14 Tage Zeit benötigt, da das Einkommen von 2011 gerade beim Steuerberater berechnet wird?? Auch im Rahmen der Auskunftspflicht muss man nur Unterlagen vorlegen, die man
a) vorliegen hat
b) ohne Nachlässigkeit haben könnte.
Anfang Januar kann keiner erwarten, dass ein Jahresabschluß für das gerade abgelaufene Jahr bereits vorliegt oder eine Steuererklärung bereits gemacht ist. Auch dem U-Pflichtigen sind die üblichen Fristen zuzubilligen.
Auch die Zusicherung mit den 14 Tage würde ich nicht machen, denn wie kann er sicher sein, dass der Steuerberater fertig wird?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
(13-01-2012, 12:33)Spiegel schrieb: sie erzählte mir grad nebenher.. das Überiwegend sehr sehr viele verloren haben..
nachdem rutschten viele ab!! Unaufhaltsam!! :...(
den "Kleinen 'Muck'" könnte man sich doch mal aufs 'Korn' nehmen ...
Allerdings vertehe ich jene Väter nicht, die anderen Vätern ein Loch in den Bauch fragen, selber aber nicht bereit sind, FÜR andere Väter Informationen bereit zu stellen:
z.Bsp. hier:
http://www.vaeter-fuer-gerechtigkeit.de/...richt.html
Ich kann dort noch immer unter Dresden 'nur' einen Eintrag für das OLG finden .....
Dabei genügt es, einen Nicknamen und eine eMail-Adresse anzugeben.
Ich stelle mir vor, dass es für den einen oder anderen Richter eines Familiengerichts peinlich werden könnte, wenn sich mglw. fünf Väter über seine Rechtsfindungsprozesse ggseitig informieren und Rechtsmittel untereinander absprechen ....
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(13-01-2012, 12:33)Spiegel schrieb: Und wer familienrichterin muck zugeteilt bekommt, HAT SCHON VERLOREN Das entspricht (fast) den Tatsachen, der weitere Weg muss zwingend über das OLG führen.
(13-01-2012, 15:36)Ibykus schrieb: Ich stelle mir vor, dass es für den einen oder anderen Richter eines Familiengerichts peinlich werden könnte, wenn sich mglw. fünf Väter über seine Rechtsfindungsprozesse ggseitig informieren und Rechtsmittel untereinander absprechen .... Frau Muck kümmert das selbstverständlich überhaupt nicht.
Ich habe/hatte Kontakt zu mehreren Vätern, die ebenfalls mit dieser RichterIn beschenkt wurden, ich weiss auch, dass mehrere Anwälte allein bei der Nennung ihres Namens die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Auch beim örtlichen VafK ist diese RichterIn bestens bekannt.
Manipulierte Verhandlungsprotokolle, Rechtsbeugung und Gefälligkeitsgutachten haben in der Vergangenheit bereits zu mehreren Befangenheitsanträgen geführt - m.W. allerdings ergebnislos.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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(25-01-2012, 13:13)Pistachio 00 schrieb: Auch beim örtlichen VafK ist diese RichterIn bestens bekannt.
Ob das nun qualifiziert oder eben nicht sei mal dahingestellt. Ich finde deren lokale Seite nicht mehr - vor Jahren hatten sie Eine und gaben auch Anwaltsempfehlungen.
Wenn die so kenntnisreich sind wie die Meinung ueber die Richterin, dann muss sie eine Rakete im positivsten Sinn sein.
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@Ray
Ich schrieb ja nur, das Die RichterIn auch beim örtlichen VafK bekannt ist, ich möchte hier keine Diskussion über den Dresdner Verein führen.
Wenn Du dort schlechte Erfahrungen gemacht hast, ist das eben so.
Ich habe gute Erfahrungen gemacht.
Die Webadresse ist jetzt übrigens http://www.dd.vafk.de/
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Was Familiengericht angeht, habe ich resigniert. Mann hat keine Chance.
Richterin Muck macht einen guten Eindruck, im Endeffekt steht sie aber auf der Seite der Frau, meine Erfahrung. Sie hat sogar mündliche Zusicherungen gemacht, die sie dann schriftlich bei Vereinbarungen einfach abgeändert hat. Diskrepanz mündlich-schriftlich. Man könnte auch sagen, sie hat mich angelogen.
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