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nochmals Lohnauskunft geben oder nicht?
#1
Hallo zusammen,
der RA meiner Frau wollte zur Bestimmung des Trennungsunterhaltes und KU Ende November 2011 meine letzten 12 Lohnzettel sehen. Dieser freundlichen Bitte bin ich nachgekommen, plus (freiwilligerweise) eine Vorausberechnung meines Arbeitgebers für Januar 2012 mit der neuen LstKl 1 und ein Ausdruck eines Nettolohnrechners plus die Nettolohnrechnung meines RA´s.
Alle 3 Vorausberechnungen sind ziemlich genau auf das selbe zu erwartende Netto gekommen von 1850€, plusminus <40€. Daraus wurde BU und KU berechnet, den ich seit 1. Dez. 2011 zahle.
Jetzt muss der Exe aufgefallen sein, dass sie noch mehr Geld braucht. Ihr RA schickte Ende Februar erneut eine Aufforderung zwei Lohnzettel von Januar und Februar 2012 zu schicken "zwecks Prüfung der Unterhaltshöhe". Ich habe in der FAQ folgendes gefunden, was sich wohl auf §1605 BGB bezieht:
Zitat:Ein Auskunftsanspruch besteht alle zwei Jahre. Auskunft muss nur auf ausdrückliche Aufforderung der Unterhaltsgläubigerin gegeben werden, der Pflichtige ist nicht verpflichtet, von sich auch Einkommensänderungen mitzuteilen. Laut OLG Frankfurt vom 21.02.2002 – 3 WF 4/02 beginnt die Zweijahresfrist erst ab Rechtskraft einer eventuellen gerichtlichen Entscheidung, nicht ab der letzten Auskunftserteilung. Auskunft vor Ablauf der Zweijahresfrist muss nur erteilt werden, wenn der Auskunftbegehrende glaubhaft machen kann, dass sich das Einkommen nennenswert geändert hat.
Folgende Fragen stellen sich mir noch:
a) ist die Forderung berechtigt oder kann man dankend ablehnen, weil noch keine 2 Jahre vergangen sind und auch keine Lohnerhöhung stattfand?
b) falls berechtigt: bringt es mir was die Auskunft zeitlich zu verzögern um evtl. einen Monat noch den niedrigeren BU zu zahlen, oder setzt mich allein die Forderung nach aktuellen Lohnzetteln OHNE konkreten Zahlen in Verzug?

Vielen Dank für jede Hilfe!
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#2
(23-02-2012, 19:54)L3NNOX schrieb: Daraus wurde BU und KU berechnet, den ich seit 1. Dez. 2011 zahle.
Meines Erachtens geht es z.Zt. noch um TU. Wenn es dann vor Gericht geht und es dann um den BU geht, würde auch das Gericht die letzten 12 Monate sehen wollen. Bis zum Entscheidungstermin gelten die letzten 12 Monate.

Abschließend wirst Du eh´fiktiv gerechnet. Big Grin
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#3
(23-02-2012, 20:31)blue schrieb: Meines Erachtens geht es z.Zt. noch um TU.
right

(23-02-2012, 20:31)blue schrieb: Abschließend wirst Du eh´fiktiv gerechnet. Big Grin
das bedeutet?

Was würdest du mir also raten?

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#4
Schick die Unterlagen der letzten zwei Monate hin. Falls Du beim "Vorhersehen" der Tragödie vor 1-2 Jahren noch nicht Deine Sachen in Sicherheit gebracht hattest, ist da recht wenig zu machen.
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#5
(23-02-2012, 21:54)blue schrieb: Falls Du beim "Vorhersehen" der Tragödie vor 1-2 Jahren noch nicht Deine Sachen in Sicherheit gebracht hattest, ist da recht wenig zu machen.

Doch hab ich, Ehevertrag wurde zb gemacht. Und von 49 000€ Jahresbrutto sieht die Ex nur 252/Monat. Ich denk bisher lief es recht gut Big Grin
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#6
(23-02-2012, 22:04)L3NNOX schrieb: Doch hab ich, Ehevertrag wurde zb gemacht.
Und Du bist Dir bestimmt ganz sicher, das der felsenfest ist!? Tongue

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#7
Seid Ihr schon vor Gericht miteinander gewesen? Der Richter fordert sowieso Einkommensnachweise nach Gusto, Lust und Laune. Da hilft kein Verzögern und Taktieren. Es gilt ja ohnehin der Grundsatz, dass kein Partner finanziell schlechter gestellt sein darf in der Trennungsphase als während der Ehe- denn die Ehe ist ja noch nicht geschieden und besteht demzufolge ja noch fort.
Wenn der Ehevertrag deine EX benachteiligt, kannst du dir das Papier wahrscheinlich an die Klowand tackern. Und zudem können nicht zwei Parteien (also du und deine Ex) einen Vetrag zu Lasten Dritter (Jobcenter, ARGE usw) schließen. Will heißen: wenn deine Ex keinen Bock darauf hat, selbst für sich zu sorgen, dann zahlt ihr auch kein Arbeits- oder Sozialamt etwas, wenn deine Ex aufgrund der Bestimmungen des Ehevertrages bedürftig wird und staatliche Transferleistungen zum Lebensunterhalt in Anspruch nehmen muß.
Bei mir war es so: per einstweiliger Verfügung zu einem Trennungsunterhalt von 300.- Euro monatlich verpflichtet, hat der Richter anderthalb Jahre später gemeint, der Exe einen Betrag von 1.200.- Euro zugestehen zu wollen. Unbefristet bis ans Lebensende, versteht sich.

Wenn du bislang mit 250.- Euro davon gekommen bist, heißt das nnicht viel. Kann morgen alles anders sein.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
Naja der Unterhalt wird ja immer noch nach gewissen Regeln berechnet die feststehen. Und nach Abzug von Schulden und KU bleiben ihr eben nur noch 250€. Was sollte sich da ändern solange ich nicht MEHR verdiene oder eben WENIGER schulden habe?
Spricht eigentlich was dagegen manche Schulden für wenige Monate auszusetzen im Trennungsjahr? Zb der Beitrag zur Riesterrente mal auszusetzenP

MfG
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#9
(24-02-2012, 23:35)L3NNOX schrieb: Naja der Unterhalt wird ja immer noch nach gewissen Regeln berechnet die feststehen.
Du kannst auch gerne noch den freundlichen Damen vom ASD vertrauen!
Aus Dir spricht jemand, der noch nicht fiktiv verurteilt wurde! Tongue
Träum weiter!
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#10
Ich arbeite a) fest und b) Vollzeit, da gibts keinen Grund fiktiv zu berechnen.
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#11
Aha! Ein ganz Gewiefter! Tongue Du glaubst also wirklich, nicht fiktiv gerechnet werden zu können?

Du schreibst selbst:
"Jetzt muss der Exe aufgefallen sein, dass sie noch mehr Geld braucht. Ihr RA schickte Ende Februar erneut eine Aufforderung zwei Lohnzettel von Januar und Februar 2012 zu schicken "zwecks Prüfung der Unterhaltshöhe."

Spaß beiseite...Wenn es zeitlich extrem "unpassend" für einen erscheint, den Scheidungsantrag auf den Tisch zu bekommen, ist es in den meisten Fällen zu spät, vorzusorgen.

Bedeutet: Wenn Du in den letzten 12 Monaten sehr gut verdient hattest, sagen wir mal, weil die Firma das (indirekt) von Dir verlangt hatte, und dann plötzlich der Scheidungsantrag ins Haus flattert, geht das Gericht davon aus, dass Du in (absehbarer) Zukunft ebenso gut verdienen kannst.

Nicht nur @beppo und ich können Dir ein Liedchen davon singen!
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#12
Ich denke, spätestens nach dem ersten Termin vor dem Familiengericht lesen wir wieder was von @L3NNOX.......

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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