20-03-2012, 14:18
Nachdem letztes Monat meine Revision wegen Unterhaltspflichtverletzung verworfen wurde, wartete ich auf die Post vom Gericht bzw. Staatsanwaltschaft. Die ausgesprochenen Geldstrafe war bei ca. 60 Tagessätzen, insgesamt 1500 Euro.
Die Rechnung lag jetzt im Briefkasten.
Es wird ein kompletter Betrag gefordert, der keinerlei Kostenaufstellung
beinhaltet (Gerichtskosten, Anteil Geldstrafe).
Die Rechnung wird auch gleich als Mahnung bezeichnet. Dabei ist keine Frist gesetzt, obwohl von fristgerechter Zahlung die Rede ist.
Es wird auch gleich mit der Ersatzfreiheitsstrafe gedroht, anscheinend auf den Gesamtbetrag, obwohl das ja meinen Verständnis nach wohl nur auf den Anteil der Geldstrafe(ca. 1500 Euro) gelten sollte und nicht für den Anteil der Gerichtskosten.
Muss mir jetzt überlegen, wie ich darauf reagiere.
So sieht die Rechnung aus:
Seite 1
Absender Staatsanwaltschaft
Herr
Holterdipolter
Straße
Datum Sachbearbeiter-Nr.:-----
Zimmer-Nr.:----
Telefon-Durchwahl:------------
Geschäftszeiten:
Montag-Freitag: 07.30-12.00 Uhr
* R E C H N U N G S N U M M E R *
123456789
Bei Zahlungen oder Zuschriften an die
Landesjustizkasse Bamberg bitte dieses
Kassenzeichen unbedingt angeben!
MAHNUNG in der Strafsache gegen sie
Sehr geehrter Herr Holterdipolter,
Sie schulden aus dem obengenannten Verfahren noch einen Betrag von insgesamt 2500 EUR.
Bitte überweisen Sie diesen Betrag nunmehr umgehend auf das unten genannte Konto der Landesjustizkasse
Bamberg.
Bitte verwenden Sie den beigefügten Überweisungsträger und beachten Sie die Hinweise auf der
nächsten Seite.
Unterbleibt die Zahlung, so muss die Forderung zwangsweise beigetrieben werden.
Ist eine Geldstrafe verhängt, so müssen Sie, wenn Sie nicht zahlen mit der Vollstreckung der
Ersatzfreiheitsstrafe rechnen.
Soweit eine Geldbuße vorliegt, kann Erzwingungshaft angeordnet werden, wenn Sie nicht rechtzeitig
zahlen oder - falls Sie nicht rechtzeitig zahlen können - nicht sofort der Staatsanwaltschaft schriftlich
oder zur Niederschrift dargelegt haben, warum Ihnen die fristgemäße Zahlung nach Ihren
wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zugemutet werden kann.
Soweit ein Ordnungsgeld verhängt wurde, kann gegen Sie Ordnungshaft beantragt werden bzw. die
bereits angeordnete Haft vollstreckt werden, wenn Sie Ihrer Pflicht rechtzeitig zu zahlen oder Ihre
Zahlungsunfähigkeit darzulegen, nicht nachkommen.
Bitte beachten Sie, dass es unter Umständen bis zu 8 Arbeitstage dauern kann, bis Ihre Zahlung, vom Tag
der Überweisung an gerechnet, unserem Konto gutgeschrieben wird.
Sollten Sie daher den angemahnten Betrag bereits bezahlt haben, so betrachten Sie diese Mahnung
bitte als gegenstandslos.
Falls Sie den Betrag nicht auf einmal bezahlen können, so können Sie einen Ratenantrag stellen. Bitte
geben Sie dabei Ihre regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben an und weisen Sie diese durch
entsprechende Belege nach.
Mit freundlichen Grüßen
Staatsanwaltschaft Landshut
Dieses Schreiben wurde mit einer Datenverarbeitungsanlage erstellt und ist daher nicht unterzeichnet.
Landesjustizkasse Bamberg
Heiliggrabstr. 28
96052 Bamberg
Konto der Landesjustizkasse Bamberg:
BayemLB (BLZ 700 500 00) Kto.-Nr. 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
BIG: BYLADEMM
Seite 2
WICHTIGE HINWEISE
Anfragen wegen der Berechnung der Kosten
richten Sie bitte ausschließlich an die auf der ersten Seite genannte Staatsanwaltschaft.
Bitte beachten Sie auch die Anlage "Wichtige Hinweise".
Hier folgt ein Überweisungsvordruck und
Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
Berechnung der Beträge
a) Anfragen wegen der Berechnung der Kosten richten Sie bitte ausschließlich an die auf der ersten Seite
genannte Staatsanwaltschaft.
Bei schriftlichen oder telefonischen Anfragen geben Sie bitte unbedingt die Geschäftnummer der Staatsanwaltschaft an.
Das zuständige Staatsanwaltschaft, die Anschrift, die Telefonnummer sowie die Geschäftsnummer ersehen Sie auf der
ersten Seite.
b) Gerichtliche Überprüfung der Gerichtskosten:
Gegen die Berechnung der Gerichtskosten können Sie den Rechtsbehelf der Erinnerung einlegen.
Das Verfahren über die Erinnerung ist gebührenfrei. Die Einlegung des Rechtsbehelfs entbindet Sie jedoch
nicht von der Verpflichtung zur vorläufigen Zahlung der in Rechnung gestellten Beträge; andererseits wird durch Ihre
Zahlung die Einlegung der Erinnerung nicht ausgeschlossen. Hat Ihre Erinnerung Erfolg, wird ein etwa überzahlter
Betrag unaufgefordert zurückerstattet.
Die Erinnerung
ist an keine Frist gebunden
kann ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts
entweder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden,
ist an die Staatsanwaltschaft (nicht an die Landesjustizkasse Bamberg!) unter Angabe der Geschäftsnummer zu richten.
Die nötigen Angaben ersehen Sie auf der ersten Seite oben.
Landesjustizkasse Bamberg
Heiliggrabstr. 28
96052 Bamberg
Konto der Landesjustizkasse Bamberg:
BayemLB (BLZ 700 500 00) Kto.-Nr. 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
BIC: BYLADEMM
Die Rechnung lag jetzt im Briefkasten.
Es wird ein kompletter Betrag gefordert, der keinerlei Kostenaufstellung
beinhaltet (Gerichtskosten, Anteil Geldstrafe).
Die Rechnung wird auch gleich als Mahnung bezeichnet. Dabei ist keine Frist gesetzt, obwohl von fristgerechter Zahlung die Rede ist.
Es wird auch gleich mit der Ersatzfreiheitsstrafe gedroht, anscheinend auf den Gesamtbetrag, obwohl das ja meinen Verständnis nach wohl nur auf den Anteil der Geldstrafe(ca. 1500 Euro) gelten sollte und nicht für den Anteil der Gerichtskosten.
Muss mir jetzt überlegen, wie ich darauf reagiere.
So sieht die Rechnung aus:
Seite 1
Absender Staatsanwaltschaft
Herr
Holterdipolter
Straße
Datum Sachbearbeiter-Nr.:-----
Zimmer-Nr.:----
Telefon-Durchwahl:------------
Geschäftszeiten:
Montag-Freitag: 07.30-12.00 Uhr
* R E C H N U N G S N U M M E R *
123456789
Bei Zahlungen oder Zuschriften an die
Landesjustizkasse Bamberg bitte dieses
Kassenzeichen unbedingt angeben!
MAHNUNG in der Strafsache gegen sie
Sehr geehrter Herr Holterdipolter,
Sie schulden aus dem obengenannten Verfahren noch einen Betrag von insgesamt 2500 EUR.
Bitte überweisen Sie diesen Betrag nunmehr umgehend auf das unten genannte Konto der Landesjustizkasse
Bamberg.
Bitte verwenden Sie den beigefügten Überweisungsträger und beachten Sie die Hinweise auf der
nächsten Seite.
Unterbleibt die Zahlung, so muss die Forderung zwangsweise beigetrieben werden.
Ist eine Geldstrafe verhängt, so müssen Sie, wenn Sie nicht zahlen mit der Vollstreckung der
Ersatzfreiheitsstrafe rechnen.
Soweit eine Geldbuße vorliegt, kann Erzwingungshaft angeordnet werden, wenn Sie nicht rechtzeitig
zahlen oder - falls Sie nicht rechtzeitig zahlen können - nicht sofort der Staatsanwaltschaft schriftlich
oder zur Niederschrift dargelegt haben, warum Ihnen die fristgemäße Zahlung nach Ihren
wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zugemutet werden kann.
Soweit ein Ordnungsgeld verhängt wurde, kann gegen Sie Ordnungshaft beantragt werden bzw. die
bereits angeordnete Haft vollstreckt werden, wenn Sie Ihrer Pflicht rechtzeitig zu zahlen oder Ihre
Zahlungsunfähigkeit darzulegen, nicht nachkommen.
Bitte beachten Sie, dass es unter Umständen bis zu 8 Arbeitstage dauern kann, bis Ihre Zahlung, vom Tag
der Überweisung an gerechnet, unserem Konto gutgeschrieben wird.
Sollten Sie daher den angemahnten Betrag bereits bezahlt haben, so betrachten Sie diese Mahnung
bitte als gegenstandslos.
Falls Sie den Betrag nicht auf einmal bezahlen können, so können Sie einen Ratenantrag stellen. Bitte
geben Sie dabei Ihre regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben an und weisen Sie diese durch
entsprechende Belege nach.
Mit freundlichen Grüßen
Staatsanwaltschaft Landshut
Dieses Schreiben wurde mit einer Datenverarbeitungsanlage erstellt und ist daher nicht unterzeichnet.
Landesjustizkasse Bamberg
Heiliggrabstr. 28
96052 Bamberg
Konto der Landesjustizkasse Bamberg:
BayemLB (BLZ 700 500 00) Kto.-Nr. 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
BIG: BYLADEMM
Seite 2
WICHTIGE HINWEISE
Anfragen wegen der Berechnung der Kosten
richten Sie bitte ausschließlich an die auf der ersten Seite genannte Staatsanwaltschaft.
Bitte beachten Sie auch die Anlage "Wichtige Hinweise".
Hier folgt ein Überweisungsvordruck und
Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
Berechnung der Beträge
a) Anfragen wegen der Berechnung der Kosten richten Sie bitte ausschließlich an die auf der ersten Seite
genannte Staatsanwaltschaft.
Bei schriftlichen oder telefonischen Anfragen geben Sie bitte unbedingt die Geschäftnummer der Staatsanwaltschaft an.
Das zuständige Staatsanwaltschaft, die Anschrift, die Telefonnummer sowie die Geschäftsnummer ersehen Sie auf der
ersten Seite.
b) Gerichtliche Überprüfung der Gerichtskosten:
Gegen die Berechnung der Gerichtskosten können Sie den Rechtsbehelf der Erinnerung einlegen.
Das Verfahren über die Erinnerung ist gebührenfrei. Die Einlegung des Rechtsbehelfs entbindet Sie jedoch
nicht von der Verpflichtung zur vorläufigen Zahlung der in Rechnung gestellten Beträge; andererseits wird durch Ihre
Zahlung die Einlegung der Erinnerung nicht ausgeschlossen. Hat Ihre Erinnerung Erfolg, wird ein etwa überzahlter
Betrag unaufgefordert zurückerstattet.
Die Erinnerung
ist an keine Frist gebunden
kann ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts
entweder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden,
ist an die Staatsanwaltschaft (nicht an die Landesjustizkasse Bamberg!) unter Angabe der Geschäftsnummer zu richten.
Die nötigen Angaben ersehen Sie auf der ersten Seite oben.
Landesjustizkasse Bamberg
Heiliggrabstr. 28
96052 Bamberg
Konto der Landesjustizkasse Bamberg:
BayemLB (BLZ 700 500 00) Kto.-Nr. 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
BIC: BYLADEMM