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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#26
Ich habe denen noch nie eine Steuererklärung gegeben. Mir egal. Schwärzen würde ich nicht, sondern mit einer Schere ein Loch hinein schneiden. Sieht irgendwie cooler aus.
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#27
ja, das hat sowas rohes wildes. das zeigt der gegenseite, dass mit einem nicht zu spaßen ist! Smile
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#28
Vielen Dank Jungs für die super Info´s und Tipps.
Diese Feministinnen sollen sich meine Angaben her holen wo Sie wollen!

(16-03-2012, 20:08)karlma schrieb: Ich finde schon, dass das interessant sein könnte. Kost und Logis machen einen großen Teil des Bedarfs aus. Bleibt zu klären, wieweit dann noch Bedarf besteht. Vielleicht reicht ein Nebenjob für das Taschengeld und gut ist...

Das finde ich echt super, mal gespannt wie vom Parasitenamt geantwortet wird.
Ich stelle mal die nächsten Tage meinen Entwurf ein, dann könnt ihr mal drüber lesen und vielleicht fällt dem ein oder anderen dann noch was dazu ein.

Vielen Dank.
masku
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#29
(16-03-2012, 19:30)Leutnant Dino schrieb:
(16-03-2012, 17:44)masku schrieb: Wir haben diesen Fragebogen diesem Schreiben nochmals beigefügt mit der Bitte, diesen [b]vollständig auszufüllen ......

Seit fast 6 Jahren bittet mich mein Jugendamt auch darum, aber ich konnte dieser Bitte bisher nicht folgen. Ich habe solche Forderungen stets überlesen und bin darauf nicht eingegangen. Im Moment kriege ich überhaupt keine Post mehr.

Geht mir auch so: Seit 14 Jahren erhalte ich nun diese Fragebögen und habe sie noch nie ausgefüllt... ich sammle die. Nur schade um die Bäume, die dafür sterben mußten.

Aber das wird vermutlich meine Doktorarbeit - bisheriger Arbeitstitel: "Beschleunigter Wandel im Familienrecht analysiert anhand der Veränderungen an Erhebungsbögen von Jugendämtern zur Ermittlung unterhaltsrechtlicher Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen im Lichte der Entbürokratisierung staatlichen Handelns vor dem Hintergrund der Globalisierung"
.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#30
Liebes Forum,

hier der Entwurf meines Schreibens ans JA:

Sehr geehrte Beiständin,

Ihr Schreiben vom 14.03.2012 habe ich dankend erhalten.

Zum ersten teile ich Ihnen mit, dass ich Ihnen gegenüber zu keinerlei Auskünften verpflichtet bin, da sich die Spielregeln ab Volljährigkeit von Kind grundlegend geändert haben.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so nennen Sie mir bitte der Nachvollziehbarkeit die Rechtsgrundlage auf der sich Ihre Meinung beruft.

Ich begrüße es, dass sich um den jungen Erwachsenen gekümmert wird. Das Leben ist ja so kompliziert und da ist Beratung und Unterstützung am Anfang der Eigenverantwortung doch sehr löblich.

Alle Auskünfte die ich Ihnen hier erteile, sind rein freiwilliger Natur, ohne irgendwelche Anerkennung von Rechtspflichten. In diesem Zusammenhang sei noch zu erwähnen, dass Ihnen untersage irgendwelche Auskünfte über mich über Dritte einzuholen.

In Anlehnung Ihres Schreibens teile ich Ihnen wie folgt mit:

1. Ich werde Ihnen nicht meinen Arbeitgeber oder die Anschrift meines Arbeitsortes mitteilen. Bitte zeigen Sie mir doch den genauen Gesetzestext, nachdem ich verpflichtet bin die gewünschten Angaben, insbesondere zu meinem Arbeitgeber,
zu liefern. Sehen Sie in den alten Unterlagen nach, da sich seitdem nichts geändert hat. Ich hätte es Ihnen melden müssen, hätte ich den Arbeitgeber gewechselt.
Insofern sind die berufsbedingten Aufwendungen anzuerkennen. Danke.

2. Zur Altersvorsorge werden Aufwendungen in Höhe von 4% des Bruttoeinkommens für eine zusätzliche Altersversorgung anerkannt. Dabei kann diese Absicherung sowohl durch zusätzliche private Versicherungen (Riester-Rente, Lebensversicherung auf Kapital- oder Rentenbasis), aber auch durch andere Anlageformen wie die eigene Wohnung oder auch nur ein Sparbuch erfolgen.
Es kann heute als sicher gelten, dass die primäre Vorsorge für die Altersversorgung künftig nicht mehr ausreichen wird, so dass dem Unterhaltspflichtigen insoweit geeignete Vorkehrungen zuzubilligen sind, um nicht seinerseits später seine eigenen Kinder auf Unterhalt in Anspruch nehmen zu müssen. (Brudermüller, NJW 2004, 633-640, 635)

Es ist somit unerheblich wie und ich in welcher Form ich meine Altersvorsorge betreibe. Ich könnte mir das Geld ins Kopfkissen stecken (was ich übrigens auch tue), die 4% vom Bruttogehalt sind in Abzug zu bringen.
3. Den Unterhalt für meine Tochter xy ersehen Sie aus dem beiliegenden Schreiben.

Mein Nebenjob ist in jedem Fall als überobligatorisch anzuerkennen.
Wie bereits im ersten Brief geschildert, bin ich durch meine Vollzeitbeschäftigung in der Lage den Mindestunterhalt sicherzustellen. Diese Tatsache alleine rechtfertigt eine überobligatorische Einstufung meines Nebenjobs.
Was Mütter zugebilligt wird, darf den Vätern nicht verwehrt werden!
Aber seien Sie versichert, dass meine wöchentliche Arbeitszeit mindestens 40 Stunden beträgt.
Ihrer Bitte, den Fragebogen auszufüllen und zu unterschreiben kann ich leider nicht nachkommen, da ich nicht weiss ob ich alles zu meinen Gunsten korrekt ausfüllen würde. Daher kann ich die Richtigkeit und Vollständigkeit leider auch nicht bestätigen.

Ich habe "Kindesnamen" bereits vor Wochen darauf angesprochen, mir die notwendigen Unterlagen Ihrer Mutter zur Berechnung des Unterhaltes auszuhändigen.
Ohne Erfolg.
Da dies aber zur Ermittlung der Quotelung notwendig ist, fordern Sie "Kindesnamen" bitte auf, mir Auskunft über Ihr Einkommen und das von KM vorzulegen. Und zwar in der gleichen Detailstufe wie es von mir als Vater gefordert wird.
Sie möchte bitte nicht einen aktuellen Grundbuchauszug des Anwesens
"Anschrift des Hauseigentums der KM", vergessen.
Außerdem fordere ich "Kindesnamen" auf, mir eine aktuelle Schulbescheinigung vorzulegen.
Der lapidare Hinweis, dass die Mutter Naturalunterhalt leiste, macht die Auskunft nicht entbehrlich und ist sinnleeres Geschwätz.
Frau KM hat genauso wie ich eine Unterhaltspflicht, die sich in Euro und Cent beziffern lässt. Wenn "Kindesnamen" und KM sich einig sind, dann kann KM natürlich anstelle von Geldscheinen auch Naturalien liefern. Aber das interessiert mich überhaupt nicht!
Volljährigenunterhalt ist in der Währung „Euro“ zu beziffern und nicht in der Währung „Käsebrot“.
Wenn Frau KM Naturalunterhalt leistet, teilen Sie mir bitte mit,
in welcher Höhe der Unterhalt damit abgedeckt ist.
Im Übrigen wohnt Frau KM in bevorzugter Hanglage in "Stadt" in einem Eigenheim mit unverbaubarem Blick über das Rheintal und Eifel, mit angrenzendem Garten.
Im Hinblick darauf ist Ihr ein nicht unerheblicher Wohnvorteil anzurechnen,
der nicht mit 300 oder 400 Euro abgespeist werden kann.

Inklusive Abzug der Instandhaltungskosten sind für diese Immobilie mindestens 600 Euro an Wohnvorteil für Frau KM in Anrechnung zu bringen.

Wie Eingangs geschrieben, haben sich die Grundlagen ab Volljährigkeit grundlegend geändert.
Ich fordere Sie als „Interessenvertreter“ von "Kindesnamen" konkret auf, mit "Kindesnamen" Kontakt aufzunehmen um mir den bestehenden Titel über Minderjährigenunterhalt auszuhändigen.
Ich möchte "Kindesnamen" vor einer für Sie kostenpflichtigen Niederlage vor dem Familiengericht bewahren.
Ferner fordern Sie bitte "Kindesnamen" auf, mir mitzuteilen, in welcher Höhe Sie eine Entlohnung für Ihren Ferienjob erhält, sowie mir Auskunft über Ihr Vermögen zu erteilen ( Sparbuch, KFZ, Fonds, Aktien, sonstige Gelder... usw. ).
Das Sie mir entsprechende Belege aushändigt, versteht sich von selbst.
Auch dazu ist Sie verpflichtet.

Als Frist zur Aushändigung aller Unterlagen habe ich mir den 06.04.2012 notiert.

Nach fruchtlosem Ablauf werde ich eine Fachberatung aufsuchen, wobei "Kindesnamen" dann die Kostennote zu tragen hat, da Sie mir willkürlich diese Unterlagen vorenthalten hat, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet ist.

Bitte öffnen Sie Ihr die Augen, damit Sie nicht die Kosten der Fachberatung sowie die dann anstehenden Gerichtskosten zu tragen hat!
Mir ist es leider nicht gelungen und es würde mir sehr Leid tun diesen Schritt gehen zu müssen.
Auch hätte ich mich mit Ihr gerne getroffen um mit Ihr über Ihre Zukunft zu sprechen und damit verbunden den Unterhaltsbedarf zu klären. Ohne Erfolg.

Wenn man mit mir redet, gebe ich im Rahmen des Möglichen gerne.
Wenn man von mir fordert, beißen alle auf Granit.

Da nun alle Daten und Fakten vorliegen, erwarte ich nun mit nächster Post Ihre detaillierte und schlüssige Berechnung und Quotelung unter Berücksichtigung von Wohnvorteil von Frau KM in Höhe von 600 Euro, sowie einem fiktiven Einkommen der Stkl. 4 bei Vollzeitjob von Frau KM.
Bitte „vergessen“ Sie nicht die Angaben der Grundlagen zwecks Nachvollziehbarkeit.

Seien Sie versichert, dass alle Angaben und Berechnungen von Ihnen mit einer anerkannten Software, mit der auch die Familiengerichte arbeiten, überprüft werden.

Dabei lässt sich sehr leicht herausfiltern, ob eine evtl. parteiische Berechnung vorliegt und ob alle relevanten Grundlagen
( Wohnvorteil, fiktives Vollzeit Einkommen in Stkl. 4 von Frau KM ) berücksichtigt wurden.
In Erwartung Ihrer positiven Nachrichten verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen
der liebe Papa

Was meint Ihr? Sinnvoll oder einige Passagen streichen oder ändern?
Bin für jeden Tipp dankbar.

Vielen Dank
masku
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#31
----
Guten Tag Frau XY,

teilen Sie mir die Rechtsgrundlage ihrer Auskunftsersuchen im Namen meiner volljährigen Tochter mit. Sind Sie Anwalt, haben Sie ein Mandat?

Mit freundlichen Grüssen

Der Nicht-mehr-ganz-so-Pflichtige
-----


Der Rest sind überflüssige Sprachgirlanden.
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#32
Ich kann hier fachlich nicht viel beitragen - inhaltlich versuchst Du, den Spiess umzudrehen - das wird die Tante vom Jugendamt vielleicht nur marginal interessieren - wenn sie einen guten Tag hat, reicht sie das Schreiben an Kind weiter. Meine Erfahrung sagt mir, dass man mit solchen Forderungen vor Gericht auf den Boden der (väterlich ruhiggestellten) Tatsachen heruntergeholt wird - Familienrichter haben fast alle Freiheiten und können damit beliebig spielen. Gefühlt würde ich das Schreiben auf eine Seite Din A4 zusammenkürzen und dafür sorgen, dass keine verkappten Provokationen enthalten sind - Dir gehts doch eigentlich um den Titel, oder?
https://t.me/GenderFukc
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#33
(22-03-2012, 22:25)masku schrieb: hier der Entwurf meines Schreibens ans JA:
Schick das bitte nicht ab! Das wird ein Lachanfall dort und Kaffekränzchen für den Rest der Woche hervorrufen.

Die Zeit, die Du für dieses Schreiben investiert hast, hättest Du sinnvoller nutzen können. Tongue
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#34
In erster Linie geht es mir um RECHT und das Wohnvorteil und das fiktive ERinkommen meiner hEXe angerechnet wird.
Natürlich auch um die Herausgabe des Titels.

Möchte halt nicht einen Anwalt konsultieren, der mich auch noch Geld kostet.
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#35
@ blue

Inwieweit soll ich es kürzen?

Was soll ich schreiben?
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#36
(22-03-2012, 22:57)masku schrieb: Was soll ich schreiben?
Gar nix. Bei einer Abänderungsklage kommst Du nicht an einem Anwalt vorbei, solange Muddi den Titel nicht freiwillig rausrückt. Das JA ist raus!
Keine Zeit und Nerven mit denen verschwenden!
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#37
@ blue

Stimmt, gebe Dir voll und ganz Recht.
Nur hätte ich mal gerne eine finale Berechnung was ich an Unterhalt zu zahlen habe.
Das das JA zum Vorteil der weiblichen Klientel rechnet ist mir klar.

Nur, woher bekomme ich eine unparteiische Berechnung die alle Faktoren berücksichtigt?
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#38
(22-03-2012, 23:09)masku schrieb: Nur, woher bekomme ich eine unparteiische Berechnung die alle Faktoren berücksichtigt?
Hier bei uns. Smile

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#39
Ja klar,

aber meine Tochter wird mir die Unterlagen der hEXe nicht freiwillig rausrücken.
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#40
Das ist nicht Dein Problem!
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#41
Um so besser. Wenn sie das Einkommen der Ex verschweigt, platzt ihr Anspruch wie ein überblähter Luftballon.
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#42
Das heisst, ich muss einen Anwalt beauftragen der die Beibringung der Unterlagen anfordert.
Und gleichzeitig soll er die Rechnung mit beilegen, da meine Tochter Ihrer Auskunftspflicht nicht
nachgekommen ist?

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#43
@p

es besteht ein Titel über 121% der dritten Stufe.
Und den vollstreckbaren Titel hat Sie auch noch.
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#44
(22-03-2012, 23:35)masku schrieb: Das heisst, ich muss einen Anwalt beauftragen der die Beibringung der Unterlagen anfordert.
Nö. Du benötigst den Anwalt für eine Abänderungsklage und zur Forderung der Herausgabe des bestehenden Titels.
Nicht mehr und nicht weniger.
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#45
Wenn überhaupt würde ich es so schreiben, ohne Drohungen und süffisante Käsebrot-Spitzen.

Sehr geehrte Beiständin,

Ihr Schreiben vom 14.03.2012 habe ich dankend erhalten.

Zunächst stellt sich die Frage Ihrer Legitimation, Auskünfte von mir einzufordern und über eine beratende Funktion hinaus für junge Erwachsene tätig zu werden. Bitte teilen Sie mir die detaillierten Rechtsgrundlagen mit, auf die Sie Ihre Aktivitäten stützen.

Bezüglich Ihres Schreibens teile ich Ihnen wie folgt mit:

1. Mein Arbeitgeber und die Anschrift meines Arbeitsortes sind unverändert.

2. Zur Altersvorsorge werden Aufwendungen in Höhe von 4% des Bruttoeinkommens für eine zusätzliche Altersversorgung anerkannt. Dabei kann diese Absicherung sowohl durch zusätzliche private Versicherungen (Riester-Rente, Lebensversicherung auf Kapital- oder Rentenbasis), aber auch durch andere Anlageformen wie die eigene Wohnung oder auch nur ein Sparbuch erfolgen. Es kann heute als sicher gelten, dass die primäre Vorsorge für die Altersversorgung künftig nicht mehr ausreichen wird, so dass dem Unterhaltspflichtigen insoweit geeignete Vorkehrungen zuzubilligen sind, um nicht seinerseits später seine eigenen Kinder auf Unterhalt in Anspruch nehmen zu müssen. (Brudermüller, NJW 2004, 633-640, 635)
Es ist somit unerheblich wie und ich in welcher Form ich meine Altersvorsorge betreibe, die 4% vom Bruttogehalt sind in Abzug zu bringen.

3. Den Unterhalt für meine Tochter xy ersehen Sie aus dem beiliegenden Schreiben.

Mein Nebenjob ist in jedem Fall als überobligatorisch anzuerkennen.
Wie bereits im ersten Brief geschildert bin ich durch meine Vollzeitbeschäftigung in der Lage, den Mindestunterhalt sicherzustellen. Diese Tatsache alleine begründet die überobligatorische Einstufung meines Nebenjobs.
Was einerseits zugebilligt wird, darf andererseits nicht verwehrt werden! Seien Sie versichert, dass meine wöchentliche Arbeitszeit mindestens 40 Stunden beträgt.

Ihrer Bitte, den Fragebogen auszufüllen und zu unterschreiben kann ich leider nicht nachkommen, da ich nicht weiss, was ich zu meinen Gunsten oder Ungunsten ausfüllen würde. Daher kann ich auch die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht bestätigen.

Ich habe "Kindesnamen" bereits vor Wochen darauf angesprochen, mir die zur Berechnung des Unterhaltes notwendigen Unterlagen Ihrer Mutter im Sinne einer zügigen Erledigung auszuhändigen, bis jetzt erfolglos.

Da dies aber zur Ermittlung der Quotierung notwendig ist, fordern Sie "Kindesnamen" bitte auf, mir detailliert unter Vorlage vollständiger Belege Auskunft zu geben über:

a) Einkommen von "Kindesnamen" (Ferienjob, usw.)
b) Vermögen von "Kindesnamen" (Bank- und Sparguthaben, KFZ, Fonds, Aktien, sonstige Gelder... usw.)
c) Aktuelle Schulbescheinigung von "Kindesnamen"
d) Das Einkommen der Kindsmutter, hilfsweise erzielbares Einkommen in Stkl. 4 aus Vollzeittätigkeit von Frau KM
e) Den aktuellen Grundbuchauszug des Hauseigentums der Kindsmutter "Anschrift des Hauseigentums der KM"

Der lapidare Hinweis, dass die Mutter Naturalunterhalt leiste, macht die Auskunft nicht entbehrlich. Frau KM hat genauso wie ich eine Unterhaltspflicht, die zunächst in Euro und Cent zu beziffern ist. Erst danach ist es eine Angelegenheit zwischen "Kindesnamen" und KM, sich anstelle der Geldzahlung auf eine Leistung in Form von Naturalien zu verständigen.

Frau KM wohnt in bevorzugter Hanglage in "Stadt" in einem Eigenheim mit unverbaubarem Blick über das Rheintal und Eifel, mit angrenzendem Garten. Im Hinblick darauf ist Ihr ein Wohnvorteil anzurechnen, der nicht mit nur 300 oder 400 Euro angesetzt werden kann. Inklusive Abzug der Instandhaltungskosten sind Frau KM für diese Immobilie nicht weniger als 600 Euro Wohnvorteil in Anrechnung zu bringen.

Ich fordere Sie als Beraterin von "Kindesnamen" dazu auf, mit "Kindesnamen" Kontakt aufzunehmen und auf die Aushändigung des bestehenden Titels über Minderjährigenunterhalt an mich hinzuwirken. Als Frist zur Aushändigung habe ich mir den 06.04.2012 notiert.

Bitte öffnen Sie "Kindnamen" die Augen, mir ist es leider nicht gelungen. Auch hätte ich mich mit ihr gerne getroffen um mit ihr über ihre Zukunft zu sprechen und damit verbunden den Unterhaltsbedarf zu klären, auch das bis jetzt ohne Erfolg.

Ich erwarte bis 06.04.2012 Ihre detaillierte und schlüssige Berechnung mit Quotierung unter Berücksichtigung der o.g. Punkte a) bis e). Bitte „vergessen“ Sie nicht die Angaben der Grundlagen zwecks Nachvollziehbarkeit für mich.

Abschliessend seien Sie versichert, dass ich alle Angaben und Berechnungen fachlich überprüfen lassen werde.

In Erwartung Ihrer Nachrichten verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen
der liebe Papa



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#46
Aber zur Abänderungsklage muss doch erst mal der neu zu zahlende Unterhalt
geklärt werden, oder nicht?
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#47
@ Nathan,

geil, Danke!
Werde es so ungekürzt übernehmen.

Vielen Dank.
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#48
(22-03-2012, 23:46)masku schrieb: Aber zur Abänderungsklage muss doch erst mal der neu zu zahlende Unterhalt geklärt werden, oder nicht?
Aus der Mathematik zum Thema notwendige und hinreichende Bedingung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwendige_..._Bedingung

Das JA wird das nicht verstehen!
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#49
Liebes Forum, liebe Helfer,

heute kam die Antwort vom Amt zu meinem obigen Brief:

Sehr geehrter Herr xy,

wir dürfen Ihnen mitteilen, dass wir Ihre Tochter in der Unterhatsangelegenheit nicht mehr weiter vertreten.
Künftige Fragen betreffend der Unterhaltsangelegenheit richten Sie bitte an Ihre Tochter.


Na bitte, geht doch!

Jetzt schreibe ich Ihr einen Brief in dem ich alle Unterlagen vollständig anmahne, mit Fristsetzung von 14 Tagen.
Da ich weiss das Sie mir die Auskünfte nicht gibt, muss ich wohl zum Anwalt.
Den kann Sie dann auch bezahlen, da Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist.
Habe schon mehrmals versucht mit Ihr zu reden, ohne Erfolg.

Oder was würdet Ihr mir raten?
Den Unterhalt einstellen kann ich nicht, da ein Titel besteht.

Gruß
masku
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#50
(04-04-2012, 17:27)masku schrieb: Da ich weiss das Sie mir die Auskünfte nicht gibt, muss ich wohl zum Anwalt.

Ja, leider. Du musst den Titel dann wegklagen, das geht nur mit Anwalt wegen der beknackten Anwaltspflicht. Das solltrest du auch zeitnah tun, wenn sie sich tot stellt.
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