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Na dann dürfte meine Forderung
"Weg mit dem gesetzlichen KU"
Zum gleichen Ziel führen wie Dein Slogan.
@sorglos hat es ja in einem seiner Posting´s beschrieben als Mama fragte:
"Und wo bleibt mein Geld?"
Kommt der gesetzliche KU weg, dann kann sie nur noch sagen:
"Sohn/Tochter braucht neue Stiefel. Würdest Du bitte mit ihm/ihr shoppen gehen?"
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
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(06-04-2012, 20:14)Ibykus schrieb: Wir müssten auffallen und anecken, wie die Benneton-Werbekampagne!
Benneton hat es mit der Kampagne irgendwann so übertrieben, bis sich die Kunden verständnislos abwandten. Daher sollte man den Effekt des Aneckens und Auffallens nicht überdosiert oder inflationär einsetzen, sondern gezielt so, dass er wirkt ohne der eigenen Sache zu schaden.
Ich glaube, da besteht zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranlassung, sich die Hosen voll zu machen.
Von Benneton und einer übertrieben Kampagne sind wir Lichtjahre entfernt.
Wir Väter werden uns schon an Slogans zerreiben, die sich von der Wahrheit so weit entfernen, dass man von Werbung sprechen könnte.
Zwar wollen wir gewinnen und unsere Ziele erreichen.
Aber unbeliebt machen wollen wir uns nicht - das überlassen wir anderen!
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(06-04-2012, 23:46)Ibykus schrieb: Zwar wollen wir gewinnen und unsere Ziele erreichen.
Aber unbeliebt machen wollen wir uns nicht - das überlassen wir anderen!
Das stimmt. Solide Qualität überzeugt immer und motiviert andere, sich bei der Erreichung der Ziele einzubringen.
(07-04-2012, 07:38)Nathan schrieb: Das stimmt. Solide Qualität überzeugt immer und motiviert andere, sich bei der Erreichung der Ziele einzubringen. jedenfalls hat meine Großmutter so auch immer argumentiert:
Üb' immer Treu und Redlichkeit!
Kann es sein, dass in unseren Angelegenheiten rückblickend etwas schief gelaufen ist?
Wen haben wir zu was überzeugt?
Wen haben wir motiviert?
Wie sollen wir mit Qualität überzeugen, wenn man uns gar nicht kennt oder gar nicht zur Kenntnis nimmt.
Oder hast Du etwa den Eindruck, wir prekariierten Väter werden berücksichtigt oder beachtet?
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Qualität wird wahrgenommen, aber wie meine Grossmutter immer sagte: "Geduld ist die Pforte zur Freude".
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07-04-2012, 10:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-04-2012, 11:00 von Skipper.)
Kann/muß ein guter Glaser auf seine Qualitäten aufmerksam machen, indem er anderen zuvor die Scheiben einschlägt?
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In solchen Fällen spricht man mit dem Glaser, möglichst per PN.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-04-2012, 11:10 von Skipper.)
(07-04-2012, 10:58)Nathan schrieb: In solchen Fällen spricht man mit dem Glaser, möglichst per PN. In solchen Fällen spricht der Glaser mit Adressat(in), in gewinnender Art und Weise.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-04-2012, 11:06 von Camper1955.)
@Ibykus
Das große Problem ist, dass nur wenige Menschen die Geduld aufbringen, die solche Prozesse nun mal in Anspruch nehmen.
Viele sind dann zu Vergleichen bereit, die so eine Situation eher verschlimmbessern.
Anwälte tun noch ein Übriges dafür, dadurch, dass Vergleiche mehr Honorar bringen, wie Urteile.
Die psychische Kraft und natürlich auch das Geld, ein Urteil abzuwarten, dagegen dann vorzugehen, haben die Wenigsten.
Wenn jemand in meinem Thread schon sagt, er bewundert meinen Langmut, das sprich das Bände.
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
(07-04-2012, 11:06)Camper1955 schrieb: Das große Problem ist, dass nur wenige Menschen die Geduld aufbringen, die solche Prozesse nun mal in Anspruch nehmen. was seine Ursachen hat, die es abzustellen gilt!
Im Übrigen dürften das
Camper schrieb:Wenn jemand die Schlüsselwörter sei!
"wenn"
und
"jemand"!
(07-04-2012, 11:06)Camper1955 schrieb: Viele sind dann zu Vergleichen bereit,
Weil man sich den dann folgenden Umgang mit dieser Situation nicht vorstellen kann, wenn man das noch nicht erlebt hat. Bei einem Vergleich gehe ich erst einmal davon aus, dass anschließend alle sich an die Vereinbarung halten.
Der Anwalt einer Frau kann aber heuzutage seiner Mandantin ohne weiteres empfehlen, dass sie fast jeden Vergleich eingehen kann. Er hat keine Bedeutung, sie kann anschließend weiterhin machen, was sie wil. Sie braucht mit negativen Folgen nicht zu rechnen. Im schlimmsten Fall für sie landet man wieder im vertauten Gerichtssaal und macht einen neuen Vergleich, der wieder keine Bedeutung hat.
Hinter ihrem Schutzschild, dem Kind, kann sie alles machen. Konsequenzen könnten das Kind treffen und das geht gar nicht. Dass dafür die Verursachung bei ihr liegt, ist egal, Schuldprinzipien sind im Familienrecht weitgehend abgeschaft. Schmutzige Wäsche wird offiziell nicht gewaschen. Inoffiziell mehr denn je.
Hätte ich vor wenigen Jahren auch nicht glauben wollen.
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(07-04-2012, 11:39)karlma schrieb: Schuldprinzipien sind im Familienrecht weitgehend abgeschaft.
Dem würde ich so nicht zustimmen. Schuld hat immer und ausschließlich der Mann. So heisst das jetzt.
Früher hatte Frau auch Schuld, wenn sie fremd gegangen ist.
Jetzt ist sie ja nur fremd gegangen, weil er
1.) Zu viel gearbeitet hat
2.) Zu wenig gearbeitet hat
3.) Gar nicht gearbeitet hat
4.) Alki, Drogenabhängig oder ein Psychopat ist.
5.) Frau und Kinder mißhandelt hat
6.) Frau und Kindern zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt hat
7.) Kindern zu viel Aufmerksamkeit geschenkt hat
usw. usw. Du kannst die Liste endlos fortführen. Nur eines ist klar. Schuld hat immer der Mann.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
(07-04-2012, 10:40)Nathan schrieb: Qualität wird wahrgenommen, aber wie meine Grossmutter immer sagte: "Geduld ist die Pforte zur Freude". Das bestätigt immerhin meinen Eindruck, dass mütterliches Obrigkeitsdenken noch immer in den Köpfen einiger Väter präsent ist.
Meine Großmutter hatte 'damals' auch gegen die Beatles und gegen das Tragen langer Haare gewettert -
und 'Qualität' mit 'deutsch' gleich gesetzt .....
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Mal wieder zur Sache zurück......
Zwischenzeitlich wurde Strafanzeige gestellt:
Zitat:Die Strafanzeige richtet sich gegen die Geschäftsführung des Jobcenters, gegen die handelnden bekannten und unbekannten Personen und gegen evtl. weisungsgebende Personen wegen evtl. gemeinschaftlichem Handelns im Amt
und zwar wegen
- Nötigung zu einer Handlung unter Androhung eines empfindlichen Übels
- Aufforderung zu einer Straftat, nämlich einer Unterhaltspflichtverletzung
- Aufforderung zu einer Straftat, nämlich der Fürsorgepflichtverletzung der Kinder mit der Folge einer Kindeswohlgefährdung
- Gefährdung der Kreditfähigkeit des Vaters wegen dem Kostenrisiko der Klage und der möglichen Vollstreckung von Anwalts- und Gerichtskosten, die die berufliche Tätigkeit des Vaters gefährden können
mit der Bitte, diese unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.
(sinngemäß, nicht dem Wortlaut)
Schon wenige Tage später (ob ein Zusammenhang besteht, wissen wir nicht) konnte das Jobcenter wieder tätig werden. Der Antrag aus http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...7#pid75007 wurde einsilbig bewilligt:
Zitat:Einer Antragsrücknahme der Abänderungsklage wird hiermit zugestimmt.
Na geht doch.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Die Anwaltskosten für den Verfahrenskostenhilfeantrag. Wer zahlt die nun?
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(18-04-2012, 02:18)sorglos schrieb: Zwischenzeitlich wurde Strafanzeige gestellt:
und zwar wegen
- Nötigung zu einer Handlung unter Androhung eines empfindlichen Übels § 240 StGB könnte man prüfen (allerdings fehlt der Nötigungsvorsatz, insbesondere die Verwerflichkeit)
Zitat:- Aufforderung zu einer Straftat, nämlich einer Unterhaltspflichtverletzung
- Aufforderung zu einer Straftat, nämlich der Fürsorgepflichtverletzung der Kinder mit der Folge einer Kindeswohlgefährdung
§ 111 StGB - wo ist der öffentliche Aufruf?
Zitat:
- Gefährdung der Kreditfähigkeit des Vaters wegen dem Kostenrisiko der Klage und der möglichen Vollstreckung von Anwalts- und Gerichtskosten, die die berufliche Tätigkeit des Vaters gefährden können
ist das ein Straftatbestand?
Die Richtung stimmt jedenfalls!
Ich hatte auch mal einen Teamleiter eines JobCenters wegen Nötigung angezeigt und die Sache bis zum GenStA hochgetrieben, der sich sehr viel Mühe gemacht, letztlich aber -wohl zu recht- ein Ermittlungsverfahren abgelehnt hatte.
Die 'Brüder' bei den JobCentern brauchen das.
Und weil man aus nachvollziehbarer Angst viel zu behutsam mit ihnen umgeht, denken sie, dass sie unantastbar wären.
Wer sich nicht wehrt, kommt -wie im Familienrecht- unter die Räder.
Zitat:Na geht doch.
was fehlt, ist oftmals nur ein bischen 'Druck', wozu ich immer wieder ausdrücklich anrege und -wo es mir möglich ist- auch helfe.
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@Ibykus
Ob nun die einzelnen Aspekte zutreffend sind oder nicht, das wissen wir nicht. Wir wollen ja einfach nur, dass es die dazu berufene Einrichtung, nämlich die Staatsanwaltschaft prüft.
Es geht letztlich um zwei Fragen dabei:
a) Dem Vater wurde objektiv mit komplettem Mittelentzug für seine Familie bedroht. Fraglich ist, ob dieses Handeln nun eher eine "Poltik-von-oben" also durch Geschäftsleitung gedecktes gemeinschaftlich-organisiertes Verhalten einer Behörde ist oder ob es sich um einen Ausreißer handelt, dass hier einzelne MitarbeiterInnen ihren persönlichen Männer- und Väterhass mit den Sanktions- (und Schikane-) Instrumenten der Behörde praktizieren?
b) Ob das unserer Auffassung nach rechtswidrige Mitwirkungsverlangen in der konkreten Ausgestaltung auch die Grenze des strafrechtlich relevanten überschreitet? Dass die einfache Nichtdurchführung der Absetzung rechtswidrig war, hat das Sozialgericht schon festgestellt. Ob auch die Mitwirkung bis hin zur "Abtreibung seiner Verpflichtungen gegenüber Kindern" (und nur derjenigen Verpflichtungen, die überwiegend Männer betreffen) verlangt werden kann, muss ggfs. noch bei SG geklärt werden.
Dass die Sozialgesetzgebung weitgehend sexistisch mit Vater-Kind-Familien umgeht und es sich in der Entstehung an einen Titanic-Prinzip "Frauen und Kinder zuerst" orientierte, läßt sich recht einfach schon an der Gesetzesgenese, der weitgehenden Interesse- und Kenntnislosigkeit vieler Abgeordneter und dem alltäglichen Diskriminierungsverhalten der Behörde gegen Väter belegen.
Während die Scheidungsfolgekosten von Frauen problemlos sozialisiert werden (aber nicht von Kindern und Vätern) und dafür auch systemwiderige Elemente wie der Alleinerziehendenzuschlag akzeptiert werden, wehrt sich die Behörde mit Händen und Füssen und allen juristischen Winkelzügen gegen die Gewährleistung des verfassungsmäßigen Schutzes der Familie bei Trennungskindern und ihren Vätern.
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Mein Lieber Mann: 02:55h !
Ich bin ein Freund der 'lauten Publikation', die ich für erforderlich halte, damit man uns Väter angemessen zur Kenntnis nimmt.
Wobei laut durchaus durch eine bezeichnende Wortwahl ersetzt werden kann.
Von mir gibt's deswegen nur Anerkennung und Beifall.
Was unabhängig davon noch zu beantworten wäre, ist die Frage, was zu tun ist, damit solche Beiträge schon auf den Bildschirm springen, wenn man bei Google nur den Curser in die Suchmaske setzt.
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Klasse Aktion!
(19-04-2012, 07:44)Ibykus schrieb: Was unabhängig davon noch zu beantworten wäre, ist die Frage, was zu tun ist, damit solche Beiträge schon auf den Bildschirm springen, wenn man bei Google nur den Curser in die Suchmaske setzt.
In einem Beitrag zusammenfassen, viele Links drauf setzen.
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@sorglos
leider hast Du meine Frage (Posting # 98) übersehen.
Das interessiert sicher nicht nur mich.
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(19-04-2012, 09:59)Camper1955 schrieb: leider hast Du meine Frage (Posting # 98) übersehen. Nein, die Frage nach den Anwaltskosten habe ich nicht übersehen ( in #51 auch schon selbst gestellt).
Allein ich habe keine Antwort darauf. Die Rechnungen sind offen, gemahnt - und der Antrag auf Kostenübernahme durchs Jobcenter ist längst gestellt. Aber das Jobcenter hat noch keine Antwort gegeben.
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(19-04-2012, 10:21)sorglos schrieb: Allein ich habe keine Antwort darauf. Die Rechnungen sind offen, gemahnt - und der Antrag auf Kostenübernahme durchs Jobcenter ist längst gestellt. Aber das Jobcenter hat noch keine Antwort gegeben.
Danke. Nur das woll ich wissen.
Ich wusste ja Das Du Kostenübernahme beim Jobcenter beantragt hast.
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Mal wieder Neuigkeiten:
1. Jobcenter lehnt Übernahme Gerichtskosten + Anwaltskosten mit Standard bla-Bla ab.
Zitat:Ihrem Antrag vom ..... auf Übernahme der Gerichtskosten für die Abänderungsklage kann nicht entsprochen werden.
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.
bla, bla...
Die von Ihnen beantragte Sonderleistung ist durch den gewährten Regelbedarf abgedeckt udn stellt nach den mir vorliegenden unterlagen keinen unabweisbaren Bedarf... dar, so dass eine Übernahme der kosten nicht möglich ist.
Die Ablehnungsentscheidung beruht auf §§ 24 Abs. 1 i.v. mit 20 SBGII.
Natürlich wurde Widerspruch eingelegt.
2. Staatsanwaltschaft meldet sich. http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...6#pid76286
In zwei Schreiben werden zwei Aktenzeichen von Ermittlungsverfahren bekannt gegeben - einmal konkret - und einmal gegen unbekannt.
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@sorglos
Die brauchen das Geld doch dringender für den Großflughafen und die Hertha.
Das musst Du doch verstehen.
Sorry, fürs´s OT
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