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Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger
#1
Einen wunderschönen guten morgen liebe forengemeinde,
verdammt lang her, als ich hier das letzte mal schrieb ist ungefähr gute drei Jahre her..


Ich selbst habe mehrere Kinder und wie gewohnt zum KU verurteilt.
Mein Leben wird mit Hartz bezwungen bis zum nebentätigkeiten. Wink

Ich möchte gerne eine "Selbstständigkeit" anmelden.
Jedoch vermute ich, sobald dies auf meinen Namen unterzeichnet ist
fliegen die Geier los und die Ankunft von denen wird nicht lange auf sich warten lassen..

Nun habe ich gelesen, dass es auch möglich sei eine Firma mit Hilfe eines Steuerberaters gründen zu können.. Fallst ja, worauf muss geachtet werden..
bzw. wie stellt man das ganze an?



PS. wie ich sehe wurde mein damaliger Vorschlag der zusätzliche Thread "Meine Geschichte" sorgfältig weitergeführt.. Danke "P" für die Annahme meines damaligen Vorschlag.



Damals der Glaube, ich sei am "LEBEN" jedoch war ich mit Hass gefüllt.
Neue Generation "Leben-dig" Entsorgt, ausgemustert, ausgeglichen.

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#2
- Treuhand Limited gründen
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gründen und einen passenden Gesellschafter dafür finden
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#3
"Unternehmergesellschaft " funktioniert gut, wenn man als Unterhalts-Aufstocker ein paar Eckpunkte beachtet.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#4
Auf keinen Fall Personengesellschaft gründen (GbR).
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#5
Vielleicht ein kurzer Leitfaden einer UG (haftungsbeschränkt):

1. Firmensitz suchen - niemals zu Hause!
2. Gesellschafter suchen - Verwandte, Freunde, Asylantin, Steuerberater etc.
3. Stammkapital bei der Bank hinterlegen - Quittung geben lassen
4. Termin beim Notar und Notarvertrag anfertigen (man kann selbst Geschäftsführer sein)
5. monatliche Buchhaltung extern vergeben
6. nach Vergabe der Steuernummer, Dauer 14 Tage, kann man die 1. Rechnung an Kunden schreiben

Das geht easy und recht flott. Die Firmengründung mit Eintragung dauert vielleicht 2 bis 3 Wochen.

Das Stammkapital der UG sollte aber bei über 500 € liegen, weil man ansonsten durch die Anfangskosten gleich insolvent wäre. Vorher also mal durchrechnen. Das eigene Gehalt als angestellter Geschäftsführer sollte bei brutto 950 € und man muss die Kosten natürlich im Griff haben und die monatlichen Erlöse sollte die Kosten decken können.

Alles kostet natürlich Geld im Leben. Ein kleiner Businessplan der realistisch ist, sollte dabei helfen, ob die eigene Geschäftsidee erfolgreich sein könnte. Alles weitere sollte ein Steuerberater wissen und erklären können. Wenn hierfür das Geld für die Beratung fehlen sollte, dann würde ich empfehlen, die Finger von einer Firmengründung zu lassen.

Wer national arbeitet, sollte die Finger von einer Ltd. lassen. Viel zu kompliziert und teurer als eine UG. Wer schlau ist, der zahlt auch bei einer UG legal keine Steuern. Falls die UG dann fette Gewinne fahren sollte, dann melde Dich einfach nochmal für die Gründung einer Betriebsstelle im Ausland bzw. einer Holding.
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#6
Grüss euch Jungs..

Hey super für eure Antworten..War richtig begeistert über eure schnelle Antwort.
bin grad rein, habe eben mein Sohn besucht..
muss das eben verinnerlichen..
ich lese es mir später in aller ruhe durch.. da ich noch was zu tun habe..




Damals der Glaube, ich sei am "LEBEN" jedoch war ich mit Hass gefüllt.
Neue Generation "Leben-dig" Entsorgt, ausgemustert, ausgeglichen.

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#7
Ich hab eine Firma gegruendet in einem nicht Schengen Land, auf meinem Namen.
Funktioniert auch gut.
Bin noch am Leben.

Al Bundy, working like hell, but very poor of course
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#8
Die Auslandsfirma macht doch vorallem dann Sinn, wenn man a) überwiegend international arbeitet und b) keinen Kontakt zu seinen Kindern hat oder will.

Für die meisten dürfte eine richtig aufgestellte UG deutlich zielführender sein.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#9
Zitat:Diejenigen Ausreden, in denen gesagt wird, warum die AG keine Steuern bezahlen kann,
werden in einer sogenannten Bilanz zusammengestellt.
Kurt Tucholsky

Zitat:Diejenigen Phantasien, mit denen sich ein Unterhaltspflichtiger eine Perspektive aufbauen
kann, werden in einer sogenannten UG gebündelt.
Mr. Sorglos
.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#10
(20-10-2011, 06:21)Leben-dig schrieb: bzw. wie stellt man das ganze an?

Bei den dürftigen Informationen von Dir und Deiner "regen" Teilnahme an dieser Diskussion frage ich mich, wieso diese Frage überhaupt gestellt wurde. Es war wohl mehr ein Traum einer Selbständigkeit ...
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#11
Aus dem gegebenen Anlass, habe ich eine Frage zu diesem Konstrukt "UG - Geschäftsführer".
Solange die Gläubiger nicht wissen, wie der AG (UG in unserem Fall) des Pflichtigen heißt, hat man relative Ruhe bei der Lohnpfändung.
Wenn aber durch eine EV (oder durch xing, linkedin Shy) der AG des Pflichtigen bekannt wird, kann sein Lohn dort gepfändet werden. Solange sich der Lohn an die unpfändbaren 1000€ mtl. orientiert ist es auch kein großes problem.

Leider ist man nach einem PfÜB nicht mehr so flexibel bei der Auszahlung. Man kann nicht mal eben etwas mehr auszahlen lassen, die UG würde sich bei nicht-Abführen strafbar machen.

Wie geht man damit um? Wie lange klebt der PfÜB an der Firma?
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#12
Die Gläubiger kriegen recht flott raus, dass Du Geschäftsführer bist. Bei einem Bruttolohn von 1.000 € (782,- € netto) gibt es nichts zu pfänden. Wenn der Lohn in Bar ausgezahlt wird, gibts auch keine Probleme. Welche sollten das sein? Als angestellter Geschäftsführer bist Du keine Eigentümer/Gesellschafter. In der Firma kann also ebenso nichts gepfändet werden.
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#13
(13-04-2012, 18:37)Leutnant Dino schrieb: Die Gläubiger kriegen recht flott raus, dass Du Geschäftsführer bist. Bei einem Bruttolohn von 1.000 € (782,- € netto) gibt es nichts zu pfänden. Wenn der Lohn in Bar ausgezahlt wird, gibts auch keine Probleme. Welche sollten das sein? Als angestellter Geschäftsführer bist Du keine Eigentümer/Gesellschafter. In der Firma kann also ebenso nichts gepfändet werden.

Es geht um den Fall, dass man mehr als 1000€ auszahlen möchte. Und das möglichst legal, mit Steuern und Sozi-Abgaben.
Weil es zu viel Geld in der Firma gibt oder weil der GF eine Prämie verdient hat. Das man bei solchen Zahlungen den KU zahlt, ist selbstverständlich. Aber eben nicht mehr

P.S. 782€ - nach österreichischem Steuerrecht?
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#14
(13-04-2012, 18:32)MLCer schrieb: Wie lange klebt der PfÜB an der Firma?

a) solange, bis die Forderung erfüllt ist wohl
b) solange, bis der Gläubiger ihn zurücknimmt oder er aufgehoben wird
c) solange, wie das Arbeits- oder Dienstverhältnis fortbesteht. Auch bei geänderter Bezugshöhe - allerdings nur oberhalb der Pfändungsfreigrenzen
d) bei Beendigung des Arbeits- oder Dienstverhältnis gilt der PfÜB weiter, bzw. lebt wieder auf wenn innerhalb 9 Monaten ein Arbeits- oder Dienstverhältnis neu begründet wird.

So unser Kenntnisstand aus dem ersten Aufstocker-Unternehmen am Platze ;-)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#15
(13-04-2012, 19:08)MLCer schrieb: Das man bei solchen Zahlungen den KU zahlt, ist selbstverständlich. Aber eben nicht mehr
Man kann den Lohnzahlungsanspruch abtreten. Dauerhaft oder für eine bestimmte Zeit und in bestimmter Höhe. Dann kann der AG direkt die Zahlung an KU-Kind leisten. Eine vorrangige Bedienung des KU ist wohl immer legal.
(meine Angaben gelten für D)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#16
(13-04-2012, 19:08)MLCer schrieb: Es geht um den Fall, dass man mehr als 1000€ auszahlen möchte. Und das möglichst legal, mit Steuern und Sozi-Abgaben.
Weil es zu viel Geld in der Firma gibt oder weil der GF eine Prämie verdient hat. Das man bei solchen Zahlungen den KU zahlt, ist selbstverständlich. Aber eben nicht mehr

P.S. 782€ - nach österreichischem Steuerrecht?

Ob der Geschäftsführer eine Prämie erhält, entscheidet nicht der GF sondern die Gesellschafter per Beschluss. Ansonsten werden Gewinne nach dem Gesellschafterbeschluss verteilt. Meistens geht der GF leer aus.

Sind diese Fragen wieder rein spekulativ, so nach dem Motto was wäre wenn?

Zitat:P.S. 782€ - nach österreichischem Steuerrecht?

Deutsches Recht. Zu Österreich sind die Unterschiede gering. Das differiert um wenige Euros.
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#17
(13-04-2012, 19:36)Leutnant Dino schrieb: Sind diese Fragen wieder rein spekulativ, so nach dem Motto was wäre wenn?

Nein, natürlich nicht. Ist ein Umsatz/Mann von sagen wir mal 3-5k pro Monat eine Fantasiezahl und als rein spekulativ zu betrachten?

Ich will nur wissen, für welche Fälle dieses Modell geeignet ist
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#18
(13-04-2012, 19:41)MLCer schrieb: Ist ein Umsatz/Mann von sagen wir mal 3-5k pro Monat eine Fantasiezahl und als rein spekulativ zu betrachten?

Nun ja, vielleicht ist eine edle Büroausstattung fällig, ein neuer Recher mit 16 GB RAM Core 7, ein schönes Auto oder vielleicht einige Geschäftsreisen, Kundenakquisition ...

Geld rausschleusen geht nicht. Von dieser Fantasie kann man sich getrost verabschieden.
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#19
(13-04-2012, 19:49)Leutnant Dino schrieb: Geld rausschleusen geht nicht. Von dieser Fantasie kann man sich getrost verabschieden.

Ja, habe ich vermutet Sad

Als so eine Art Spar-Dose für's später ist dieses Modell wegen den Firmensteuern ungeeignet?
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#20
Deine Macht als GF endet bei den Gewinnen. Eine Firma ist keine Spardose und Rueckstellungen sind nur begrenzt moeglich. Gewinne werden dann satt besteuert und das Finanzamt und die Stadt sind da ganz geil drauf. Dickes Konto und geringe Gewinne funktioniert nicht.

Was sagt denn Dein Steuerberater? Fuer die Bilanz ist das eh Pflicht.
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#21
Was heisst UG ausgeschrieben?
Live or Die...Make Your Choice
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#22
(13-04-2012, 20:06)MLCer schrieb:
(13-04-2012, 19:49)Leutnant Dino schrieb: Geld rausschleusen geht nicht. Von dieser Fantasie kann man sich getrost verabschieden.

Ja, habe ich vermutet Sad

Als so eine Art Spar-Dose für's später ist dieses Modell wegen den Firmensteuern ungeeignet?
Die Fantasie als UH-Pflichtiger über sein Geld zu bestimmen ist sinnlos. Also geht es darum, keines zu haben. Es gibt aber Firmen, die mit Sachleistungen gut für ihre Mitarbeiter sorgen oder den einen oder anderen interessanten Auslandseinsatz einplanen.
https://t.me/GenderFukc
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#23
Die Buchhaltung einer Firma und die private Steuererklärung sind vom System her gleich. Stimmen die Belege nicht, dann fliegen diese raus. Fragt doch mal einen Steuerberater? Der beißt in die Tischkante vor Lachen, wenn es um Sachleistungen und anderen "Tricks" geht, die angeblich funktionieren sollen.

@Mitglied
UG = Unternehmensgesellschaft mit beschränker Haftung. Das ist das Gleiche wie eine GmbH, nur mit einem geringen Stammkapital.
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#24
(14-04-2012, 07:43)Petrus schrieb: Die Fantasie als UH-Pflichtiger über sein Geld zu bestimmen ist sinnlos. Also geht es darum, keines zu haben.

Das ist der Point und nichts anderes. Darauf basiert im Übrigen mein Leben.
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#25
Was ist "UG" für eine Rechtsform?
Live or Die...Make Your Choice
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