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19-04-2012, 15:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-04-2012, 19:37 von snowpanter.)
Hallöchen nochmals...
Meine Story werden ja schon einige hier gelesen haben...
bin noch recht jung, und t-dem Vater geworden[gegen meinen willen ]
Nun zu meiner Problematik - ich will in mein Berufsleben jetz ordentliche einsteigen, aber bin noch nich mit den "Randbedingungen" im Klaren.
Dazu brauche ich eure fachliche hilfe.
ich möchte bitte, dass dies ein "fakten-" bzw nützlicher Thread wird ohne unnütze kommentare [Sollte ich abgleiten, bitte sagts mir auch!]
Danke schonmal!
1.1 Unterhaltstitel - kann ich z.b. auch einfach 5€ pro Monat titulieren lassen ?
1.2 Wenn die Mutter dann mehr will, kann sie das t-dem einfach so bekommen ?
1.3 Ich hab eine Freistellungserklärung (die von ihr + 2 Zeugen und mir unterschrieben wurde), wie wäre es dann, wenn sie überhaupt unterhalt verlangt? [bei interesse kann ich die freistellung euch zur einsicht schicken]
2.1 wie ist das mit unterhalt wenn ich studiere, aber geld bekomme (stipendium) ? [würde sich auf ca 800€ brutto belaufen]
2.2 wie ists wenn ich arbeite ? [einstieg mit 2400 brutto (+ zuschläge)]
2.3 gibts i-wo nen tollen plan wie das berechnet wird ? also was für ausgaben/kosten ich geltend machen kann usw ?
2.4 habe ich nachteile wenn ich die mutter "freiwillig" unterstütze [also mit geld usw ]
habe post vom JA bekommen mit folgendem inhalt:
3.1 Vaterschaftsanerkennung (werd mit der mutter erstmal nen privaten test machen, dann weitersehen)
3.2 übersendung folgender unterlagen: einkommensnachweise der letzten 12 monate + nachweise über andere leibliche kinder - muss ich das ?
3.3 "sollten sie als vater festgestellt sein,...unterhaltsverpflichtung in genannter höhe [100% = 225€] rückwirkend ab geburt" - is das richtig so ? RÜCKWIRKEND ?
3.4 mutter hatte antrag auf UV gestellt, jedoch zurückgezogen (teilerfolg^^) - was also darf das JA noch fordern ?
3.5 im anhang: "fragebogen zur prüfung des unterhaltsbedarfs" - muss ich den ausfüllen ?
3.6 der 2. brief von der UV stelle: 133€ würden sie der mutter zahlen,
da frag ich mich, wieso ich bitte 225 € zahlen sollte ?
4.1 da ich mich ja als vater eintragen lassen soll, will ich gemeinsames sorgerrecht(gS), aber wie ich lese is das nich so einfach -
was für hürden kommen da auf mich zu wenn die mutter: a) mitmacht b) sich sträubt
4.2 was gibts so für "probleme"/"schwierigkeiten" beim gS bzgl unterschriften usw
4.3 was hab ich für entscheidungsrecht beim gS, es gibt ja auch ein aufenthaltsbestimmungsrecht usw...
Das wars vorerst.
Falls jmd von euch noch Ideen hat, worüber ich mir noch den Kopf zerbrechen sollte, bitte sagt es!
Wenn neue Fragen dazukommen werde ich den Post editieren, es bunt und mit Datum markieren.
get ready!
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Ok, ich fang mal mit 4 an:
4.1.a) keine Hürden, Du gehst mit Muddi zum JA und ihr beurkundet die gemeinsame Sorge. Das ist ne Sache von 10 Minuten.
4.1.b) da wirds schwierig - du kannst nach momentanen Recht (die Politik arbeitet gerade an einer Änderung) einen Antrag beim FamG auf gSR stellen. Ausgang leider völlig ungewiss.
ich hätte noch ne 4.1.c) Du heiratest sie einfach und kriegst das gSR automatisch (ich hoffe man erkennt den Sarkasmus...)
4.2. Die Probleme, die gerne von den Muddis vorgeschoben werden, um das gSR zu verhindern, sind nichtig. Im Idealfall braucht die Muddi nur 3x im ganzen Leben des Kindes deine Unterschrift: zur KiTa-Anmeldung, zur Schulanmeldung und zum Lehrvertrag. Gegebenenfalls kommen noch ein paar Unterschriften bei Umzug dazu, bei Kontoeröffnungen, bei längeren Auslandsaufenthalten oder (wir wollen es nicht hoffen) bei größeren OPs des Kindes. Das war's aber auch schon. Und für all diese Unterschriften kannst Du der Mama auch eine Vollmacht ausstellen, wenn du das willst, so braucht sie deine Unterschrift nicht mehr.
4.3. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts (der wichtigste mMn). Entscheiden kannst Du, welche Schule/Kita dein Kind besuchen soll, ob größere Operationen durchgeführt werden sollen, ob Konten für das Kind angelegt werden dürfen und wo dein Kind wohnt. Außerdem hast Du, und das finde ich sehr entscheidend, Auskunftsrecht bei Ärzten, Schule usw.
So, die anderen Punkte kann jemand anderes übernehmen
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will keiner hier antworten ?
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20-04-2012, 18:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-04-2012, 18:44 von Absurdistan.)
glaube nicht das sie dir die gem. Sorgeerklärung unterschreibt.
Würde an deiner Stelle sofort anfangen zu studieren und ins Studentenheim ziehen. Ich hatte dort mit dem weibl. Geschlecht sehr viel Spass völlig ungezwungen. Rückblickend war das mit die schönste Zeit in meinem Leben. Überall hast du dann Experten für alles mögliche. Es gibt Partyräume und die Stadt stellt finanzielle Mittel zur Verfügung zum feiern damit die Kommunikation und das kennen-lernen der Mitbewohner aus allen Herren Länder klappt. War echt lustig.
Als Student kannst du auch super unkompliziert nebenbei was verdienen ohne das jemand was mitbekommt.
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zu 1.3. deine sog. Freistellungserklärung kannst du verbrennen.
zu 2.1. Wenn du keine Erstausbildung hast, kannst du natürlich studieren (und solltest das auch unbedingt tun) -> siehe hier Randnummer 7: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...focuspoint
Wenn du während dem erst-Studium nur von eine Stipendium lebst (unter 950€) bist du nicht unterhaltspflichtig und mußt dann auch nichts bezahlen.
zu 2.2. in dem Fall wirst du Mindestunterhalt (hier = 225.-) und Betreuungsunterhalt für die Mutti bezahlen. Es bleiben dir vom Netto 950.- Euro übrig.
zu 2.3. schau in die Düsseldorfer Tabelle bzw. in die Leitlinien zum Unterhalt deines relevanten Oberlandesgerichtes.
zu 2.4. freiwillige Leistungen ohne NAchweis sind extrem schlecht: Wird nirgends angerechnet, nirgends berücksichtigt - bringt im schlechtesten Fall, dass du doppelt bezahlst.
Und dazu:
Zitat:habe post vom JA bekommen mit folgendem inhalt
Dann bist du in Verzug gesetzt an einer deutschen Anschrift. Den Zeitpunkt zum Absprung z.B. in ein Studium im Ausland hast du bereits verpasst.
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(20-04-2012, 18:25)snowpanter schrieb: will keiner hier antworten ?
Wenn ich Mischka wäre, hätte ich jetzt jedenfalls keinen Bock mehr zu antworten.
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(20-04-2012, 20:30)beppo schrieb: (20-04-2012, 18:25)snowpanter schrieb: will keiner hier antworten ?
Wenn ich Mischka wäre, hätte ich jetzt jedenfalls keinen Bock mehr zu antworten. Weißte, der snowpanter ist halt ein Ober-Macker-Voll-Checker - der will jetz voll ordentliche einsteigen - er hat nur seine "Randbedingungen" nicht so im Griff
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Hallo Snowpanter,
die Antworten auf die meisten Deiner Fragen findest Du im TrennungsFAQ.
Schon gelesen?
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danke für n paar antworten^^
1. wieso kann ich die freistellung verbrennen ? ö.Ö
2. hab ne ausbildung, würde mein unterbrochenes studium nur weiterführen...
3. zu meiner 2.3 frage habsch jetz au ne menge... aber am ende isses egal was ich als kosten/ausgaben angebe, weil dann nur mehr übrig bleibt, was ich ihr zahlen muss, hab ich das richtig verstanden ?
4. also immer alles dokumentieren lassen...hmm
am besten per quittung oder wie ?
@ beppo - blöder kommentar... danke...jetz geh bitte wo anders trollen.
@ sorglos - danke für die antwort, aber dumme sprüche helfen leider nich viel
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Du hast es offenbar echt raus, wie man sich Freunde macht.
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1.1 Ja. Wirst dann halt verklagt.
1.2 Ja.
1.3 FSE ist wirkungslos.
2.1 Zahlen. Nebenjob obligatorisch.
2.2 Noch mehr zahlen.
2.3. Hier: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.ht...ermittlung
2.4 Ja.
3.1 Wird kommen müssen.
3.2 Ja.
3.3 Ab Inverzugsetzung.
3.4 Unterhalt gem. Düsseldorfer Tab.
3.5 Nein, nur die Informationen aber nicht den Bogen.
3.6 Wegen dem Kindergeld.
4.1 Gerichtsverfahren.
4.2 Keine. Unterschrift oder halt keine.
4.3 http://www.trennungsfaq.com/nachtrennung...sorgerecht
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perfekte Antwort...auch wenn ich mich da so frage, als vater hat man scheinbar echt nur die pflicht zu zahlen und das recht [Unterschreitung des Mindestniveaus] zu halten...
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21-04-2012, 22:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-04-2012, 22:26 von Skipper.)
(21-04-2012, 20:48)snowpanter schrieb: perfekte Antwort...auch wenn ich mich da so frage, als vater hat man scheinbar echt nur die pflicht zu zahlen und das recht [Unterschreitung des Mindestniveaus] zu halten... Falsch!
Du hast das Recht und dem Kind gegenüber die Pflicht, Umgang zu pflegen!
Mit Standardregelung wird/sollte das Kind ca. 30% des Jahres bei Dir leben. Die Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung des Kindes gehen zu Deinen Lasten.
Bis min. zum 3. Lebensjahr des Kindes wirst Du zudem auch BU und uU Fremdbetreuung des Kindes zu zahlen haben.
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21-04-2012, 22:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-04-2012, 22:30 von Skipper.)
(21-04-2012, 22:26)Dzombo schrieb: @Skipper...
Wenn das Recht durch die KM verhindert wird und der KV sich wegen seiner finanzielle Pleite den Umgang nicht mehr leisten kann. Was dann? - Umgang einfordern, ggf einklagen.
- Bei Bedürftigkeit beim Jobcenter betteln gehen.
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22-04-2012, 09:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-04-2012, 10:06 von Skipper.)
(22-04-2012, 05:44)Dzombo schrieb: (...)
Das verstehe ich jetzt nicht. Wie kann das Jobcenter dem KV dabei behilflich sein, seine Bedürftigkeit in Sachen Kontakt zu seinem Kind durch Umgangspflege zu beenden? Beschäftigt das Jobcenter jetzt auch schon Umgangs-Fall-Manager? Moin Dzombo.
Du hattest Hemmnisse bezüglich Umgang seitens der KM und seitens des KV angesprochen. Behinderung des Umgangs seitens der KM kann im 'Dreisprung' beseitigt werden. Fehlende Mittel zur Darstellung des Umgangs seitens des KV werden auf Antrag beim bzw vom Jobcenter bereitgestellt.
...bei Begriffsstutzigkeit kann Dir uU Dein Arzt helfen oder auch schon, daß Du regelmäßig und rechtzeitig Deine Tabletten und Tropfen nimmst oder einfach mal still sein, wenn sich die Großen unterhalten.
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(22-04-2012, 05:44)Dzombo schrieb: So einen 5€ KU-Titel kriegste nur hin, wenn deine Lohnzettel das hergeben.
Irrtum. Einen 5 EUR Titel kriegt man hin, indem man 5 EUR tituliert. Fertig. Die Frage, welche Erfolgsaussichten eine Klage auf höheren Unterhalt hat, ist was ganz anderes.
(22-04-2012, 09:59)Skipper schrieb: rechtzeitig Deine Tabletten und Tropfen nimmst
Falsches widerlegen, Füllstoffe weglassen, Wiederholungen durch Links ersetzen.
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22-04-2012, 11:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-04-2012, 12:14 von Skipper.)
(22-04-2012, 10:57)p schrieb: (...)
(22-04-2012, 09:59)Skipper schrieb: rechtzeitig Deine Tabletten und Tropfen nimmst
Falsches widerlegen, Füllstoffe weglassen, Wiederholungen durch Links ersetzen. Ein kleiner Spaß, wenn es nicht wirklich etwas ernsthaft zu widerlegen gibt, sollte zur Auflockerung möglich und verständlich sein.
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(21-04-2012, 22:26)Dzombo schrieb: @Skipper...
Wenn das Recht durch die KM verhindert wird und der KV sich wegen seiner finanzielle Pleite den Umgang nicht mehr leisten kann. Was dann?
richtig, in dem falle hab ich wohl oder übel pech
aber keine bange, auch wenns einige nich verstehen wollen, wenn das kind von mir is, muss ich mich zwangsweise drum kümmern. bin dann ja schließlich dran schuld, dass er auf der welt is
aber dazu erstmal vaterschaftstest...
beistandschaft sagt mir jetz mal spontan nix...und was ich bei google finde, hilft mir au nich so weiter...
ich hoff einfach dass sie i-wann mal rafft, dass es um das kind geht und nich um ihren stolz...
und das man das ordentlich wie erwachsene menschen geregelt bekommt...
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ps jungs...lasst mal den mist hier raus euch gegenseitig zu zerhacken!
würdet ihr zusammarbeiten würdet ihr mMn das 10 fache gerissen bekomm^^
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nunja, ich glaube das hauptproblem bei uns vätern sind
a) die mütter
und
b) das deutsche recht...^^
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(22-04-2012, 14:37)Dzombo schrieb: Wäre ihm mit so einem Titel gedient?
Weiss ich nicht, dafür ist der Kontext zu dünn. Es sollte ein Teaser sein, sich das Kapitel über Titulierungen der faq anzusehen. Wenn er das nicht schafft, bringt es auch nichts, hier im Forum viel Worte zu verlieren, weil dann die Verständnisvoraussetzungen fehlen.
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danke nochmal, aber das hab ich ja schon gelesen, deswegen hab ich die frage mit dem titel ja geäußert.
ich hatte die idee, einen relativ niedrigen betrag + laufzeit (sinnvoll ?) titulieren zu lassen.
denn:
Zitat:Im Jugendamt und bei Notaren hat genau der Betrag und der Inhalt tituliert zu werden, den der unterzeichnende Pflichtige freiwillig titulieren will, egal was von ihm gefordert wird. Gefällt dieser Inhalt der Unterhaltsgläubigerin nicht, muss sie den Klageweg beschreiten. Sollten Zweifel oder Streit über die Unterhaltshöhe bestehen, ist es besser, nur den unstrittigen Geldbetrag zu titulieren und eine Klage abzuwarten. Die eventuellen Gerichts- und Anwaltskosten berechnen sich nur nach dem Restbetrag, um den gestritten wird und sind somit wesentlich geringer wie eine Klage über den Gesamtbetrag, wenn nichts tituliert wurde.
denn dann würde das gelten:
Zitat:Statische Titel enthalten einen konkreten festen Geldbetrag. Bei einem statischen Titel hat der Unterhaltsbegehrende höhere Beträge selbst einzufordern.
--> also müsste sie dann klagen. hat sie dabei die unterstützung des JA's ?
--> + sie müsste ja erstmal die Kosten tragen
--> oder seh ich das so falsch ?
@ p / dzombo:
was bräuchtet ihr denn für hintergrundinfos, um effektiver zu helfen
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Wenns dir um eine Abschätzung der Unterhaltshöhe geht, sind Informationen wie hier nötig.
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1. es geht um Kindesunterhalt
2. Kind is knapp 4 Monate alt, wohnt bei der Mutter
3. es existieren keine Unterhaltstitel, Gerichtsurteile, Vereinbarungen
4. Einkommen... a) 2400 Brutto wenn ich arbeite b) ca 800 Brutto wenn ich studiere
5. Sie verlangt (noch) nix. Ich würde sowas wie 20 € bieten (keine Ahnung^^)
6. es wurde noch nix bezahlt
7. Sie bekommt bald was auch immer für Gelder von einigen Ämtern...Mutterzeit usw... (Sie war miten in der Ausbildung)
8. In welchem Stadium befindet sich der Sachverhalt: Überlegung
9. Verhältnis... gute Frage, ich sage mal so n Mittelding^^
Sie lässt langsam mit sich reden...
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Dann hat sich meiner Ansicht nach wenig geändert. Du wirst auch als Student um den Mindesunterhalt angegangen werden, soviel ist sicher. Man wird dir sagen, du hättest schliesslich bereits eine Ausbildung als Elektroniker samt Job und dürftest dein Studium nicht auf Kosten deines Kindes finanzieren (absurd, aber so wird argumentiert). Du könntest mit einem 400 EUR - Job o.ä. Unterhalt bezahlen, soviel sei dir zuzumuten.
Die langwierigen Spielchen mit ergänzendem ALG 2 unter Anrechnung von Unterhaltspflichten, die im Forum immer wieder empfohlen werden funktionieren als Student auch nicht.
Ein Studium wird nur so gehen: Entweder du verdienst den Unterhalt dazu oder du lässt Schulden auflaufen. Letzteres halte ich in deinem Fall für wenig sinnvoll. Man studiert für einen guten Job und davon wird nicht viel bleiben, wenn du einen Unterhaltsschuldenberg aufgebaut hast. Als Gepfändeter hast keinen guten Karten bei Arbeitgebern, Schulden plus laufenden Unterhalt plus vielleicht noch Studiengebühren zurückzahlen, das wirst du lange schlechter leben wie vorher. Leistung lohnt sich nicht als Pflichtiger...
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