Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
In die Vollen gehen oder das JA machen lassen ?
#26
(04-05-2012, 21:05)RolandF. schrieb: Natürlich hat er einen Fehler begangen, das ist auch menschlich, ...
Als Sohn einer Alleinerziehenden Mutter kannst Du natürlich nicht anders antworten.
In diesem Sinne...
Zitieren
#27
Danke jessy, dass wir wieder zum Thema kommen.
Also ich warte ab, was bei der Anhörung in 2 Wochen rauskommt. OK. Sagen wir mal, der Mutter wird das ältere Kind abgesprochen und das Kind kommt zu dem Vater. Falls dies nun keinerlei Auswirkungen auf meinen Fall hat, hab ich erstmal solange keine Handhabe, bis mein Kind in den Kindergarten kommt. Sie zieht solange ja ihr eigenes Ding mit dem Kleinen durch und das kriegt die Öffentlichkeit ja kaum mit. Ist das so richtig? Dann ist der Kleine irgendwann 4 oder 5 , möglicherweise (jaa, Polemik) total verzogen und dann irgendwann kann ich was machen. Is this the worsest Case for me really ?
Zitieren
#28
Hast du denn einen guten Kontakt zum anderen Vater? Wurde in jenem Verfahren ein Gutachten gemacht? Es wäre wichtig, dass du dich mit diesem Vater zusammentust. Da kannst du vieles für eigene zukünftige Verfahren lernen. Auch über die ganzen Dinge, die da dranhängen, z.B. Verhalten und Mitwirkung des Jugendamts.
Zitieren
#29
Ich werde den anderen Vater versuchen am WE zu kontaktieren. Er hat mich zwischenzeitlich gehasst, weil ich seiner Meinung einen auf Ersatzdaddy für seinen Sohn gemacht habe. Irgendwann konnte ich ihm klarmachen, dass ich diese Rolle schon teilweise spielen musste, es aber besser für seinen Sohn war, als nur von der Mutter fertiggemacht zu werden bzw. missachtet zu werden und ich zudem dem Kind gegenüber stest betont habe, dass ich NICHT sein Papi, sondern sein Freund bin.
Der erste Vater leidet halt nun schon seit 8 Jahren und das hinterlässt natürlich Spuren, dennoch versuche ich mit ihm ein gutes Verhältnis aufzubauen, allein schon, dass, falls wir beide unser Sorgerecht bekommen, die beiden Kinder in einem normalen Kontakt bleiben.
Ich werde berichten, sobald ich Neues weiss.
Zitieren
#30
Da ich z. Z. nur mit links schreiben kann, habe ich mich bisher an dieser mMn interessanten Diskussion nicht beteiligt. Zu einem Aspekt möchte ich aber gerne nachfragen: Weshalb sollte es nicht opportun sein, dass JA permanent auf das Gewaltpotential der KM hinzuweisen? Immerhin gibt es den 1631(2) BGB und nach meinem Verständnis wäre in der vorstehenden Konstellation das JA in der Pflicht (§8a SGB VIII in Verbindung mit §13 StGB), eine gewaltfreie Erziehung auch gegenüber dem jüngeren Kind zu gewährleisten. Wo übersehe ich da etwas?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#31
(04-05-2012, 21:51)Lidi schrieb: Er hat mich zwischenzeitlich gehasst, weil ich seiner Meinung einen auf Ersatzdaddy für seinen Sohn gemacht habe.

Mir kommen die Tränen!
Zitieren
#32
Zitat:Wo übersehe ich da etwas?

Nirgends. Einen Hinweis kann man machen. Man darf sich nur nichts davon versprechen. Die Reaktion ist ganz im Belieben des Jugendamts. Üblich ist ein Anruf bei der Mutter, nächste Stufe: Einladung der Mutter. Nächste Stufe: Besuch bei der Mutter. Die Mutter wird wegen der Sache mit dem älteren Kind schon gewisse Erfahrungen haben und vorbereitet sein, diesmal einen besseren Eindruck zu machen.

Wahrscheinlich wird der Hinweis aber nur eingetütet. Schliesslich beschäftigt sich das Jugendamt ohnehin schon mit der Mutter. Beim Verfahren wegen dem anderen Kind ist es involviert.
Zitieren
#33
Jau, das JA war mit einer Psychologin bei der KM und es wurde festgestellt, dass keien akute Gefährdung des anderen Kindes vorliegt. Die KM hat zugegeben, ihrem anderen Kind einen übergebraten zu haben, aber der Kleinere hatte natürlich keine Gewaltspuren.
By the way, ich sehe da - aus meiner naiven Rechtssicht - 2 Vergehen der Mutter: Erst hat sie ihrem Kind einen übergebraten und dann hat sie ihn noch mit der Verletzung in die Schule geschickt, anscheinend mit der Hoffnung, dass dies nicht auffällt, anstatt zu ihrem Fehler zu stehen und mit dem Kleinen selbst zum Arzt zu gehen.
Zitieren
#34
Eine Gefährdung liegt nicht vor, weil noch nichts passiert ist? Dann ist es ja wahrscheinlich auch Unsinn, Sicherheitsgurte anzulegen? Und wenn etwas passiert ist, müßte man dann folgerichtigt schliessen, dass auch keine Gefährdung mehr vorliegt, weil sie schließlich verbraucht wurde?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#35
JA, so ist es anscheinend. Das JA sagte mir, dass nun erstmal die ANhörung käme und es für das 2te Kind vool doof wäre, wenn man es jetzt für 2 Wochen da raus nähme und dann irgendwann wieder da hinpacken würde. Hatte natürlich gehofft, dass die prophylaktisch das Kind da erstmal rausnehmen, aber nun bin ich leider schlauer.
Naja, ich hab von blue immerhin gelernt, dass ich hier nicht einen auf Mitleid machen soll, so dass mir wichtig ist, Tipps zu bekommen, wie ich weiter vorgehen soll und welche Möglichkeiten ich habe. Und diesbzgl. habe ich ja netterweise hier schon Hinweise bekommen (ausser von blue, der hat mich nur auf den Boden der Tatsachen gebracht, das Biest)
Zitieren
#36
(04-05-2012, 22:26)Lidi schrieb: Und diesbzgl. habe ich ja netterweise hier schon Hinweise bekommen (ausser von blue, der hat mich nur auf den Boden der Tatsachen gebracht, das Biest)
Versuche einfach weiterhin die Mutter als "gute" Mutter anzusehen.

Was anderes wird Dich von den Kindern nur weiter entfernen.
Zitieren
#37
Hallo Lidi,
ein kleiner Einwurf in die Runde, von meiner Seite.

Es macht nicht viel Sinn hier die Mutter zu pathologisieren und die Erfahrungen von Kind1 auf Kind2 zu übertragen, bzw. dem 2ten diese Erfahrungen in Aussicht zu stellen. Es ist nicht zwangsweise so, dass die Kinder gleiche Gewalterfahrungen machen müssen, wie hier befürchtet. Tatsächlich probieren wir Menschen andere Strategien aus, wenn eine mal weniger erfolgreich ist. Außerdem passen wir uns anderen Gegebenheiten (Kind2 zu Kind1; Vater1 zu Vater2) an.
Schon aus diesem Grund ist jede Fallkonstellation einzigartig und in dieser Sache die Mutter noch keine unheilbare Serientäterin, zumal die zwei Kinder altersmäßig relativ weit auseinanderliegen.
Diese meine Einschätzung schöpfe ich aus eigenen Erfahrungen, die jeder in meiner Geschichte nachlesen kann.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
Zitieren
#38
(05-05-2012, 08:54)Bluter schrieb: Hallo Lidi,
ein kleiner Einwurf in die Runde, von meiner Seite.

Es macht nicht viel Sinn hier die Mutter zu pathologisieren und die Erfahrungen von Kind1 auf Kind2 zu übertragen, bzw. dem 2ten diese Erfahrungen in Aussicht zu stellen.

Die Mutter neigt nicht nur zu Gewaltanwendung!
Sie ist wegen Körperverletzung mehrfach vorbestraft!
Und sie hat den älteren Jungen bereits so an seiner Gesundheit verletzt, dass dieser aktuell vom Schulpersonal ins Krankenhaus gebracht werden musste.
Daraufhin haben familiengerichtliche Maßnahmen das Kind von der Mutter zum Vater geführt....

@blue hält es in dieser Situation für angebracht, festzustellen, dass der To zu Beginn der Beziehung hätte absehen müssen, was das deutsche Familienrecht nun aus ihm macht:
blue schrieb:Sehe ich anders. Du warst drei Monate mit ihr zusammen und Du hast nicht die Lümmeltüte benutzt. Nicht "wir" haben nicht aufgepasst.
Rolleyes

@p vertritt offensichtlich der Ansicht, wegen der juristischen Schwierigkeiten das ABR übertragen zu bekommen, wäre es besser, mit der Faust in der Tasche abzuwarten.

Und @Bluter schließlich scheint erst gar kein Risiko zu erkennen oder er versucht zu beruhigen, indem er darauf hinweist, dass es genügend Beispiele gibt, in denen mütterliche Gewalt sich auf ein Kind beschränkt und ein Übergriff auf andere Kinder in der Regel nicht zu erwarten sei.

Deshalb an dieser Stelle noch einmal:
Selbst wenn für ein wegen Kindeswohlgefährdung beantragter SR-Wechsel auf den Vater abgewiesen werden sollte, kann das unmöglich der Grund dafür sein, seine Hände in den Schoß zu legen und die Augen vor einer konkret bestehenden Gefahrensituation zu schließen.

Hier ist stattdessen Eile geboten für konsequentes Handeln mit dem Ziel, das Kind aus seiner es gefährdenden Umgebung zu befreien.
Zitieren
#39
@Ibykus,

du benutzt die Superlative so, wie wir es von vam(v) und Co. gewohnt sind und zwar in der Absicht einen Elternteil komplett rauszukegeln und das gefällt mir nicht. Zudem wandte ich mich nicht an dich, sondern an @Lidi. Aber das nur nebenbei.

Ich stimme dir zu, dass ohne begleitende Maßnahmen das Kind2 potentiell, wenn auch weniger gefährdet bleibt, zumal es sich auch hier um einen Jungen handelt. Aber: Die gemachte Erfahrung der Frau und Mutter, "was passiert war, als..." (und damit alle bisherigen Reaktionen, von den anderen Beteiligten) wird mit an einiger Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit zu Verhaltensänderungen auf ihrer Seite führen.
Günstig wäre, auf eine Ausweitung der Kontakte zwischen Vater und Kind zu insistieren und den Vater zur Mitsorge zu verpflichten. Dieses Ziel verfolgt hier bisher aber offensichtlich niemand konkret, oder habe ich da was überlesen?
Nein, die Hände in den Schoß legen sollte @Lidi nicht, aber auch nicht das Leid des einen Kindes dazu nutzen seine Exe in den Tod zu treiben (um bei den Superlativen zu bleiben).
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
Zitieren
#40
Ja, lieber Bluter, Du hast natürlich recht: die armen Exen!
Warum unterstützen wir sie eigentlich nicht, statt mit ihnen zu streiten?

Was den Superlativ angeht, so kann ich in meinem Posting ein derartiges rhetorisches Mittel nicht finden. Vielleicht hast Du einen Beitrag eines anderen Users gelesen?

Die Unterstellung aber, ich würde absichtlich einen Elternteil komplett rauszukegeln beabsichtigen, spiegelt die Haltung wieder, mit der wir -jedenfalls die vom Unrecht betroffenen Väter- von Jugendamt und dessen profitorietierter Helferindustrie außerhalb der Rechtsordnung gestellt werden sollen.

Ich denke, mir gegenüber sowas zu erwähnen ist dumm und unbedacht.

Allerdings hatte ich den vom TO zur Verfügung gestellten Sachverhalt wiedergegeben und daraus meine Schlüsse gezogen.
Wer unter solchen Bedingungen den dringenden und nachdrücklichen Rat, das Familiengericht anzurufen, als absichtlich "komplettes Rauskegeln" eines Elternteils interpretiert, mag diesen Unsinn besser für sich behalten.

Was die Inanspruchnahme des JA angeht, so wie von wackelpudding angesproechen, verhält es sich meiner Erfahrung nach, wie @p es in seinem Beitrag (Nr. 32) beschrieben hat.

Schließlich kann ich nicht nachvollziehen und auch keinen Zusammenhang erkennen, wieso eine KM in den Tod getrieben werden sollte, wenn man ein Kind vor gewaltsamen Übergriffen vor seiner Mutter zu schützen beabsichtigt.

"Superlative - komplettes Rauskegel - Mutter in den Tod treiben!"
Ich denke schon, dass das ein Wort der Richtig- oder Klarstellung bedarf.
Zitieren
#41
(05-05-2012, 16:00)Ibykus schrieb: Was die Inanspruchnahme des JA angeht, so wie von wackelpudding angesproechen, verhält es sich meiner Erfahrung nach, wie @p es in seinem Beitrag (Nr. 32) beschrieben hat.

Das ist da jetzt so meine Frage: Wer garantiert denn nun in diesem Staat Kindern eine gewaltfreie Erziehung, wenn diese Gewalt von einem betreuenden Elternteil ausgeht?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#42
(05-05-2012, 16:16)wackelpudding schrieb:
(05-05-2012, 16:00)Ibykus schrieb: Was die Inanspruchnahme des JA angeht, so wie von wackelpudding angesproechen, verhält es sich meiner Erfahrung nach, wie @p es in seinem Beitrag (Nr. 32) beschrieben hat.

Das ist da jetzt so meine Frage: Wer garantiert denn nun in diesem Staat Kindern eine gewaltfreie Erziehung, wenn diese Gewalt von einem betreuenden Elternteil ausgeht?
§ 1631 BGB
Seine Entstehungsgeschichte zeigt und spiegelt wieder die Einstellung des Establishments zu Erziehungsfragen und zum Stellenwert unserer Kinder überhaupt.

Gewalt, die von einem betreuenden Elternteil ausgeht verhält sich in Bezug auf seine Sanktionierung so, wie es bei anderen Gesetzesübertretungen auch der Fall ist:
Wo kein (An-)Kläger ist, ist auch keine Richter.

Wem Steißbeintrommler und Knüppelpädagogen kein Anlaß sind, die zuständigen staatlichen Institutionen anzurufen, weil man Angst hat, der armen Mutter oder dem lieben, um die Erziehung der ihm anvertrauten Kinder bemühte Lehrer könne Unrecht widerfahren, darf sich nicht wundern, wenn dadurch die Gewaltübergriffe gesellschaftlich (wieder) legalisiert werden.

Bestrafung ist nicht Vätersache.
Aber wir stehen in der Verantwortung, unsere Kinder vor mütterlichen Erziehungsexzessen zu schützen.

Die angefragte Garantiefunktion ergibt sich direkt aus dem Grundgesetz, wonach ein Gewaltmonopol nur und ausschließlich dem Staat zukommt.

Mit § 1631 BGB ist auch Erziehungsgewalt als Körperverletzung unter Strafe gestellt. Signifikant ist übrigens, dass sich dem Wortlaut des Gesetzes nach Gewalt nicht nur auf körperliche Einwirkungen bezieht, sondern darüber hinaus auch auf 'seelische Verletzungen' und 'andere entwürdigende Maßnahmen'.

Ich frag' mich manchmal, was alles passieren und uns Vätern und unseren Kindern widerfahren muss, damit wir eingreifen ohne dass wertvolle Jahre vergehen, in denen wir das Für und Wider in sinn- und endloser Palaverei diskutieren (so man diese Bezeichnung überhaupt für zutreffend hält).
Zitieren
#43
(05-05-2012, 15:14)Bluter schrieb: Günstig wäre, auf eine Ausweitung der Kontakte zwischen Vater und Kind zu insistieren und den Vater zur Mitsorge zu verpflichten. Dieses Ziel verfolgt hier bisher aber offensichtlich niemand konkret, oder habe ich da was überlesen?

Er schrieb: "Nach einem von mir angeregten Sorgerechts- und Umgangsrechtverfahren blieb das Sorgerecht bei ihr, der Umgang wurde auf alle 2 Wochen ein paar Stunden geregelt.". Er müsste also erneut klagen. Im Bezug auf Kind2 sind aber keine neue Tatsachen aufgetreten, die beim Sorgerecht einen anderen Ausgang wie das erste Verfahren ermöglichen würden.

Die sehr schwache Umgangsregelung lässt vermuten, dass auch das Thema Umgang sehr kontrovers vor Gericht war und der Richter von altersangemessenen Umgangsregelungen entweder keine Ahnung hat oder die übliche pro-Muttiwunsch Parteilichkeit zeigt. Vor einer erneuten Klage muss erst klar sein, warum das erste Verfahren so ein schlechtes Ergebnis erbrachte, das man nur als totalen Reinfall für Kind und Vater bezeichnen kann.

Vor einer gesetzlichen Neuregelung oder ohne neue Vorkomnisse würde ich das Sorgerecht zurückstellen und mich nur auf das Umgangsrecht konzentrieren. Dass Kind1 gerade zum Vater wechselt, hat ihr vielleicht die Grenzen ihrer Macht vergegenwärtigt und auch das Jugendamt wird mehr Umgang befürworten. Der richtige Zeitpunkt, um den Umgang auszuweiten!
Zitieren
#44
Das erste Eilverfahren und das das Hauptsacheverfahren waren aus meiner Sicht sehr enttäuschend. Hauptsächlich, weil ich ich nur ca 3 minuten pro Verfahren (so ca. am Anfang) etwas sagden durfte und danach, also im weiteren Verlauf des Verfahrens, überhaupt gar nicht mehr nach irgendwas gefragt wurde. Das was ich dabei seltsam fand, sar, das dies ja eigetnlich "mein" Verfahren war, ich aber derjenige war, der mit Abstand am wenigsten sagen durfte (oder sagte?). Dies emfoand ich als sehr störend, obwohl es wahrscheinlich nichts am Endergebins geändert hat oder hätte. Dennoch: ich zahl Kohle für ne Gerichtssverhandlung und darf ca 2-3 min. reden, den Rest machen UND verdienen die Profis. Sehr sehr ernüchternd!

Zum Thema: Die Mutter wurde bisher "nur" einmal wegen KV verurteilt und einmal wegen Beldeidigung, beides im Jahr 2010. Davor kann was gewesen sein, weiss ich aber nicht. Danach war ne KV bei ihrer eigenen Mutter, weswegen sie aber nicht verurteilt wurde bis dato, ne KV bei mir, weswegen ich aber nicht geklagt habe, weil ich mit ihr zusammen war. Die Frau wird definitiv aggreesiv bleiben, allein weil sie Verfolgungswahn hat und ihren tagtäglichen Frust ansammelt und ...
Dies zu den Leuten, die sagten, ein Kind ist nicht wie das ander, aber Die Mutter ist dieselbe und die ist auch noch überzeugt, alles richtig zu machen und schlimmerweise auch noch selbst total enttäuscht vom Leben, das gibt es nur einen Weg: Der nächste Sohn wir daufgezogen und irgendwann rebelliert er und muss einen drüber kriegen aber da bin ich, die MUtti nicht schuld, die bösen Papis haben die total am WE verzogen, ich - Supermutti - hab definitiv alles richtig gemachtr, und weil ich so supi bin, lass auch erst recht keine Kritik zu. Denn ich bin die Einzige, die den Masterplan hat.
So ist das. hört sich überzogen an, aber so und GENAU SO ist meine EX.
@ blue: bitte Kein Mitleid
Sie wird auch niemals normal werden bzw. aufwachen ala "hoppla das erste KInd ist ja weg". Glaubt mir einfach! Es ist so.
Dies sind alles Tatsachen, wovon manche beweisbar sind und manche nicht. Glaubt mir dies einfach mal so. Die Fragen: Was ist beweisbar? Wie komm ich schnellstens zu meinem Kind?
Also die Frau IST krank , ich kanns noch nicht 100%ig beweisen aber ich MUSS meinen Sohn da raus holen. So, und jetzt Ihr!!

at p: die Umgangregelung war definitiv seltsam, bzw. wurde vin der Richterin gereglet, nacch mein ANwalt sagte: Jetzt regeln sie halt irgendwas, weil die tolle Mutti stikt dagegen war, dass ich überhaupt den Kleinen mal alleine, also ohen ihr Beisein, sehen dürfte.
Wie krank, sie warf mir vor, das ich das Kind vielleicht schalgen würde oder ins Auslnad flüchten würde. sie aht quasi ALLE Register gezhogen. Und ich naiver Kerl dachte noch: sag immer die Wahrheit, dann kommste schon zu Deinem Recht. Von wegen. Das ist echt so krass vbor Gericht.
Zitieren
#45
das mit dem nicht zu Wort kommen ging mir genau so. Ruck zuck war alles vorbei. Es wird schamlos gelogen von JA und KM und auch von Ratin. Bei der Richterin hatte ich den Eindruck das die sich die Akte vorher garnicht angeguckt hat. Was mich richtig aufregt ist das diese Lügen dann auch noch im Protokoll landen. Von Anhörung zu Anhörung sammelt sich da so einiges an. Vor einer Verhandlung frisst die JA-Tante ordentlich Kreide so das ich denke die hat was kapiert und in der Anhörung genau das Gegenteil.
Bei der letzten Anhörung hab ich dann einfach dazwschen geredet. So das die Richterin sich dann wenigstens mal angeschaut hat was mein Anwalt eingereicht hat. Ich wurde zwar ermahnt aber wenigstens hat die Richterin erkannt das die KM gegen den Rat der Ärzte die Psychiatrie verlassen hat und derzeit auch nichts ambulant macht.(Stand nämlich in der Akte und die Richterin hatte es anscheinend bis dahin übersehen)
Auch ist dabei rausgekommen das die Dame vom JA sich nicht persönlich ein Bild gemacht hat von KM. Mal schauen ob die Richterin jetzt ein Gutachten raushaut.
Zitieren
#46
Hallo Lidi,

Ich bin auch nicht der Meinung, dass das JA aufgrund der abstrakten Gefahr für das jüngere Kind großartig einschreiten wird. Die werden Mutti auf die Finger klopfen und dann war es das. Die Argumentationsschemata sind wohl allseits bekannt.

Erfolgsversprechend wäre es wohl, wenn du anbietest den Umgang auszuweiten, um "die Situation der Mutter zu stabilisieren und sie bei ihrer offensichtlichen Überforderung zu entlasten."

Wenn sich Umgangstechnisch aus deiner Sicht keine Besserung einstellt, solltest du einen neuen Antrag stellen, denn einmal alle zwei Wochen ist absolut nicht altersgerecht. Aber mach erstmal den Versuch den Umgang im Lichte der Situation unter Einbeziehung des JAs außergerichtlich auszuweiten.
Zitieren
#47
Hallo Lidi,
(05-05-2012, 23:38)Lidi schrieb: Also die Frau IST krank , ich kanns noch nicht 100%ig beweisen aber ich MUSS meinen Sohn da raus holen.
Noch einmal: ich kann nur dringend davor warnen, die KM im Verfahren als krank zu bezeichnen.
Ausnahme: es wird vom Gericht ein Gutachter bestellt - dann kannst Du gaanz voorsichtig Deine Vermutungen äußern
Lies Dir - falls noch nicht geschehen - die praktischen Erfahrungen anderer mit einer gestörten KM gesegneten Väter, die ich im Beitrag 3 verlinkt hatte, aufmerksam durch.
Wie bereits gesagt, solltest Du den Kontakt zu dem anderen Vater suchen und mit ihm kommunizieren. Nach seiner Gerichtsverhandlung kannst Du besser abschätzen, wie Dein Fall verlaufen könnte.
Bis dahin also abwarten (auch den Verlauf der Strafanzeige) und akribisch gegebenenfalls weitere Misshandlungen vom Arzt! dokumentieren lassen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
#48
(05-05-2012, 23:38)Lidi schrieb: die Umgangregelung war definitiv seltsam, bzw. wurde vin der Richterin gereglet, nacch mein ANwalt sagte: Jetzt regeln sie halt irgendwas, weil die tolle Mutti stikt dagegen war, dass ich überhaupt den Kleinen mal alleine, also ohen ihr Beisein, sehen dürfte.

Wenn dir diese Umgangsregelung das nur so nebenbei hingeworfen wurde und nur unsubstantiierte Vermutungen zu dieser lächerlichen Minimalregelung geführt haben, musst du an diesem Punkt weitermachen.

War auch der Umgang Gegenstand einer einstweiligen Anordnung? Dann auf ins Hauptverfahren! Ansonsten: Nochmal klagen. Mit einem anderen Anwalt. Ein Anwalt, der mit "jetzt regeln sie halt irgendwas" argumentiert ist entbehrlich. Der tatsächliche Kontakt zum Kind ist die Basis für alles andere. Den gilt es schleunigst auszuweiten. Die Chancen dafür sind vorhanden, im Gegensatz zum gemeinsamen Sorgerecht.

Dass du durch die Ereignisse emotional instabil wirst, ist eine leider häufige Begleiterscheinung. Wenn die Gefahr besteht, dass du in aufgerührter Stimmung deshalb Dinge sagst, die böse Eigentore verursachen, dann lass nur Dritte sprechen. Dafür ist ein Anwalt oder Beistand hilfreich.
Zitieren
#49
@Lidi
Du solltest Dir beizeiten Klarheit darüber verschaffen, was Du willst!

Wenn Du Dein Kind vor mütterlicher Gewalt schützen willst, dann wirst Du nicht drumherum kommen, sie anzugreifen, indem Du sie vor Gericht mit ihren gewaltsamen Erziehungsexzessen konfrontierst.
Mit den hier von Dir mitgeteilten Vorfällen dürfte ein solches Verfahren gut zu begründen sein.

Vor den mütterfreundlichen deutschen Familiengerichten gehst Du damit aber IMMER ein Risiko (damit meine ich nicht eine Dir nachteilige Umgangsregelung) ein.

Das Risiko, dass sich die Angelegenheit nicht in Deinem Sinne gerichtlich lösen läßt (sie also im Verlauf eines familiengerichtlichen Verfahrens zu Deinem Nachteil eskaliert), kannst Du minimieren, indem Du ein anderes Risiko maximierst:
Wenn Du nämlich abwartest, bis diese gewalttätige und psychisch instabile Mutter auch Deinem Kind ein Loch in den Kopf schlägt, stehen die Chancen, das Sorgerecht übertragen zu bekommen, viel besser.

Wir wissen alle, dass das KEINE vernünftige Risikoabwägung ist und somit keine Alternative sein kann.

Deswegen noch einmal - vor dem Hintergrund der von Dir gelieferten Informationen:
Worauf wartest Du ?
Zitieren
#50
Zitat:Worauf wartest Du ?


Wahrscheinlich darauf, dass er eine realistische Chance hat, was derzeit wohl kaum gegeben sein dürfte.
Ich dachte, wir hätten das schon geklärt.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Umgangsklage, oder sein lassen HeinrichH 4 3.186 20-09-2019, 13:22
Letzter Beitrag: HeinrichH
  gehen oder bleiben? sophie 47 37.147 29-09-2013, 22:00
Letzter Beitrag: sophie
  Mutti machen lassen und auch ruhig ignorieren Tigerfisch 15 15.930 04-08-2013, 18:45
Letzter Beitrag: Tigerfisch
  Streitwert auf vollen Unterhalt statt auf die Differenz? beppo 25 28.265 20-01-2010, 07:03
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste