Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#1
So, muss bis zum 15. den Mindestunterhalt titulieren. Beabsichtige dann eine Aufstockung bei der Arge zu beantragen. Habe zu Titulierung und Aufstockung noch so einige Fragen.

Titulierung:
1. Wollte ich beim JA machen. Is bei mir um die Ecke und ist ja kostenlos. Welche Nachteile gegenüber dem Notar hat das konkret?

2. Titulierung bis zum 18. Geburtstag meiner Tochter oder erstmal bis zur nächsten Stufe der Erhöhung? Wenn wir uns wie ja eigentlich mal mit der Ex abgesprochen nach der Elternzeit auf Wechselmodell oder 40/60 Betreuung einigen will ich wegen Unterhalt verhandeln können. Es sei denn die Arge macht es mit das ich die kleine betreue und weniger Arbeite. (Aktuell sind wir noch im Sorgerechtsstreit, habe alleinige Sorge beantragt, bin nicht sorgeberechtigt).
Anwalt meinte ich müsste bis zum 18. titulieren!?

3.Wie läuft das mit der Titulierung ab? Gehe ich mit einem vorgefertigten Schreiben dorthin oder wird das da verfasst und aufgenommen?

4. Was ist mit den Schulden bei der Vorschusskasse. Habe immer die 133 Euro bezahlt. Sollte jetzt aber schon seit ein paar Monaten die 225 Euro zahlen. Habe die 133 weiterbezahlt und letzten Monat nix. Meine Ex hat mich ja mit der gesamten Miete sitzen lassen. Zusätzlich muss ich riesige Summen an Nachzahlungen für Gas, Strom und Nebenkosten leisten. (Jahresabrechnung alles Sachen die meine Ex mit verursacht hat) Habe ab 1.5. eine Untermieterin und kann diese 225 nunmal erst ab 1.5. zahlen.
Kann ich das bei der Titulierung so mit angeben oder verlangen die dann 225 Euro rückwirkend?


Aufstockung:
1.Habe gehört man darf sich nicht durch den Unterhalt in die Bedürftigkeit bringen. Bzw. der Unterhalt ist selbst zu zahlen und wird nicht von der Arge übernommen. Das heisst wenn ich ihn tituliert habe muss ich zahlen und er wird vom Einkommen abgezogen. Wie ist das zu verstehen? Daraus schließe ich: Ich sollte den Antrag auf jeden Fall erst nach der Titulierung stellen. Richtig?

2. Wieviele Lohnabrechnungen muss ich hinblättern? Die letzten 6 Monate oder 12 Monate. Verdiene jetzt nämlich etwas weniger weil keine Überstunden mehr.
Hab so ca. 1200 - 1300 Euro netto. Zahle 677 Euro Miete warm. Meine Untermieterin steuert 220 inkl. für ein halbes Zimmer dazu.
Meine Tochter (15 Monate) ist von Mittwochs 11 Uhr bis Do. 14 Uhr bei mir. Das macht 2 Tage die Woche also 8 Tage im Monat. Damit müsste sie doch zur Bedarfsgemeinschaft gehören oder?

Skipper hatte schon mal was vorkalkuliert und meinte es hängt ab ob die kleine in die Bedarfsgemeinschaft mit einberechnet werde und das ich nicht zu viel verdiene. Überstunden mache ich aus dem Grund schon nicht weil ich ja jeden Mittwoch frei habe. Ach ja, arbeite nur 30 Stunden die Woche. Offiziell natürlich. Unbezahlte Überstunden sind immer dabei.

Puh, das wird anstrengend. Hoffe ich bekomme von euch wie immer viele Tipps. Danke schon im Vorraus
Zitieren
#2
Das hatte Skipper schon mal kalkuliert?

Gesetzt:
Einkommen Brutto 1900 €,
Umgang an 8 Tagen/Monat, Kind Teil der BG
Miete gem. Fachanweisung zu § 22 SGB II des Jobcenter HH,
ungünstig angenommen: 1-Personen-Haushalt anerkannt, (evtl. später 2 Personen, wenn Kind größer),
titulierter Mindest-KU 225 €.


Bedarf:
374 € Vater
58 € Kind für 8 Tage Umgang (RL 219 €)
50 € Reisekosten für Umgang
470 € Warmmiete (1 Personenhaushalt)
---
952 € Grundbedarf

Einkommen:
1900 € Brutto
1300 € Netto (etwa)
-100 € Grundfreibetrag
-230 € Freibetrag für Erwerbstätige mit min einem Kind im Haushalt
-225 € Mindest-KU
---
745 € anrechenbares Einkommen

Bedarf gegen Einkommen:
952 €
-745 €
---
207 € Leistungsanspruch, 'Aufstockung'

Ergebnis:
1300 € Netto
207 € Aufstockung
---
1507 € Gesamt-Zufluß
-470 € Miete
-225 € KU
---
812 € zum Leben für Vater mit Kleinkind (Miete und KU bereits bezahlt!!!)

Anmerkung von mir! Aktuell verdiene ich Brutto so 1700 Euro ( Skipper ging von 1900 aus). Miete 557 warm.
Zitieren
#3
OK. Korrektur...

Gesetzt:
Brutto 1700 €,
Netto 1196 € (nach WISO Gehalt)
8 Tagen/Monat Umgang, Kind ist Teil der BG
470 € angemessene Warmmiete für 1-Personen-Haushalt (Vater und Kleinstkind)
(535 € angemessene Warmmiete für 2-Personen-Haushalt (Vater und Kind))
gem. Fachanweisung des Jobcenter HH,
titulierter gesetzlicher Mindest-KU 225 €.

Bedarf:
374 € Vater
58 € Kind für 8 Tage Umgang (RL 219 € * 8/30)
50 € Reisekosten für Umgang
470 € Warmmiete (1 Personenhaushalt)
---
952 € Grundbedarf

Einkommen:
1700 € Brutto
1196 € Netto (etwa)
-100 € Grundfreibetrag
-230 € Freibetrag für Erwerbstätige, min ein Kind im Haushalt
-225 € Mindest-KU
---
641€ anrechenbares Einkommen

Bedarf gegen Einkommen:
952 €
-641 €
---
311€ Leistungsanspruch, 'Aufstockung'

Ergebnis:
1196 € Netto
311 € Aufstockung
---
1507 € Gesamt-Zufluß
-470 € Miete
-225 € KU
---
812 € zum Leben für Vater mit Kleinkind (Miete und KU bereits bezahlt!!!)

Rechtsgrundlagen
- insbesondere §§ 11 SGB II
- Fachanweisungen für JC HH
.
Zitieren
#4
80 Euro Miete müsste ich dann aber doch von meiner Kohle dazulegen so wie ich das verstehe oder nicht? Dann hätte ich also so rund 430 Euro mehr als ein Harz4 Empfänger! Die 80 Euro Miete mal aussen vor. Das nur wegen dem Lohnabstandsgebot also.
Bin ein bischen skeptisch. Das ist einfach zu schön um wahr zu sein. Egal, bin jetzt erstmal optimistisch
Zitieren
#5
Nicht ganz.

Die Diff zu H4 ist 230 Euro Freibetrag für Erwerbstätige.
Alles andere läuft als Kosten durch, ist daher nicht wirklich frei verfügbar.
.
Zitieren
#6
Nun, um mich mal wieder etwas weiter zu bilden, beschäftige ich mich derzeit sehr mit den SGB II Threads. Vielleicht kann ich als weitgehend Fachunkundiger aber einen Hab-Acht-Tipp geben!
Ich war nämlich gestern bei der ARGE. Zuerst Abtlg ALG I . Sehr nett. Die hat mich dann um Leistungsanspruch fest zu stellen an die ALG II Abtlg. verwiesen. Ebenfalls netter Mensch dort.
Er rechnete vorab bißchen auf einem Zettel rum (Antrag hatte Er ja noch nicht) und meinte zu mir, ich solle mal auf jeden Fall einen Antrag stellen.
Ich fasse mich kurz, denn es geht ja hier um Absurdistan und nicht um mich. Dann wurde ich an eine "Eingangstante" verwiesen, die erst mal die Daten und Lebenslauf und Bla Bla aufnimmt bevor man den Antrag kriegt.
Die war ziemlich gereizt und überfordert. Als mir der Faden fast riß und ich sie gerade fragen wollte, ob sie nicht mal den Ton langsam zurück fahren wolle.... merkte ich, dass die mit dem Programm mehr Streß hatte und es mit mir nichts zu tun hatte. Wir kamen dann gut aus.

Nun zu Dir: Ich sagte, dass ich titulierten Unterhalt habe (100% Mindestunterhalt, dass sind im Moment ca. 600 €) und 300 € zahle.
Das müsse ich nachweisen und die 300 € nähmen die dann in die Berechnung mit auf. Richtig so?

Zweitens : Von Umgangskosten hat da keiner geredet. Ich glaube, die wollen da drum herum oder wissen es gar nicht. Das heißt, hier wird ein Streitpunkt entstehen. Insofern, achte bitte darauf, denn ich habe den Eindruck, das versuchen die gerne unter den Tisch fallen zu lassen.

Vielleicht kann jemand sagen, auf welchen § man sich diesbezüglich beziehen kann, denn dies ist immer ausschlagggebend.
Zitieren
#7
(10-05-2012, 07:53)Absurdistan schrieb: Titulierung:
1. Wollte ich beim JA machen. Is bei mir um die Ecke und ist ja kostenlos. Welche Nachteile gegenüber dem Notar hat das konkret?

3.Wie läuft das mit der Titulierung ab? Gehe ich mit einem vorgefertigten Schreiben dorthin oder wird das da verfasst und aufgenommen?
Also ich bin beim Termin zur Titulierung im JA sehr gründlich über mögliche Vor- und Nachteile aufgeklärt worden (war übrigens ein Mann). Befristeter Titel war kein Problem. Es ist kostenlos.
Hab den Zettel von RAin der KM hingelegt, ich fand die Summe damals in Ordnung und das wurde dann auch tituliert.
Ausnahme: Ich bin über die Problematik mit dem Wegfall der Steuerklasse III nach dem Trennungsjahr nicht hingewiesen worden. Hatte mich darauf verlassen, das es eine neue Einigung geben würde. Wäre m. E. also besser gewesen, Einkommen mit (fiktiver) Steuerklasse I/IV titulieren zu lassen und ggf. im Trennungsjahr den Rest "freiwillig" zu zahlen. Jetzt habe ich den Salat Angry

(10-05-2012, 07:53)Absurdistan schrieb: 4. Was ist mit den Schulden bei der Vorschusskasse.
Verlangen können Sie viel, allerdings m. E. nur das, was sie auch selber ausgekehrt haben. Wenn es nicht tituliert ist, geht es erst vor Gericht und du hast die Möglichkeit, deine Einwände vorzubringen. Beweislast hat wie immer der Zahler.

(10-05-2012, 07:53)Absurdistan schrieb: Aufstockung:
Titulieren lassen, zahlen und Antrag auf ALGII beim JC stellen. Antrag also direkt nach 1. titulierter Zahlung möglich. Anteiliges Sozialgeld für Umgang mit Tochter beantragen (Anlage BEBE).

(10-05-2012, 07:53)Absurdistan schrieb: 2. Wieviele Lohnabrechnungen muss ich hinblättern?
Sechs Monatslohnzettel.

@Nappo, hau ihnen §38, Abs 2. SGBII und §36 SGB II um die Ohren.
Zitieren
#8
Update zur Diff von H4 und Aufstockung.

Es laufen Mittel durch, die nicht wirklich frei verfügbar sind.

Die Diff zu H4 ist 230 € Freibetrag
- für Erwerbstätige,
- mit Kind (auch zeitweilig) im Haushalt und
- Brutto hier zw 1500 und 2200 €.

Unter 1500 Brutto sinkt der Freibetrag, erst über etwa 2200 € endet die Bedürftigkeit in diesem Fall und die verfügbaren Mittel steigen dann mit dem Einkommen. Mit anderen Worten: Hätte Abs ein Brutto von 2300 €, dann hätte er -nach Abzug von Miete und KU- auch nur 825 € zum Leben!!!

Es gibt kaum einen Anreiz, wesentlich mehr als 1500 € Brutto zu erwirtschaften.

Ab 1500 € Netto gerät man in Widersprüche zw Sozialrecht und Leitlinien der OLGs, weil dann - nach Leitlinien- höherer KU gefordert werden kann, was aber nach Sozialrecht so nicht vorgesehen ist. Auch BU oder TU wollen dann nicht recht passen.
Probleme gibt es mE immer dann, wenn der Pflichtige nach Leitlinien zwar leistungsfähig, nach SGB aber bedürftig ist.
.
Zitieren
#9
Mist, bin gestern bei einem anderen JA gewesen. Will die Titulierung nicht bei der Beiständin meiner Ex machen. Sie hatte mir ja geschrieben ich könne dies bei jedem JA machen. Da angekommen sagten die dann die machen sowas nicht und wollten mich zur Beiständin schicken. Wollte ja eigentlich nur da Titulierungsformular haben und mir das anschauen. Das war nur eine ASD Abteilung. Jetzt mal schnell heute in einen anderen Stadtteil düsen vor der Arbeit. Hoffe ich bekomme einen Termin bis zum 15.

Im Geschäftszimmer war ein Ständer mit Broschüren nur für Mitarbeiter. Da habe ich mir die Broschüre " Informationen für Mütter die bei der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet sind " stibitzt. Unglaublich was da für ein Müll drin steht und wie die Mütter geradezu eingeimpft bekommen wie sie Väter drangsalieren können. Z.b. : Ohne IHREN Willen kann die gemeinsame Sorge nicht erlangt werden. Sad
Broschüren für Väter waren natürlich nicht da.

Der zweite Gang war zum Jobcenter um schon mal einen Antrag für die Arge zu haben. Dort hieß es nach 30 Minuten warten: " Hier werden nur H4 Anträge bearbeitet. Sad
Zitieren
#10
Habe ich auch mal versucht und bin von Pontius zu Pilatus gelaufen.

Immer nach dem Motto, "Das können Sie überall machen lassen, nur nicht bei mir. Ich bin nicht zuständig."
War auch Hamburg.
Am besten du gehst zu einem Notar. Der macht das für 20,-€.
Zitieren
#11
Manno Mann, bin eben nochmal beim JA Eimsbüttel gewesen wegen Termin Titulierung. Wie gesagt es hiess ja von der Beiständin in JEDEM JA ginge das. Der Typ fühlte sich nicht zuständig und ne und Formular gabs auch nicht. Er meinte ich solle zur Beiständin gehen und die Beurkundung macht dann vor Ort sowieso eine neutrale Person. Zu Notar und befristet titulieren meinte er: Wenn ich nicht auf die Forderung eingehe, riskiere ich einen Gerichtsprozess und müsste dann die Kosten tragen. Es kommen ja eh noch Gerichtskosten.
Es geht ja nur um den Mindistunterhalt (225 Euro) .
Zitieren
#12
Update:
Gerade mit der Beiständin telefoniert. Soll Mittwoch 9 Uhr bei Ihr sein und titulieren. Sie geht danach in Urlaub.
Müsste bis Mittwoch wissen was ich in die Titulierung reinnehmen muss und was ich streichen muss.
Geh jetzt arbeiten und hoffe ihr könnt mir helfen. Steh leider unter Zeitdruck sonst könnte ich selber noch Gurgeln.
thx
Zitieren
#13
Ich bin auch immer nach dem Namen meiner Tochter gefragt worden.
"S."
"Wo wohnt sie?"
"In Erlangen"

"Dann ist Wandsbek zuständig"
In Wandsbek: goto Anfang.
"Für S. ist Herr X zuständig, der ist aber für 3 Wochen nicht da."
"Kann das nicht jemand anderes machen?"
"Nein. Die Anderen sind nicht für S. zuständig!"

Einen Gerichtsprozess riskierst du immer dann, wenn ein JA-Schwengel Lust hat dich zu verklagen.
Eine Niederlage riskierst du aber nur, wenn deine Titulierung nicht haltbar ist und dafür ist es wurscht, ob der von dir für richtig erachtete Betrag von einem Amtsbetrüger oder einem Notar eingetragen wird.

Je nachdem, wie streitlustig du bist, machst im Amtsstall ein wenig Krawall oder gehst zum Notar.

Ich vergess immer, war der Betrag bei dir schon klar?
Zitieren
#14
Ich würde an Deiner Stelle den Unterhaltstitel auf ein halbes Jahr befristen.

So lange laufen in der Regel (aufstockende) Leistungen nach dem SGB II.

Und dann nur das titulieren, was Du auch locker zahlen kannst. Nur das kann auch gepfändet werden, wenn Du nicht zahlst. Aber Du möchtest ja zahlen.

Mach auf Umgangskosten und erhöhte Wohnkosten aufmerksam, falls die Beistandschaft quer schießen will.

Wenn sie Dir sagt, so nimmt sie Deine Unterschrift nicht an, dann verweigere die Unterschrift.

Niemand kann Dich dazu zwingen, einen Unterhaltstitel zu unterschreiben, den Du nicht bedienen kannst. (§ 1603 Abs. 1 BGB)


lg


Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#15
1.) So, muss mich jetzt informieren über Argumente der Befristung des gesetzlichen Mindesunterhaltes. Was die Bemessungsgrundlage vom Gesetz her ist und meine Leistungsfähigkeit betrifft.

2.) Weiterhin möchte wissen ob sich ein Passus einbauen lässt, der es mir ermöglicht sollten sich meine wirtschaftlichen Verhältnisse gravierende ändern den Titel ohne Abänderungsklage zu ändern oder das bei Nichtzahlungund sich wahnsinnig hohe Schulden auftürmen. Also eine Auswegmöglichkeit im Notfall.

Am Besten wäre es wenn Punkt 1 und 2 möglich ist. Wenigstens eins von Beiden sollte schon sein. Was da jemand was?

Sollte in dem Titel noch Wohnort Frauenhaus drinstehen weil sie sich noch nicht umgemeldet hat, werde ich das Ding nicht unterschreiben. Ich werde nichts titulieren was die nächsten Jahre (max. 16,5 Jahre) jedem SB bei Arge oder sonstwo suggeriert ich wäre ein Gewalttäter. Das ich ihr nix getan habe ist nämlich unbestritten und selbst die KM hatte nix derartiges angeben. Ist dort aufgenommen worden weil ich sie wegen der gem. Sorge unter Druck gesetzt habe und ich sie für psychisch krank halte. Was ihrer Meinung psychische Gewalt ist. Mit den Argumenten ist sie ja auch bei Gericht nicht durchgkommen und mit Wohnungszuweisung auch nicht. Daher musste sie dann im Frauenhaus bleiben. Deswegen will nicht mit einem Titel rumrennen wo Wohnort Frauenhaus drinsteht.
Habe nämlich deswegen schon so meine Erfahrung gemacht (Beiständin) wie man deswegen Vorverurteilt wird.

Werde zu den Punkten 1 und 2 heute nochmal gurgeln. Es gibt sicherlich einschlägige Erfahrungen im Forum und ich bin über jeden Tipp dankbar.
lg Absurdistan

Argumente könnten sein: Krankheit, Arbeitslosigkeit, mehr Umgang und dadurch weniger Einkommen, Änderung irgendwelcher Gesetze, ...
Zitieren
#16
pass auf, dass die dich beim JA nicht über den Tisch ziehen mit der Titulierung. Du wärest nicht der Erste. Nicht bequatschenlassen.
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#17
Nach deren Berechnung ist ja schon mal klar das es sich um den Mindestunterhalt dreht. Ich will halt nicht noch Betreuungsunterhalt für die Exe zahlen müssen und einen Ausweg für einen Notfall einrichten das ich keine teure Abänderungsklage einreichen muss. Gut wäre auch noch das ich nicht rückwirkend die 225 zahlen muss sondern nur die 133 die ich bis auf einen Monat immer gezahlt habe. Bin ja erst seit 1.5 wirklich Leistungsfähig wegen Untermieterin.

Werde auch versuchen den Titel als Kopie und nicht unterschrieben erstmal mit nach Hause zu nehmen. Wird bestimmt nicht gefallen. Können die mir aber ja wohl nicht verbieten mir so eine wichtige Urkunde mal durch den Kopf gehen zu lassen. Sollten die mir krumm kommen oder wieder dämliche Kommentare kommen, verlasse ich halt die Diensträume und verlange schriftlich das eine neutrale, unvoreingenommen Person den Titel beurkundet und nicht die Beiständin der KM.
Mal sehen wie die auf eine Befristung mit Anschluss der Titulierung bei Ablauf der Frist reagiert.
Zitieren
#18
Mist habe folgendes im Forum gefunden und im Netz.

Beschluss vom 09.02.2011

Ein Unterhaltspflichtiger muss einen Unterhaltstitel vorlegen, der nicht auf die Volljährigkeit befristet ist.

Auch wenn die Dynamisierung gem. § 1612a BGB nur für den Unterhalt eines Minderjährigen gilt, ist eine zeitliche Begrenzung bis zur Volljährigkeit des Kindes gesetzlich nicht vorgesehen. Hat der Unterhaltspflichtige ohne eine entsprechende Übereinkunft einen auf die Zeit der Minderjährigkeit befristeten Titel geschaffen, so hat der Minderjährige daher einen Anspruch auf unbefristete Festsetzung seines Unterhaltsanspruchs in Form eines dynamisierten Titels über einen bestimmten Prozentsatz des Mindestunterhalts.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...10209.html

Der ist auch wahnsinnig: Das Kind hat einen Anspruch auf einen unbefristeten Titel. Sogar bis zum 21. Lebensjahr.
Mein Anwalt meinte ich solle darauf achten das der Titel bis zum 18. Geburtstag befristet ist.
http://blog.beck.de/2012/03/19/das-kind-...eten-titel

Oh Mann, was denn nun.
Zitieren
#19
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4329
Zitieren
#20
@ was heisst das denn nun
Titel befristen auf 18, 21 oder unbefristet?
Zitieren
#21
Befristet auf 2 Jahre.
Zitieren
#22
(12-05-2012, 22:50)p schrieb: Befristet auf 2 Jahre.

Werde ich damit durchkommen? Wie kommst du auf 2 Jahre?
Gibt es jemanden hier im Forum der einen befristeten Titel duchbekommen hat?
Was sage ich wenn die SB sagt Kind hat ein Recht auf unbefristeten Titel?
Zitieren
#23
Erscheint mir auch etwas widersprüchlich.

Einerseits ist Befristung nur bis 18 unzulässig, andererseits wird Befristung auf 2 Jahre anempfohlen.

Ich denke, am Ende sollte ein Titel stehen, der
- beim JC die Verrechnung mit dem Einkommen ermöglicht, der
- möglichst wenig angreifbar ist, aber auch
- ein Maximun an Reaktionsmöglichkeiten auf sich ändernde Bedingungen zuläßt, ohne daß auf Abänderung geklagt werden muß.

Eine Optimierungsaufgabe, die gute Kenntnis der Gestaltungsmöglichkeiten und Risikken der Titulierung erfordert.
Zitieren
#24
Gibt es hier denn niemanden der Erfahrungen gemacht hat mit Befristung von Titeln oder den Einbau von Auswegmöglichkeiten bei Zahlungsunfähigkeit ohne Abänderungsklage?
Zitieren
#25
auf zwei Jahre befristen sollte gehen. Gut begründen. Ich hab immer auf zwei Jahre befristet sogar schonmal kürzer, hat funktioniert.
Kann natürlich auch am SB gelegen haben.
Klagen können sie immer.

Ansonsten ist natürlich so ein Titel da, damit du keine (!) Auswegmöglichkeiten hast. Sonst braucht es ja keinen Titel, wenn du wieder rauskommst mit einem Trick.
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltstitulierung (unbefristet) auch bei Amtsgericht möglich Sixteen Tons 1 3.472 21-05-2017, 12:42
Letzter Beitrag: Bruno

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste