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Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren?
#51
garantieren kann dir keiner was. Du kannst auch zum JA gehen, die sind verpflichtet so zu titulieren, wie DU ! willst.
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#52
Hallo,

denke ich mach das dann mal so wie ihr vorschlagt.
Bis zur nächsten Altersstufe befristet.
Ab dann kommen die eh von alleine und wollen wieder Auskünfte.

Ich werde Euch berichten wie die Feministin reagiert hat, dieses Luder!

Aber was heisst: Dy. T. ?

LG
masku
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#53
Dysseldorfer Tabelle. Smile

Nein, ich denke er meint dynamischen Titel.
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#54
Liebe Leidensgenossen,

war nun gestern beim Notar und habe eine Unterhaltsverpflichtungserklärung über
291,00 €, befristet bis zur nächsten Altersstufe ( 01.10.2015 ) unterschrieben.
Die Urkunde wird mir Anfang nächster Woche zugestellt.

Dieses habe ich auch der Geierwally beim Amt mitgeteilt und witerhin geschrieben, dass ich diese Urkunde der KM übergeben werde.
Daraufhin teilte mir die Beiständin mit, dass ich die Urkunde unbedingt ihr zu schicken habe.
Damit habe ich grundsätzlich kein Problem, nur möchte ich dieser Feministin so viel Arbeit wie möglich machen :-)

Nun meine Fragen:
1. MUSS ich die Urkunde zu ihren Händen schicken oder kann ich diese auch der KM übergeben?
Soll sich die Beiständin doch mit der KM in Verbindung setzen und die Urkunde anfordern.

2. Kann sie die Beurkundung ablehnen und Klage einreichen, da sie einen dynamischen Titel über 110% gefordert hat?
Ich meine, sie käme ja dann in Erklärungsnot beim Richter, weshalb sie dem Richter seine wertvolle Zeit stiehlt wegen solch einer Lapalie.

Oder wie seht Ihr das?

Bin für jegliche Anregung sehr dankbar, wie ich dieser vaterfeindlichen Einrichtung
so viel Arbeit wie möglich machen kann.

Vielen Dank
masku
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#55
Ich würde der Beiständin mitteilen, dass es leider zu spät sei- der Original-Titel sei schon auf dem Weg zur Kindsmutter.

Die KM hat ihn aber nocht nicht- also werden sich erst mal diese beiden miteinander beschäftigen.Bringt Dir zwar keinen unmittelbaren Vorteil, aber ein bißchen Vergnügen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#56
(15-06-2012, 08:32)masku schrieb: 1. MUSS ich die Urkunde zu ihren Händen schicken oder kann ich diese auch der KM übergeben?
In aller Regel schickt der Notar die vollstreckbare Urkunde an die Person, die in der Urkunde steht.

(15-06-2012, 08:32)masku schrieb: 2. Kann sie die Beurkundung ablehnen und Klage einreichen, da sie einen dynamischen Titel über 110% gefordert hat?
Klar kann sie das. Die Schnäpfen beim JA müssen die Gerichtskosten ja nicht aus eigener Tasche zahlen.
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#57
Gibt es denn keine Gegenargumente, die meinen statischen Titel bis zur nächsten Altersstufe rechtfertigen?

Bin ich der vollkommenen Willkür dieser Feministin ausgeliefert?
Sie kann schön drauf los klagen? Was sie wahrscheinlich auch tun wird, da ich ihr mehr Arbeit mache als ihr lieb ist.

Ab der nächsten Altersstufen gelten doch andere Voraussetzungen, bis dahin ist er Unterhalt doch betitelt und sichergestellt.

Schönen Dank für Eure Anregeungen.
Masku
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#58
haben wir dir nicht schon mehrfach die Fragen beantwortet?
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#59
(17-06-2012, 14:13)masku schrieb: Ab der nächsten Altersstufen gelten doch andere Voraussetzungen, bis dahin ist er Unterhalt doch betitelt und sichergestellt.
In dem Moment wo JA-Tussen im Spiel sind, geht es nicht mehr um Logik, Verständnis oder Zusammenarbeit. Eine, von Dir erhoffte Sicherheit, kann Dir niemand geben.
Muddi hat einen Anspruch auf einen unbefristeten Titel. Wenn Du nicht verklagt werden solltest, kannst Du Dich glücklich schätzen.
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#60
Liebes Forum,

soeben erhielt ich folgende Mail, als Antwort auf meinen statisch beim Notar erstellten Titel:


Sehr geehrter Herr xy,

bei der erstellten Urkunde handelt es sich um eine statische und nicht wie
gefordert eine dynamische Urkunde.

Aber das ist für mich kein Problem solange sich der Unterhalt nicht durch
gesetzliche Regelungen oder den Wechsel der Altersstufe Ihres Kindes
ändert.

In diesem Falle werde ich dann eine neue, aktuelle Urkunde von ihnen
fordern müssen. Das ist für Sie dann mehr Aufwand als erforderlich wäre.

Mit freundlichen Grüßen
die liebe Tante vom Amt


Das ist doch schon mal was :-)
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#61
Zitat:Das ist für Sie dann mehr Aufwand als erforderlich wäre.

Diesen Aufwand betreibt man gerne, wenn das Ergebnis ein statischer und lediglich bis zur nächsten Altersstufe befristeter Titel ist.
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#62
(22-06-2012, 09:45)Nathan schrieb:
Zitat:Das ist für Sie dann mehr Aufwand als erforderlich wäre.

Diesen Aufwand betreibt man gerne, wenn das Ergebnis ein statischer und lediglich bis zur nächsten Altersstufe befristeter Titel ist.

das würde ich der Dame sogar noch antworten!
(Denn die Mehrarbeit liegt bei ihr! Um Dich aufzuwecken, damit Du Dich bei Bedarf erneut zum Notar begibst, wird sie sicher wenigstens zwei Schreiben verfassen müssen.) Big Grin

Schreibe ihr auch, dass Du von allen Väterverbänden, insbesondere vom Väterwiderstand.de vor einer Inanspruchnahme eines JA gewarnt wurdest, weil man sich dort nicht mit den Voraussetzungen einer Unterhaltspflicht auskennen und die Einkommens- u. Vermögenssituation der KM im Hinblick auf § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB nicht prüfen würde.

Bescheissen könntest Du Dich aber selber - dazu bedarf es keines deutschen JAes!
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#63
Hallo Ibykus,

als ich "eingeladen" wurde, den Titel beim JA zu unterschreiben, schrieb ich Ihr:

Vielen Dank für Ihre aufopferungsvolle Einladeng, die ich leider ablehnen muss.
Niemals werde ich in irgendein JA Deutschlands auch nur einen einzigen Fuß setzen. Es liegt mir fern, in diese väter- und existensvernichtende Einrichtungen Feministinnen gegenüber zu sitzen, die nur eines im Sinn haben...

Sie werden mich höchstens sehen, wenn ich mit Transparent und Megaphon vor Ihrer Einrichtung für die Abschaffung dieser demonstriere.

Mit angemessenem Gruß
Big Grin
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#64
Liebes Forum,

nachdem ich nun meinen Unterhalt bei einem Notar betiteln ließ, erhielt ich eine Kopie dieser Urkunde,
mit dem Hinweis, dass die vollstreckbare Ausführung nach Begleichung der Rechnung ( ca. 90 Euro ) an mich ausgehändigt würde.

Daraufhin schrieb ich dem Notar folgene Mail:
Betreff: Beurkundung von Kindschafts- und Unterhaltssachen

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 14.06.2012 um 14:00 Uhr ließ ich bei Ihnen durch einen Notarvertreter
die Unterhaltsansprüche meiner Tochter beurkunden.

Bereits im Informationsgespräch wies ich darauf hin, dass die Beurkundung
von Unterhaltsansprüchen eines Kindes gebührenfrei ist.
Dieses war Ihrem Notarvertreter nicht bekannt und wollte es prüfen,
da dieser bisher noch nicht mit solch einer Beurkundung konfrontiert wurde.

Umso erstaunter war ich, als am 16.06.2012 neben der Abschrift der Urkunde Ihre Rechnung zu finden war.

Diesbezüglich verweise ich auf §55a KostO, wo es heisst:
Gebührenfreiheit in Kindschafts- und Unterhaltssachen.
Beurkundungen nach § 62 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes sind gebührenfrei.

Ihre Zustimmung vorausgesetzt, werde ich Ihre ausgewiesenen Auslagen begleichen und bitte gleichzeitig um Übersendung der vollstreckbaren Ausfertigung.

Ich bitte um eine kurze Bestätigung Ihrerseits
und verbleibe
mfG

2 Tage später erhielt ich Antwort, dass er zugegeben keine Erfahrung in Beurkundungen von Kindesunterhalt hat, jedoch Beurkundungen nach §62 nur für Amtsgerichte gilt und
er ( der Notar ) seine Gebührenforderung für richtig hält und auf die Bezahlung bestehen müsse.

Nachfragen bei der zuständigen Notarkammer waren erfolglos, man verwies mich zum Leiter des Landgerichtes als übergeordnetes Organ.
Nun habe ich leider keine Zeit um wochenlang auf eine Antwort zu warten, da mir die Feministinnen vom Amt im Nacken sitzen.

Hat jemand einen Rat was ich dem guten Notar schreiben kann?
Oder hat vielleicht jemand ein Urteil zu dieser Sache? Ich habe selbst leider keins gefunden.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Masku
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#65
Dafür gibts kein Urteil, das Gesetz ist absolut eindeutig. Die Gebühren in dieser Höhe sind illegal, wenn er darauf besteht stellt sich die Frage nach einer Straftat wegen Betruges oder Bereicherung, denn es besteht kein Rechtsgrund. Legal sind nur Schreibgebühren. Das sind rund 20 EUR.

Es ist typisch für den Zustand der Rechtspflege, wenn der Bürger einem Notar seine eigenen einfachen Rechtsgrundlagen erklären muss, um nicht betrogen zu werden. Wir haben Räuber und Diebe in Ämter und Würden gesetzt.
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#66
Zitat:Die volle Gebührenfreiheit tritt ein bei Beurkundung durch das Amtsgericht (Rechtspfleger, § 3 Nr. 1 f RPflG), den Amtsnotar und den Gebührennotar.

http://beck-online.beck.de/?vpath=bibdat...O.p55a.htm
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#67
Ok,
vielen Dank.

Werde ihm das mal unter die Nase halten.

LG
masku
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