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Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#51
(24-05-2012, 12:10)Absurdistan schrieb: Dachte das wäre ein Alg1 Antrag?
Wie kommst du denn darauf?

ALG1 kann man beantragen, wenn man als arbeitslos gilt (d.h. weniger als 15 Std. pro Woche Arbeit hat) und einen ALG1-Anspruch hat (d.h. länger als 360 Klaendertag eingezahlt hat).

ALG2 kann man auch dann beantragen, wenn man trotz Arbeit zuwenig hat um das Existenzminimum seiner Familie (du+Kind) zu decken und bedürftig ist.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#52
Hallo, habe Post vom Jobcenter bekommen.

Meine Ex bekommt seit Ende der Elternzeit also seit 3 Monaten Geld für Kind und sich selbst vom Jobcenter.
Ich soll jetzt mal wieder meine Einkünfte der letzten 12 Monate offenlegen damit dann geprüft wird ob ich rückwirkend alles zurückzahlen muss.
Also für die Mutter. Unterhaltsansprüche für das Kind wurden an das JA zurück übertragen. Geht jetzt also nur um Unterhalt für die Ex.

Da erst vor kurzem die Beistandschaft sich unrechtmässig (da vor Ende der Frist) sich bei meinem Arbeitgeber über die Einkünfte der letzten 12 Monate erkundigt hat, werde ich dem Jobcenter jenes Ergebnis schicken. Dort kam lt. Beistandschaft heraus das ich 175 Euro über dem Selbstbehalt bin (950) und gefälligst den Mindestunterhalt titulieren soll.

Erhöhter Mietaufwand, Schulden etc. sind in der Berechnung nicht eingeflossen.

Da ich so viel ich weiss gegenüber der Mutter einen Selbstbehalt von 1050 Euro habe würden von der Berechnung der Beistandschaft nur noch 75 Euro für die KM übrigbleiben. Achso, eine Aufstockung habe ich noch nicht beantragt.

Jetzt würde mich interessieren ob 1. hier jetzt der erhöhte Mietaufwand anerkannt würde? Miete zahle ich 457 Euro warm.
2. Die Schulden bei Gericht wegen Sorgerecht, Umgang u.sw. angerechnet werden können? noch nur 60 Euro monatl.
3. Ich bekomme inkl. Gehalt 50 Euro montl. für Reparaturkosten und Fahrtkosten zu Kunden für mein DienstFahrrad.
4. zahle noch 50 Euro Schulden für Schulgeld aus früheren Zeiten. Die haben einen Gerichtstitel
5. Kann ich Umgangskosten also Fahrtkosten ca. 40 Euro im Monat angeben (zahle 225 Unterhalt, also halbes Kindergeld abgezogen)

Ich hoffe die aktzeptieren die Auskunft des Arbeitgebers für die Beistandschaft.
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#53
Ein Antwort auf die Fragen wäre hilfreich. Gilt da jetzt SGB oder Familienrecht?
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#54
Das kommt darauf an, wie du die Sache angehst.
Ich verstehe auch deine Fragen nicht ganz konkret in dem jeweiligen Kontext. Z. B. ist 3. und 4. eine Feststellung und keine Frage. Was ist ein erhöhter Mietaufwand, bzw. was soll den die Erhöhung sein?
Was willst du jetzt genau (finanziell) erreichen?
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#55
Ich versuch die 75 Euro die ich an Betreuungsunterhalt zahlen müsste zu verrechnen.

Punkt 3: Meiner Meinung nach kann man diese 50 Euro nicht zum Gehalt rechnen. Diese 50 Euro sind ja wie gesagt dafür da damit ich überhaupt die Patienten anfahre. Das wäre das gleiche wenn man einem Polizisten das Dienstfahrzeug als Privatfahrzeug anrechnen würde. Deswegen müsste man 50 Euro abziehen von meinem Gehalt was mich dann um 50 Euro näher an den Selbstbehalt bringt.

Punkt 4: Die 50 Euro Schulden monatlich die ich abdrücke müssten auch abgezogen werden.

Nur durch die Punkte 3 und 4 könnte ich die 75 Euro schon verechnen die ich Unterhaltspflichtig der Mutter gegenüber bin. Das wüsste ich aber gerne genauer ob das geht.

Zu erhöhtem Mietaufwand: In der Selbstbehaltberechnung ist Wohnraum für 360 Euro vorgesehen. So war das jedenfalls bei der Berechnung für den Kindesunterhalt.
Ich hatte ja mit Hilfe von Ibykus versucht wegen der hohen Miete den Selbstbehalt zu erhöhen was nicht klappte. Da ich inzwischen ein Zimmer untervermietet habe ist der Mehraufwand für Miete wenn man von 360 Euro ausgeht und meiner Miete von 457 Euro
nur noch 97 Euro. Also wenn nur der erhöhte Mietaufwand diesmal anerkannt wird könnte ich damit auch unter den Selbstbehalt von 1050 kommen was mich dann ja nicht zahlungsfähig macht. Da hätte ich gerne ein paar Meinungen zu.
Hoffe das war jetzt verständlich.
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#56
Zu Punkt 3:
Die 50 Euro sind m. E. ein geldwerter Vorteil und werden wie Einkommen gesehen. Zumindest ein Teil davon kann dir angerechnet werden. Bzw., bin ich sicher, das man das versuchen wird. Anders wäre es, wenn du für das Fahrrad eine Benutzungsgebühr bezahlen müsstest. Das könntest du dann wenigstens noch abziehen.

Zu Punkt 2 und 4:
Schulden finden i. d. Regel dann Berücksichtigung, wenn sie ehelich entstanden sind. Im schlimmsten Fall wird ein Richter das je nach Tagesverfassung nicht anerkennen, vor allem dann nicht, wenn der Mindest-KU nicht sicher gestellt werden kann. Bei BU/EU mag das anders sein. Du kannst aber trotzdem zunächst darauf bestehen, das die Schulden berücksichtigt werden.

5.) Vorbringen kann man die Kosten, eine Rechtsverbindlichkeit zur Anerkennung im Familienrecht gibt es nicht. Das OLG Brandenburg hat schon einen Vater nach Hause geschickt, mit dem lapidaren Hinweis, wenn kein Geld für Umgang da ist, dann gäbe es eben keinen. Der Pflichtige könne sich an die Sozialbehörden wenden.

Für die erhöhten Mietaufwendungen brauchst du vor allem gute und gerichtsfeste Argumente. Was hindert dich, in eine preiswertere Wohnung umzuziehen? Außerdem sollte man versuchen, mindestens Wohnkosten von 400 Euro als Selbstbehalt darzustellen, die meisten Oberlandesgerichte sollen zwischenzeitlich erkannt haben, das man für 360 Euro heutzutage nur noch eine Dackelgarage bekommt.
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#57
Moin Abs.
Nach OLG-Leitlinien mußt Du die Mutter mit BU füttern.
Im SGB II ist das -auf Deiner Seite- nicht vorgesehen.
Einerseits bist Du leistungsfähig, anderseits aber bedürftig.

Frag doch die SGB-Trulla einfach 'mal, was sie denn täte, wenn Du aufstocktest, wenn also beide Seiten Leistungen erhielten?
Shy
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#58
ich bekomme in HH keine Wohnung mit 2 Zimmern für 400 Euro. Das ist absurd. Meine jetzige Wohnung ist perfekt. Ausserdem habe ich vor kurzem noch viel Geld in die Wohnung gesteckt. Die Kaution bei der letzten Wohnung habe ich erst nach einem Jahr wiederbekommen. Ich kann mir den Umzug schlicht nicht leisten und ob Arge Umzug bezahlt steht in den Sternen. Meine Tochter wird älter und braucht auf jedenfall ein Zimmer.

Die Sachlage hat sich inzwischen geändert. Beschreibe es ein bischen im Thread: Wegen Kita weniger Umgang

Meine Ex beabsichtigt die kleine in die Kita zu bringen. Sie macht eine Fortbildung die von der Arge finanziert wird. Deswegen will sie den Umgang reduzieren. Also ich hatte sie bis jetzt von Mittwochs 11 Uhr bis Do. 14 Uhr. Sind also mehr als 2 x 12 Stunden die Woche. Meine Tochter gehört also zur Bedarfsgemeinschaft.

Nun will sie Mittwoch 18 Uhr bis Do. 18 Uhr und als ihrer Meinung super großzügiges Angebot 1 x im Monat Samstags. Das empfinde ich als dreist da ich die bisherige Umgangsvereinbarung für viel zu wenig halte. Für mich kommt nur in Frage das sie bei mir lebt, Wechselmodell oder etwas was nah dran ist am Wechselmodell.

Frage: Würde meine Tochter bei der von meiner Ex geplanten Umgangsänderung noch zur Bedarfsgemeinschaft gehören? Was für Folgen wären das wenn nicht? Ich beabsichtige ja Aufstockung zu beantragen
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#59
(26-06-2012, 09:51)Absurdistan schrieb: ich bekomme in HH keine Wohnung mit 2 Zimmern für 400 Euro.

Hier verstehen wir uns miß. Der Wohnanteil mit 360 Euro aus dem Selbstbehalt ist generell zu niedrig angesetzt. Wohnkosten über 400 Euro haben sich hier bereits etabliert. Damit beträgt deine Differenz eigentlich "nur noch" 57 Euro.

Für die SGB Beantragung muß ein Nachweis über den stattgefundenen Umgang vorgelegt werden. Die Bedarfsgemeinschaft besteht, wenn das Kind sich regelmäßig einen Tag in deiner Wohnung aufhält und wenn es nur einen Tag im Monat ist.
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#60
Das bedeutet Betreuungsunterhalt für KM von 75 Euro minus 57 Euro oder wie? Was meinst du mit etabliert. Sind die Wohnkosten über 400 Euro schon in den 1050 Selbstbehalt integriert?

Hallo Skipper? Habe ein bischen Schiss das die Trulla sagt: Machen sie das un die mir dein meine Freibeträge wegnehmen wie du schon mal meintest das das möglich ist. Ich gehe nicht davon aus das die mir eine Aufstockung empfehlen wird von sich aus. Wenn sie aber hört das ich das sowieso vorhabe macht sie das und greift sich die Freibeträge. Ich würde lieber versuchen die 75 Euro runterzudrücken und danach dann die Aufstockung beantragen.
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#61
Nein Abs.
Ich habe nicht gesagt, daß von Dir BU verlangt, nach Deinem bereinigten Netto gegriffen wird im Sinne einer Feststellung.

Ich habe nur die Befürchtung geäußert, daß dieser Zugriff zu Lasten der Differenz gehen könnte, die den Aufstocker durch die Freibeträge vom nackten H4ler unterscheidet.

Mir ist dazu noch keine Rechtsprechung bekannt. Vielleicht ist die Sorglos-Truppe in Berlin vom Informationsstand her weiter.
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#62
(26-06-2012, 10:19)Absurdistan schrieb: Das bedeutet Betreuungsunterhalt für KM von 75 Euro minus 57 Euro oder wie?

Ob deine Rechnung so einfach aufgeht, kann dir wohl kaum einer sagen.

(26-06-2012, 10:19)Absurdistan schrieb: Was meinst du mit etabliert. Sind die Wohnkosten über 400 Euro schon in den 1050 Selbstbehalt integriert?

Etabliert heißt hier, das die Gerichte zunehmend anerkennen, das Wohnen für 360 Euro für sich und ein (oder mehrere) umgangsberechtigte(s) Kind(er) fast nicht mehr machbar ist. Hier sollte ein Schwellenwert von 400 Euro anstelle von 360 Euro ansetzbar sein. Nach meiner letzten Kenntnis rechnet allerdings das OLG Oldenburg als eines von wenigen OLG's immer noch mit 360 Euro. Mußt du mal die Leitlinien deines zuständigen OLG's beauskunften und ggf. hinterfragen.
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#63
vom Jobcenter habe ich nie wieder was gehört wegen des Betreuungsunterhalts. Das scheint aktzeptiert worden zu sein.

Den Titel hatte ich ja nicht unterschrieben wegen der Adressauskunftssperre und einer Befristung von der die Beiständin abriet.
Den Mindestunterhalt habe ich aktzeptiert und mehrmals gesagt das ich daran auch nicht rüttel. Ausserdem stand eine Einigung zw. KM und mir im Raum. Sie sagte damals sie wäre nicht mehr zuständig da eine neue Beiständin zuständig wäre wegen Umzug der KM also könne sie jetzt den Titel erstellen. (Das macht sie natürlich völlig unparteiisch Smile)
In jeden Fall kam es nicht zur Titulierung und sie wollte die Sachlage schriftlich dem neuen Beistand schildern und der würde sich dann bei mir melden.

Die neue Beistandschaft hat sich nie bei mir gemeldet. Stattdessen bekam ich Post vom Gericht. Es wurde behauptet ich würde den Mindestunterhalt nicht aktzeptieren und hätte überhaupt noch nie Unterhalt gezahlt. Ich hätte mich geweigert zu titulieren.
Es sollte gerichtlich ein Titel festgesetzt werden und sie forderten für ein ganzes Jahr den Unterhalt.
Ich hatte natürlich immer bezahlt. Bis zur Berechnung des Mindestunterhalts jedoch nur die geforderten 133 Euro.
Das habe ich anhand meiner Kontoauszüge nachgewiesen und mein Anwalt hat auch noch einen Monat abgezogen weil während ihres Frauenhausaufenthaltes einen Monat bei mir lebte. Das ist jetzt der Knackpunkt. Erst mal müssen die sich rechtfertigen warum behauptet wurde ich hätte nix bezahlt und Exe muss erklären warum sie bei mir war.
Denn sie müsste die 133 Euro zurückbezahlen und ich nicht die 225 Euro. Nun ist Frauenhaus, Beiständin und Frauenhaus-JA Tante sauer auf Ex. Die haben jetzt Stress. Mal sehen wie es weitergeht
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#64
(29-10-2012, 09:42)Absurdistan schrieb: In jeden Fall kam es nicht zur Titulierung und sie wollte die Sachlage schriftlich dem neuen Beistand schildern und der würde sich dann bei mir melden.

Die neue Beistandschaft hat sich nie bei mir gemeldet. Stattdessen bekam ich Post vom Gericht. Es wurde behauptet ich würde den Mindestunterhalt nicht aktzeptieren und hätte überhaupt noch nie Unterhalt gezahlt. Ich hätte mich geweigert zu titulieren.

Das ist der Klassiker.

Wenn du nicht so vertrauensseelig und rechtsstaatsgläubig gewesen wärst, dann hätte sich ein wenig Hartnäckigkeit gelohnt = eine aktive Titelerstellung hätte dich vor diesem Verfahren auch schützen können.

Nun ist es jedenfalls erforderlich, die Gerichtspost umgehend dem Aufstockungs-Amt mitzuteilen: Es droht eine nachhaltige Veränderung deiner Lebensbedingungen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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