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19-07-2012, 15:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-07-2012, 18:02 von Simon ii.)
(19-07-2012, 13:09)Bewell schrieb: Du kennst meine genaue Lage und Geschichte doch gar nicht
Richtig, weswegen ich von dem ausgehen muß, was Du hier schreibst.
Und da kommt bei mir an, daß es
- vorwiegend um DEINE Rechte und um DEINE Sichtweise geht,
- Du dem Vater mit Anwalt drohst, weil er nicht so will wie Du,
- Du ein völlig absurdes Mutterbild hast (aber vielleicht war das auch nur Ironie, kann ja sein),
- Du eine Sache (das Sorgerecht) sehr hoch bewertest, obwohl nach meiner Erfahrung diese Bewertung nicht gerechtfertigt ist und (und jetzt kommt meine Kritik) Du Dich weigerst, zumindest einmal darüber NACHZUDENKEN, ob meine Sicht doch richtig sein könnte,
- Du einen Krieg vom Zaun brechen möchtest, der weder Dir noch dem Kind noch dem Vater hilft.
(19-07-2012, 13:09)Bewell schrieb: Und ich habe genügend Versuche gestartet einen vernünftigen, sachlichen Anlauf zu starten, eine "gute" Kommunikation auf die Beine zu stellen.
Das glaube ich Dir sogar!
Das Problem daran ist, daß DU es gemacht hast.
Je nachdem, was vorgefallen ist, ist die Situation zwischen Euch so zerstört, daß es eines Dritten (also eines Moderators) bedarf, um wieder ein Gespräch zwischen Euch zu ermöglichen.
Simon II
(19-07-2012, 11:48)Bewell schrieb: und ja, danke blue......das sehe ich auch so.
Ausserdem MUSS es ja nicht zum Streit kommen.....ich bin sehr darauf bedacht, dass untereinander so gut wie möglich sachlich zu regeln...doch er macht nicht auf...ist stumm...keinerlei Kommunikation möglich.
LG
Bewell
Wenn man mir sofort die Pistole an der Brust halten würde, (Sorgerecht..)
wäre ich vorerst auch nicht bereit auf einer Kommunikation!
(19-07-2012, 10:10)Bewell schrieb: Seine kurze und knappe Antwort: dem stimme er niemals zu. nennt er auch Gründe?
Wenn nicht, dann darfst Du ihm dieses Forum empfehlen und ich werde ihm gerne erklären, dass er sich mit seiner Haltung nicht von den Müttern, die wir bekämpfen, unterscheidet.
Das Sorgerecht gehört von Geburt an beiden Elternteilen.
Und darum sollten wir kämpfen - auch Du!
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(19-07-2012, 15:59)Ibykus schrieb: Das Sorgerecht gehört von Geburt an beiden Elternteilen.
Zustimmung!
(19-07-2012, 15:59)Ibykus schrieb: Und darum sollten wir kämpfen - auch Du!
Aber nicht, indem sie einen Krieg mit dem Vater anfängt, wenn das Kind schon 12 Jahre alt ist und ansonsten der Umgang im großen und ganzen vernünftig läuft.
Wenn, dann sollte sie sich bei ihren Geschlechtsgenossinnen für eine Gesetzesänderung einsetzen.
Da hätte sie genügend viel zu tun!
Simon II
(19-07-2012, 18:01)Simon ii schrieb: Aber nicht, indem sie einen Krieg mit dem Vater anfängt, ... Ich denke nicht, dass sie einen Krieg will. Weiterhin hatte sie mehrfach betont, dass sie sich wegen der Rechtslage hier erkundigen möchte.
Da ich persönlich schwer davon ausgehe, dass die Schweizer den deutschen Blödsinn zur Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts übernehmen werden, ist doch auf jeden Fall Krieg angesagt, wenn demnächst Vater oder Mutter das gemeinsame Sorgerecht anstreben. Sobald er oder sie zum Gericht wandert, ist Krieg angesagt!
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ui...wasn hier los??
Vielen Dank für die Anteilnahme...bin grad völlig baff....aber angenehm. ;-)
Lieber Simon
wir triggern uns womöglich beide hier....nicht so schlimm...weil heilsam.
Was mir am meisten zu schaffen macht ist Deine Aussage, ich hätte ein völlig absurdes Mutterbild.
Was bitte bringt Dich zu dieser Aussage??
Was genau?
Ich bin gut...so wie ich bin. Du auch...als Vater Deiner Kinder...niemand streitet das ab.
Ich mag mich aber nicht auf Deine Bühne ungeklärter emotionaler Verletzungen ziehen lassen...dies kläre bitte mit Deiner Exfrau, bzw. Expartnerin.
weisst Du..in meiner Ehe ging es immer darum was ER wollte, was ER für richtig hielt...was ER fühlte (wenn ers denn wusste) und was ER wollte...ect....
Genau daraus bin ich ausgestiegen und bat ihn, gemeinsam zu schauen was ZUSAMMEN möglich ist, dass es unserem Kind gut geht...und weiterhin gut gehen wird. Dies blockt er ab. Leider.
Na klar mache ich mir Gedanken, über das was Du schriebst...gib mir doch bitte auch die Zeit, dass sacken zu lassen , hm?
Ich bewerte das Sorgerecht nicht höher als Du....sondern sehe es als eine Rechtslage, die es zu klären gilt...nicht mehr und nicht weniger...das schrieb ich mehrmals. ...zwinker... ;-)
Auch mag ich keinen Krieg vom Zaun brechen...schon wieder eine Unterstellung Deinerseits.
Manno....hast Du einen schweren Krieg hinter oder noch vor Dir...hä?
Sogar einen Mediator hat er abgelehnt....und nun? Ich bin schuld...willst Du das so sagen ja?
Hallo Ibykus:
nein...er nennt keine Gründe..sein Wort gilt.
Dieses Forum werde ich ihm gerne empfehlen....sollte er kommen, geb ich einen aus. ;-)
Ja...ich mag zur Hälfte das Sorgerecht wieder haben...ich denke, das steht mir zu. Danke Dir : ♥
Lieber Simon...abschliessend zu Dir :
Es geht hier nicht um Krieg.....den hast DU wohl zu führen...wenn auch nur mit meiner Wenigkeit.
Dazu stehe ich allerdings nicht zur Verfügung...nimm doch einen Sparringspartner...lach...
Bewell :-))
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Danke für Deinen Post, Blue... ;-)
genau so ist es.
Bewell
(19-07-2012, 21:22)blue schrieb: Da ich persönlich schwer davon ausgehe, dass die Schweizer den deutschen Blödsinn zur Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts übernehmen werden, ist doch auf jeden Fall Krieg angesagt, wenn demnächst Vater oder Mutter das gemeinsame Sorgerecht anstreben. Sobald er oder sie zum Gericht wandert, ist Krieg angesagt!
Leider vollkommen richtig!
Das haben hier in D sogar einige Fachjuristen vorhergesagt für den Fall, dass man das Sorgerecht beantragen "darf".
Egal, wer es grundlos verweigert und egal, wer es zu haben wünscht.
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Hallo ihr Lieben
vielen Dank für Eure Kommentare und ich verneige mich vor den Vätern, die verantwortungsbewusst um ihr Recht kämpfen......die sachlich bleiben und ihre persönlichen Verletzungen mal hinten anstellen können....bzw. da raus halten. Darum geht es ja letztendlich nicht.
Von einem schweizer Gericht habe ich nun erfahren, dass die Neuregelung zwar verabschiedet ist, allerdings erst am 01.01.13 in Kraft tritt.
Auch in der Schweiz kocht "die Suppe" und ich merke, dass ich als Frau so ziemlich allein dastehe.
ich drücke jedem Einzelnen die Daumen und bin nach wie vor für jeden (sachlichen) Tip sehr dankbar
Bewell ♥
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Den Originaltext der neuen Bestimmungen habe ich nicht (auf den Eidgenossenschaftsseiten ist noch nichts veröffentlicht), nur die Presseerklärung: http://www.mannschafft.ch/aktuelles/meld...-regelfall
Demnach benötigen nicht miteinander verheiratete Eltern, welche nicht in Hausgemeinschaft leben, benötigen als zusätzliche Voraussetzung für die Zuteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge einen von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde genehmigten Unterhaltsvertrag (Art. 298a). Könnte sein, dass generell die Unterhaltsfrage bei der Erteilung der gemeinsamen Sorge eine Rolle spielt. Wie ist das bei euch geregelt?
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(19-07-2012, 15:59)Ibykus schrieb: Wenn nicht, dann darfst Du ihm dieses Forum empfehlen und ich werde ihm gerne erklären, dass er sich mit seiner Haltung nicht von den Müttern, die wir bekämpfen, unterscheidet.
Doch, der Vater unterscheidet sich hier ganz gewaltig von den Müttern: er gewährt Umgang!
Er will sich nur nicht vor Gericht zerren lassen deswegen.
Ich würde das auch nicht wollen. Und deshalb fehlt es nach wie vor an meinem Verständnis, was das Ganze bei einem zwölfjährigen Kind noch soll.
Oder will hier die Kindsmutter wieder einmal "nur das, was mir zusteht"?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1
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