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Servus in die Runde,
so, alle festhalten, es geht rund. Vorgestern Brief bekommen vom Jugendamt Muenchen mit folgendem Wortlaut:
Zitat:Sehr geehrter Herr XXX,
nachdem sie seit bereits 2 1/2 Jahren vom Amtsgericht Freising zum Mindestunterhalt des Kindes XXX verurteilt wurden, moechten wir sie zum letzen Male auffordern, den laufenden Unterhalt fuer XXX in Hoehe von 300,-Euro monatlich zu begleichen. Weitergehend haben sie einen Unterhaltsrueckstand von mittlerweile 29.876,- Euro zu verantworten.
Ihre eingreichten Gehaltsbescheinigungen koennen nicht beruecksichtigt werden da sie verpflichtet sind soviel zu verdienen das der Mindestunterhalt fuer XXX beglichen werden kann.
Auch die Wirtschaftslage auf den Kanaren tun nichts zur Sache und koennen ebenfalls nicht beruecksichtigt werden da sie selbst fuer ihre Lage verantwortlich sind.
Ihr geforderter Selbstbehalt von 900,- Euro gilt fuer das deutsche Gebiet, nicht jedoch fuer Spanien. Im Ausland lebende Unterhaltsverpflichtete bekommen keinen Selbstbehalt zugesprochen weil es ihre eigene Entscheidung war nach Spanien zu ziehen.
Falls bis zum Freitag den 3.April 2009 unter der Kontonummer XXX mit dem Betreff XXX kein Zahlungeingang zu vermerken ist werden wir Strafanzeige gegen sie wegen der Verletzung der Unterhaltspflicht nach StGb 170 stellen.
Wir bitten sie in ihrem eigenen Interesse es nicht soweit kommen zu lassen.
Die Antwort wird gepfeffert sein, das verspreche ich!
Ich habe schon mit meinem Anwalt gesprochen, der meinte, die haben es hier mit Zwangsvollstreckung versucht, sind aber abgeblitzt beim Gericht hier (was ich gar nicht mitbekommen habe). Er laesst sie die Protokolle und Schreiben zuschicken und wir werden mal sehen, was die da versucht haben.
Er meinte noch, alles heisse Luft, hier wird das eh nie ankommen oder beachtet werden, aber nach Deutschland kann ich so dann bei eventueller Verurteilung nicht mehr reisen (oder aber ueber den Umweg Frankreich).
Mir egal, lasst mir ein paar Tage Zeit um die Antwort aufzusetzen, die werden mich kennenlernen!
Trotzdem sind Eure Meinungen gefragt....
Gruss gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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08-03-2009, 17:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-03-2009, 18:00 von borni.)
(08-03-2009, 17:29)gleichgesinnter schrieb: Ihr geforderter Selbstbehalt von 900,- Euro gilt fuer das deutsche Gebiet, nicht jedoch fuer Spanien. Im Ausland lebende Unterhaltsverpflichtete bekommen keinen Selbstbehalt zugesprochen weil es ihre eigene Entscheidung war nach Spanien zu ziehen.
Das ist eindeutig falsch!
"Es ist sodann der Bedarf des in Deutschland lebenden Unterhaltsberechtigten nach den hiesigen Verhältnissen zu ermitteln. Allerdings muss dem im Ausland lebenden Unterhaltsverpflichteten ein nach den jeweiligen Verhältnissen angemessener Selbstbehalt verbleiben." 900,- Euro x X%. (im unteren Teil des Textes)
http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/0...im-inland/
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08-03-2009, 17:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-03-2009, 17:55 von gleichgesinnter.)
Hab ich mir gedacht, borni. Vielen dank, wird in meine Antwort an die schoen breitgetreten, das versicher ich dir.
Da steht noch mehr Schwachsinn drinnen, die ich spaeter hier mal zum Besten geben werde, aber das wichtigste ist schon mal hier dabei!
Gruss gleichgesinnter
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Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Bei solch eindeutig falschen Behauptungen, würde ich in meiner Erwiderung auch immer höflich anfragen, ob sie aufgrund von Inkompetenz oder vorsätzlicher Lüge entstanden sind.
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08-03-2009, 18:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-03-2009, 18:06 von gleichgesinnter.)
Und dein Link, borni, enthaelt auch gleich noch die PDF datei, wo bei Spanien 102 angegeben ist, also der Selbstbehalt um 2% hoeher als deutschland ist...und das war 2006...jetzt ist er bestimmt noch hoeher!
http://www.ehescheidung24.de/blog/wp-con...032007.pdf
gleichgesinnter
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Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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hier könnt ihr euch informieren,wie das preisniveau in den jeweiligen ländern liegt.
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/...ID=1023655
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@gleichgesinnter
Ich vermute, da die Zwangsvollstreckung im Sande verlaufen ist, jetzt noch mal versucht wird Druck aufzubauen um zu erreichen, dass Du noch noch zahlst.
Ich denke auch, dass Du dir eine Antwort sparen kannst. Egal was Du schreibst, die Sache läuft wohl auf eine Anzeige hinaus.
Damit muss man wohl rechnen, wenn man aus Deutschland vertrieben, bzw. existenzbedrohend ausgenommen wird.
Das ist aber ein geringer Preis für die Freiheit und nicht ständig in Angst leben zu müssen.
Gruß ali mente
Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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@ali mente
Wenn die Anzeige offensichtlich unbegründet ist, sollte man das nicht auf sich sitzen lassen. Klein beigeben? Das fehlte ja noch!
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@gleichgesinnter
zahlst du denn garnichts an unterhalt?
mach es doch wie detlef und bezahle einfach einen kleinen betrag,so verweigerst du den unterhalt nicht , und sie können dich nicht anzeigen.
es haufen sich nur die schulden,und schulden zu haben ist nicht strafbar.
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@borni
Die werden Anzeige erstatten - ob er nun einen bösen Brief schickt oder nicht.
Danach wird sich wohl die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft melden. Da lohnt es sich erst wieder da gegen anzugehen.
Gruß ali mente
Wikipedia:
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08-03-2009, 20:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-03-2009, 20:46 von borni.)
OK. Habe hierzu noch einen nützlichen Link gefunden.
"Zunächst bleibt festzuhalten, dass die meisten Strafanträge wegen der Verletzung einer Unterhaltspflicht im Sande verlaufen. Sie werden entweder mangels hinreichenden Tatverdachts oder wegen geringer Schuld bereits eingestellt.
...
Für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und das Strafverfahren selbst bedeutet das, dass ermittelt werden muss, ob ein pflichtgemäßes Verhalten wenigstens zur teilweisen Leistungsfähigkeit geführt hätte (OLG Düsseldorf, Urt.v. 07.04.1993, 2 Ss 93/93-39/93 II). Hier muss die Staatsanwaltschaft den konkreten Nachweis führen, welche Beschäftigungsmöglichkeiten hätten aufgenommen und welche Einkünfte hätten erzielt werden können (OLG Düsseldorf, StV 1996, 45)."
usw.
http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/gord...ist-zu-tun
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Nee, im Moment zahle ich gar nichts, will es auch nicht weil ich das deutsche System grundsaetzlich ablehne.
Kurze schilderung, warum:
1997 einige Techtelmechtel mit Touristinnen hier auf Gran Canaria
2002 werde ich informiert (per Konsulat) , das gegen mich eine Vaterschaftsklage in Deutschland laeuft
erstmal keine Antwort von mir da ich andere Probleme hatte und erstmal selber auf die Fuesse kommen wollte
Jahrelanges Hin und Her, wo der Test gemacht werden soll, dann wurde Anfang 2006 Test gemacht...
2006 (Sommer) wurde ich dann RUECKWIRKEND von Geburt des Kindes zum Unterhalt verpflichtet...
Die Gerichtsverhandlung war die Farce schlechthin...
Deswegen zahl ich gar nichts, ich kenne das Kind nicht, kenne die Mutter nur eine Woche...und soll dafuer blechen? Nee, gewiss nicht.
gleichgesinnter
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Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
@gleichgesinnter: Wenn Du eine ordentliche Aufenthaltsberechtigung
in diesem Land hast, wird Dich dieses Land nicht unter dem dortig
geltenden Selbstbehalt pfänden.
Die machen doch nicht ihre eigenen Mitbürger zu Sozi-Ämpfänger, nur
weil ein Nachbarland droht. Mit einem vernünftigem Job
im Ausland, wird es Dich auch schützen.
Und so nebenbei....Einem nichtssagende Drohen einer Kinderklaubehörde
würde ich persönlich keinerlei Aufmerksamkeit schenken!
(08-03-2009, 21:13)gleichgesinnter schrieb: Nee, im Moment zahle ich gar nichts, will es auch nicht weil ich das deutsche System grundsaetzlich ablehne. Das ist schlecht! Selbst Deinen inländischen Behörden solltest Du
immer Kooperationsbereitschaft zu unseren EU-Staaten zeigen
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(08-03-2009, 17:29)gleichgesinnter schrieb: Zitat:Sehr geehrter Herr XXX,
Im Ausland lebende Unterhaltsverpflichtete bekommen keinen Selbstbehalt zugesprochen weil es ihre eigene Entscheidung war nach Spanien zu ziehen.
Gruss gleichgesinnter
Bist Du sicher, hast Du das Schreiben SO bekommen? Was'n das für ein Quatsch? Ich meine, ich weiß ja, dass beim Jugendamt ziemlich oft Schwachmaten sitzen, aber den Satz muss man sich mal auf er Zunge zergehen lassen... absolut sinnfrei.
Detlef lebt auch im Ausland, hat die freie Entscheidung aber nicht nach Spanien zu ziehen vorgezogen. Also so ein geistloser Schwachsinn...
Dann die Forderung: Wenn bis dann und dann kein Geld eingegangen ist, DANN GIBT DAS ABER HAUE (in Form eines Strafantrages)... blablabla...
Zahle einfach einen angemessenen, denkbaren Obulus und die Strafanzeige verpufft zu 99%. Lies Dir den entsprechenden StGB § einfach mal durch.
Echt, über Jugendämter kann man sich nicht mal mehr wundern, nur noch den Kopf schütteln...
edit: eben erst gelesen. Der zeitliche Ablauf wann Du zur Zahlung - und vor allem AB WANN - zu zahlen ist... also DIE Begründung des Gerichtes hätte ich gerne mal gewusst. Mit welchen §§ haben die den das Schuldrecht mal eben ausgehebelt? Vaterschaftsfeststellung - 3 Jahre zurück gerechnet. Ab dann bestehen Forderungen. Wenn nicht sogar erst ab Titulierung die 3 Jahre gelten. Da bin ich mir nicht ganz sicher. Aber mal eben zu sagen 2006 darf er rückwirkend ab Geburt zahlen??? Also irgendwas stimmt hier doch gar nicht.
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Ich such den ganzen Mist mal fuer dich raus, vorsichtiger!
Aber um es vorweg zu sagen, ab Vaterschaftsfeststellung kann rueckwirkend ab Geburt des Kindes Unterhalt verlangt werden!
Kann ich dir mal raussuchen, den "wunderbaren" ZPO Text
gleichgesinnter
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Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Macht das keinen Unterschied, dass das Kind auf spanischem Boden, von einem spanischen Bürger gezeugt wurde? Ich meine hinsichtlich des jahrelangen Vorenthalten des eigenen Kindes?
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Das Kind hat die deutsche Staatsbürgerschaft, lebt in Deutschland, lebte nie in Spanien. Also gilt deutsches Unrecht.
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Wenn jetzt eine Deutsche nach Äthiopien auf Urlaub fliegt und von einem Äthiopier mit 200 Euro Jahresgehalt ein Kind erwartet fordert das deutsche Jugendamt sicherlich auch den regulären Kindesunterhalt
Schliesslich ist der Äthiopier selber schuld, dass er in Äthiopien arbeitet, das JA kann ja nichts dafür, dass er sich das so ausgesucht hat :-))
Der Vergleich hinkt deswegen nicht so stark, wie es vielleicht den Anschein haben mag, weil man ja nicht vergessen darf, dass Gleichgesinnter zur Zeit der Zeugung schon lange nicht mehr in Deutschland gelebt hat, Bürger Spaniens war und die Mutter eine Urlauberin war.
(09-03-2009, 20:55)Webworker schrieb: Der Vergleich hinkt deswegen nicht so stark, wie es vielleicht den Anschein haben mag, weil man ja nicht vergessen darf, dass Gleichgesinnter zur Zeit der Zeugung schon lange nicht mehr in Deutschland gelebt hat, Bürger Spaniens war und die Mutter eine Urlauberin war. Das deutsche JA wird natürlich jetzt hingehen, die Gesetzte des EU Landes
Spanien ändern zu wollen, damit Deutschland nicht wegen des fehlenden KU´s
zugrunde geht.
Couldn´t resist
Hallo,
ja das geht auch. Ich hatte wenigstens noch etwas länger von der
Mutter, wenn man das Gegenrechnen kann.
Komisch finde ich auch die zwei verschiedenen Arten von JA.
Bei Kuckuckskindern wird gesagt: Pech gehabt zahlen.
Bei Anderen wird dann eine Anfechtung gemacht und man kann
dann sogar rückwirkend (!) zur Zahlung gezwungen werden. Rechte
hat man bis dahin nicht gehabt und teilweise dann ab Vaterschafts-
feststellung.
Würde hier entweder etwas zahlen, aber wenn schon in Spanien und
da bleiben, vielleicht auch nichts.
Sei froh, Wetter ist bei Euch besser und sonst auch alles (vieles, sch.. D)
MfG
Chris
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-03-2009, 10:03 von Webworker.)
Ich verstehe es auch nicht, auf Drohbriefe dieser Art würde ich maximal den Gegenwert der Versandkosten überweisen und mal nachfragen, ob man diese unterhaltsamen Briefchen im Abo bestellen kann
Gleichgesinnter ist Bürger Spaniens. Wenn es etwas zu pfänden gibt macht das ausschliesslich das spanische Gericht, oder auch nicht, auf jeden Fall mal nicht so effektiv wie man das in Deutschland gerne hätte. Hier gibt es kein fiktives Einkommen, egal was irgendein deutsches Gericht oder JA sagt, oder denkt, oder meint wessen Schuld es sei, dass er hier in Spanien arbeitet und nicht in Deutschland. Das ist nunmal so.
Bei Detlef ist es halt einfach Erpressung. Ihm bleibt fast nichts anderes übrig als das Schutzgeld zu bezahlen um den Pass nicht zu verlieren. Eine Gemeinheit ist es trotzdem, den deutschen Bürgern ins Ausland nachzustellen um sie zu bedrohen und zu erpressen, Wirtschaftskrise hin oder her
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(08-03-2009, 19:05)nohope schrieb: @gleichgesinnter
zahlst du denn garnichts an unterhalt?
mach es doch wie detlef und bezahle einfach einen kleinen betrag,so verweigerst du den unterhalt nicht , und sie können dich nicht anzeigen.
es haufen sich nur die schulden,und schulden zu haben ist nicht strafbar.
Hallo Freunde,
ohne jetzt eine alte Diskussion über die Höhe des zu zahlenden "Mindestbetrags" an Kindesunterhalt fortsetzen zu wollen: Meine Meinung ist, dass 1 Cent genügt! Denn dies ist ein Betrag. Und wenn was bei der Exe fürs Kind eingeht, hat sie was bekommen im Monat!
Klar, klingt provokativ! Na und? Was zählt, ist der juristische Fakt, dass monatlich was an Kindesunterhalt ankommt bei der Empfängerin. So muss sie im Falle ihrer Klage auf mehr Unterhalt nachweisen vor Gericht, dass der Unterhaltsverpflichtete mehr Unterhalt zahlen kann. (Wie dies gehen soll, wenn sie ihn nicht auffinden kann, also "OFW" ohne festen wohnsitz ... im ausland ... verschollen ... wer weiss das schon???)
Und wem das Kind genommen und das Leben verleidet wurde, der wird es seinen Peinigern nicht leichter machen wollen, als unbedingt erforderlich. Nüch?
Allerbeste Grüsse ins Forum,
Goddiejens
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Die Kindesunterhaltsdiskussion können wir abkürzen :-)
http://trennungsfaq.com/kindesunterhalt.html
na, die 1 cent-diskussion erzeugt einen unheimlichen hass bei dem beamten. der beamte denkt eh, dass im ausland die fetten gaense in der luft fliegen und wir tonnenweise knete in der hosentasche haben. ausloeser dieser falschen vorstellung ist schlichtweg NEID! gut, ich zahle 2000 thaibaht und meines erachtens ist dies auch noch zu viel, weil ich mangelfall bei. die 2000 thaibaht ist aus meiner sicht tatsaechlich eine nichtpassentziehungsgebuehr, aber ob dies wirklich so ist, das ist noch fraglich. im jahr 2015 kommt die wahrheit auf den tisch. pass hin oder her ... gute plaene habe ich immer und eine loesung habe ich bisher immer gefunden.
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