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Forderungen Jugendamt
#1
Liebes Forum,

ich habe zwei Kinder adoptiert. Tochter ist bereits volljährig, verheiratet und kein Problem. Der Sohn wurde nach der Trennung von der Kindsmutter vernachlässigt und landete in einer Einrichtung der Jugendhilfe. Die Story also in gaaanz kurz.

Vom JA bekam ich 2010 einen Auskunftsbogen, habe mich erklärt und bis April diesen Jahres einen mit dem Jugendamt über Anwalt frei vereinbarten Betrag bezahlt. Ich erhielt ein Schreiben:

Die gewährte Hilfe nach SGB wurde zum 30.3.12 beendet. Ab diesem Zeitpunkt ist von Ihnen kein laufender Kostenbeitrag mehr zu leisten.

Nun erneuter Fragebogen - es soll wohl in die nächste Runde gehen. Hintergrund meines Problems ist, dass das von der Mutter instrumentalisierte Kind (CONTRA gegen mich) den Kontakt zu mir seit 3 Jahren nicht mehr hat (er ist jetzt 17). Das Jugendamt hat mir seit Beginn der Maßnahmen (2009) auch auf Anfragen zur Akteneinsicht keinerlei Auskunft über Maßnahmen, Gesundheitszustand, Aufenthaltsort oder Kontaktdaten gegeben. Auch die Akteneinsicht wurde vollständig (meinem Anwalt !) verwährt.

Ich wäre dankbar für einen Erfahrungsaustausch: Das Zitat verstehe ich so, das ich keine Zahlungen mehr leisten muß - gilt das nur für bestimmte Maßnahmen, oder warum wird erneut nach Einkünften gefragt ?

Nach meinem Rechtsempfinden muß mir das JA eine Auskunft geben - wenigstens im Groben. Ich bin nicht sorgeberechtigt, aber theoretisch umgangsberechtigt, was ich nicht geltend machen will, da der Junge alles abgelehnt hatte. Im Augenblick: Zahlen Sie bitte, aber Sie haben keinerlei Rechte !

Freue mich über Anregungen !

Willi
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#2
Vermutlich geht es ganz einfach um Kindesunterhalt. Die Auskunft musst du geben, aber Unterhalt solltest du erst bezahlen, wenn klar ist was der Knabe eigentlich macht. Wo wohnt er jetzt, bei der Mutter? Geht er in eine allgemeinbildende Schule oder hängt er rum, macht gar nichts? Macht er eine Ausbildung? Wenn ja, wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?

All diese Fragen sind an ihn oder die Beistandschaft zu stellen, den Antworten haben Nachweise beizuliegen.
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#3
Wieso hast du eigentlich kein Sorgerecht?
Als verheirateter Adoptivvater müsstest du es doch eigentlich haben.
Ist es dir abgenommen worden?
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#4
(09-09-2012, 21:00)der_fragende_2012 schrieb: Ich bin nicht sorgeberechtigt, aber theoretisch umgangsberechtigt, ...
Beide Aussagen sind Unfug!
Wenn Du mit Deiner Ex ein Kind adoptiert hast, dann hast Du das Sorgerecht.
Bitte versuche nicht uns zu verarschen!
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#5
Die Begriffe muss man erst einmal kennen und gemäss dem Familienrecht anwenden. Die meisten falsch gebrauchten Begriffe sind keine Verarsche, sondern ungeübt sein. Nicht jeder Fragesteller ist Sprach- und Rechtsexperte. Bitte erst einmal nachfragen und nicht gleich Verarschungshämmer schwingen.
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#6
(10-09-2012, 22:01)p schrieb: Die meisten falsch gebrauchten Begriffe sind keine Verarsche, sondern ungeübt sein.
Du willst mir also damit mitteilen, dass wenn ich ein Kind adoptiere, den Begriff "Sorgerecht" erst erlerrnen kann, nachdem die Stiefmutter mir dieses wieder abspenstig macht?

Das sagst Du mir, welcher selbst adoptiert wurde?
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#7
Das Sorgerecht kann man auch wieder ganz schnell verlieren, schon mal was von §1671 BGB gehört?
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