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07-09-2010, 17:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-09-2010, 19:46 von expat.)
hier ein schöner bericht im express.
eine friseurin hatte mit einem kunden einvernehmlichen sex. später hat sie ihn wegen vergewaltigung angezeigt. im gerichtsverfahren stellte sich heraus, dass sie durch die anzeige nur von ihrer affäre ablenken wollte, der lebensgefährte war wohl nicht so begeistert... konsequenzen hatte der mißbräuchliche vergewaltigungsvorwurf keine. das verfahren wurde eingestellt und das war's.
fazit: eine frau kann ihre position durch den vorwurf der vergewaltigung nur verbessern. hat sie recht bzw. kommt sie damit durch ist sie das arme opfer. hat sie unrecht und das fliegt auf, ist das egal und hat keinerlei negative konsequenzen für sie.
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Doch die Richterin zeigte sich gnädig. Weil B. nicht vorbestraft war, stellte sie das Verfahren ein.
Womit die Dame dann jetzt auch nicht Vorbestraft ist, klasse, kann man ja das nächste Verfahren auch wieder einstellen...
Gruss
PP
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
Heinrich8000
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(13-09-2010, 14:24)PapaParis schrieb: Doch die Richterin zeigte sich gnädig. Weil B. nicht vorbestraft war, stellte sie das Verfahren ein.
Womit die Dame dann jetzt auch nicht Vorbestraft ist, klasse, kann man ja das nächste Verfahren auch wieder einstellen...
Gruss
PP
Ahja, das ist unser "Rechts"staat... hey ich dachte wir hätten
noch ein Grundgesetz. lol Der war gut. Wenn alle wirklich "gleich"
wären, hätten wir das alles nämlich garnicht. Aber einige sind
eben gleicher. George Orwell
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gibt es dagegen keine Rechtsmittel?
Hier ist doch glasklar eine Straftat durch falsche Beschuldigung begangen worden!
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(19-12-2012, 10:48)c schrieb: gibt es dagegen keine Rechtsmittel?
Hier ist doch glasklar eine Straftat durch falsche Beschuldigung begangen worden!
Rechtsmittel sind nicht mein Fachgebiet. Aber sich beschweren ist sicherlich erlaubt
Wenn ich allerdings das hier lese,
"B. behauptete, auf dem Fest mit K.-o.-Tropfen gefügig gemacht worden zu sein. ... Beim Prozess konnte ihm aber keine Schuld nachgewiesen werden."
Dann frage ich mich schon, wie es überhaupt zu einem Prozess kommen konnte. Wenn die Falschbeschuldigerin angeblich KO Tropfen verabreicht bekommen hat, wäre dies doch sicherlich über eine Blutprobe nachzuweisen gewesen sein.
Selbst wenn für die Schl**** kein Strafprozess von unserer Mutti-hörigen Eunuchen-Roben-Justiz-Bande vorgesehen ist, so würde ich Möglichkeiten im Zivilrecht eruieren (Schadensersatz, Schmerzensgeld) und je nach dem, wann die Justiz von den angeblichen KO Tropfen wusste und ob dieses zu prüfen noch möglich war, auch gegen diese vorgehen.
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(19-12-2012, 10:48)c schrieb: gibt es dagegen keine Rechtsmittel?
Hier ist doch glasklar eine Straftat durch falsche Beschuldigung begangen worden!
Oftmals ist es scheinbar so, dass das Verfahren wegen Mangel an Beweisen eingestellt wird, dann gibts wohl keine Falschbeschuldigung. Und ausserdem, eine Frau die verknackt wird, die muss dann schon so einiges angestellt haben, bis es soweit kommt. Da gibts welche die ihre Kinder getötet haben und frei rumlaufen, von daher, die juristische Toleranz ist bei den Frauen schon sehr hoch, ganz klar. Denn die sind ja schon quasi Opfer, nur deswegen weil sie als Frau geboren sind und durchweg diskriminiert, misshandelt usw. werden. Das ist ja schon Strafe genug.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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wirklich erschreckend was so alles passiert....
Frage: wie kann ich mich als Mann dagegen schützen? Soll ich mir vor dem einvernehmlichen Sex jetzt eine Art "Freistellungserklärung" von der Dame unterschreiben lassen in welcher ich jegliche Art von Ansprüchen aus der Aktion von vornherein ablehne???
Muß ich während der Aktion eine Kamera mitlaufen lassen um zu bestätigen daß alles einvernehmlich geschehen ist???
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19-12-2012, 16:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-12-2012, 16:44 von Austriake.)
(19-12-2012, 16:37)Zahlmeister schrieb: Muß ich während der Aktion eine Kamera mitlaufen lassen um zu bestätigen daß alles einvernehmlich geschehen ist???
Wahrscheinlich ist das in Zukunft erforderlich. Und wenn die Schl..pe nachher auf die Idee kommt, Dir was anhängen zu wollen, dann das Video irgendwo im Web veröffentlichen auf einer einschlägigen Website. Öffentlichkeit herstellen zum Schutz vor Strafverfolgung oder so...
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(19-12-2012, 16:37)Zahlmeister schrieb: Muß ich während der Aktion eine Kamera mitlaufen lassen um zu bestätigen daß alles einvernehmlich geschehen ist???
Damit würdest du lediglich dein Strafmaß reduzieren können. Anstatt für Vergewaltigung bist du dann für illegale Bild und Tonaufzeichnungen und Verletzung der Persönlichkeitsrechte eine Schl**** zu verurteilen.
Auf femininer Seite ändert dies nichts.
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Man(n) sollte Richterinnen haben. Die kennen sich auch in den intimen Details aus, wie hier:
http://www.augsburger-allgemeine.de/ille...86671.html
eindrucksvoll nachzulesen ist.
Leider steht aber auch hier nicht, dass die "Zeugin" nach der Gerichtsverhandlung erst mal bei der Staatsanwaltschaft antanzen durfte.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
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Erinnert mich an die Story aus Italien.
Dort hatte eine Frau einen Mann beschuldigt, sie in seinem Fiat 500 vergewaltigt zu haben. Dem Richter kamen Zweifel, und so ordnete er einen Ortstermin an. Der Klägerin gelang es nicht, den Richter davon zu überzeugen, dass der Täter ihr in diesem kleinen, engen Auto trotz ihrer Gegenwehr die enge Jeans mit Gewalt ausgezogen habe.
In diesem Auto sei das nicht möglich, die angebliche Vergewaltigung könne sich niemals so abgespielt haben. Freispruch für den Angeklagten.
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Erst der One-Night-Stand, anschließend die tiefe Reue, die infolge den Lover in den Knast bringt.
Zitat:Mit dem Vorwurf einer angeblichen Vergewaltigung schickte eine 18-Jährige einen Wattenscheider unschuldig in den Knast. Vier Wochen musste der Mann im Gefängnis schmoren, bis die Wahrheit ans Licht kam. Am Dienstag wurde die junge Frau vom Bochumer Jugendgericht wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung zu drei Wochen Dauerarrest verurteilt. Von Tom Eder
Ruhr Nachrichten
Eine Frau, verurteilt wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung?
Hier handelt es sich offensichtlich um einenen tragischer Einzelfall, betreffend Tat, betreffend Verurteilung, betreffend Strafmaß!
Der Typ hatte verhältnismäßig großes Glück, dass er nicht länger schmoren musste.
Der Dank gebührt einem offensichtlich nicht ausreichend Kavemann´sch gedrillten Polizisten, angehöriger des Tätergeschlechts.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Ein erwiesenermaßen unschuldiger Mann muß für 4 Wochen in den Knast, aber die Falschbeschuldigerin dagegen nur 3 Wochen?
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Und noch ein tragischer Einzelfall, diesmal: Vortäuschen einer Straftat.
Zitat:Die Vergewaltigungs-Geschichte hat sie nach Angaben der Polizei bei ihrem Arbeitgeber als Ausrede für ihr Nichterscheinen genutzt
Dies wiederum mit "persönlichen Problemen" begründet. Das arme Ding.
Besonders dreckig:
Zitat:Viele Frauen in Flein und der Region waren wegen der Nachricht verunsichert und verängstigt. Zumal erst im September in Horkheim eine Frau brutal vergewaltigt worden war.
Südwest Presse
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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""Offensichtlich hatte sie nicht mit den schwerwiegenden Folgen gerechnet", heißt es in der Pressemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft."
Natürlich nicht.
Offenbar hat sie sich vorher gut darüber informiert, dass so etwas gemeinhin als vernachlässigbare Verfehlung gilt.
Wenn sie jetzt doch dafür schief angesehen würde, wäre sie dann ja doch wieder ein Opfer.
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Die Dorstener Zeitung, am 17.08.2012:
Zitat:Tat am 10. Juni: Vergewaltiger wurden gefilmt
DORSTEN
Von zwei Männern ist eine 41-jährige Dorstenerin am 10. Juni auf dem Rücksitz eines Autos vergewaltigt worden. Zuvor jedoch wurden die Männer jedoch von einer Kamera erfasst. Die Polizei fahndet jetzt mit einem Foto der beiden Täter.
Die Dorstener Zeitung, am 16.01.2013:
Zitat:Angebliche Vergewaltigung: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Dorstener ein
DORSTEN/ESSEN
"Vergewaltiger wurden gefilmt." Mit einem Überwachungsfoto und dieser Schlagzeile fahndete die Polizei im August 2012 nach zwei Männern aus Dorsten. Jetzt stellte sich heraus: Die Verdächtigen haben eine blütenreine Weste und sind gar keine Vergewaltiger! Die Ermittlungen wurden eingestellt.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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(16-01-2013, 20:37)Bluter schrieb: Die Dorstener Zeitung, am 16.01.2013: Zitat:Was der Anwalt nicht verstehen kann: Trotz der freiwilligen Meldung eines der Männer bei der Polizei erfolgte tags darauf die öffentliche Fahndungsmeldung der Polizei samt Foto, das das Dorstener Duo an einer Tankstelle an der Hürfeldhalde zeigt. Benecken: „Wie die Mandanten heute im Bekanntenkreis da stehen, kann sich wohl jeder vorstellen.“
Jetzt können die Männer ihre Bekannten besser einschätzen.
Zitat:Dazu muss man wissen: Das vermeintliche Opfer hatte die angebliche Vergewaltigungsgeschichte zu diesem Zeitpunkt bereits ausführlich im Netzwerk „Facebook“ gestreut - und die Männer an den Pranger gestellt.
Die Männer hatten von Anfang an eingeräumt, in der vermeintlichen Tatnacht zufällig auf die Frau getroffen zu sein und mit ihr danach im Auto eine „nette“ Liebesnacht gehabt zu haben - nichts anderes konnte letztlich auch die Essener Staatsanwaltschaft feststellen.
Wenn das mir passiert wäre, hätte ich die Geschichte mit Foto der Frau auf meiner Webseite.
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Nachdem im deutschen Pressewald mal wieder aus der mutmaßlichen Vergewaltigung in Köln eine Tatsache verdreht wurde, ohne dass es hierzu eine offizielle Mitteilung der Ermittlungsbehörden gegeben hätte, halte ich es für angemessen zu einem Artikel zu verlinken, der zwar im Verhältnis zur Schnelllebigkeit im Internet als "alt" zu bezeichnen ist, aber mit 14 Tagen nicht zu alt, um ihn nicht doch hier mal zu verlinken.
Unaufgeregt stellt der Autor eine umfangreiche Recherche ein, die zwar nicht so hingenommen werden muss und durchaus Diskussionspotential aufweist, aber endlich mal mehr als nur eine Interessenvertetung zu Wort kommen lässt.
Ein interviewter Rechtsanwalt schildert nicht nur einen Fall von Falschbeschuldigung, sondern ein reichhaltiges Sortiment an Motiven dafür.
Zitat:Doch nicht immer spiele Geld eine Rolle, wie weitere Fälle nicht nur aus seiner juristischen Praxis zeigten. So beschuldigte eine Mutter ihren Mann des sexuellen Missbrauchs der gemeinsamen Tochter - im Zuge eines Sorgerechtsstreits. Eine pubertierende Tochter behauptete, dass ihr Vater sie unsittlich berührt hätte - aus Rache für eine Ausgangssperre. Eine 16-Jährige behauptete, dass ein anderer Mieter ihres Mehrfamilienhauses sie vergewaltigt hätte - um eine abendliche Verspätung gegenüber den Eltern zu erklären.
Es kommen des Weiteren eine Sprecherin des BMJ und eine Kommissariatsmitarbeiterin zu Wort, deren Aussagen nicht nur der des Rechtsanwaltes entgegenstehen, sondern bei genauer Betrachtung auch voneinander recht deutlich abweichen.
Der gesamte Artikel ist lesenswert, weil er die Kehrseite einer mittlerweile ausufernden Opferindustrie kritisch beleuchtet, die nicht nur Denk- und Sprechverbote austeilt, sondern bereits dann persönliche Angriffe und Diffamierungstiraden startet, wenn nur jemand kritische Fragen, zu grottenschlecht (oder gar nicht) recherchierten Artikeln, zu stellen wagt, wie z.B. in der Kommentarspalte des Südkurier.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Es wäre ein Zeichen von Gerechtigkeit (nicht von Juristenrecht!), wenn die Falschbeschuldigung mit dem gleichen Strafmaß geahndet würde, mit dem die behauptete Straftat belegt ist.
Wenn auf Vergewatigung fünf Jahre stehen, dann auch fünf Jahre für die falsche Anschuldigung.
Austriake
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(21-01-2013, 12:06)Austriake schrieb: Es wäre ein Zeichen von Gerechtigkeit (nicht von Juristenrecht!), wenn die Falschbeschuldigung mit dem gleichen Strafmaß geahndet würde, mit dem die behauptete Straftat belegt ist. Das setzt aber voraus, dass der Beschuldiger und der Beschuldigte Gleiche seien.
Wer, wenn es darum geht, für den Schaden, den er angerichtet hat, gerade zu stehen, einen auf unmündig macht, muss auch beim Beschuldigen als Unmündiger gelten.
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In der Schweiz das selbe schlechte Bild, wie in Deutschland.
Freispruch im Vergewaltigungsprozess Nordportal
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
Ungeachtet dessen, dass diese Zossen so oder so nicht belangt werden, habe ich eine Idee für uns pöse pöse Purschen !
In Russland haben viele In-Board Kameras in ihren Autos um hinterher bei Unfällen Beweis antreten zu können. (Macht in RUS auch Sinn ;-)
Wir könnten hier In-House Kameras einführen, die jedes Nümmerchen filmen. Dann kann der gelangweilte Amtsrichter sich in der Dienstzeit Privateporns gucken und sieht, wie die "vergewaltigte Madame" das Teil mit den 4 Buchstaben hin hält.
Alle haben ihren Spaß und der pöse pöse Pursche ist entlastet. Wehr weiß ? Wenn Er gut war, kriegt Er vielleicht sogar noch Angebote ? Hoffentlich nicht vom Amtsrichter....
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Ich denke es dauert nicht mehr lange, bis es Miniaturkamera-Implatate gibt zur lückenlosen Aufzeichnung von allem, was um einen herum passiert.
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Im Prinzip hilft nur Vorratsdatenspeicherung: Voice recorder in der Tasche, sms aufbewahren usw.
Aber selbst dann kann es sein, dass ein übereifriger Staatsanwalt immer noch Anhaltspunkte sieht.
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(23-01-2013, 15:27)MitGlied schrieb: Im Prinzip hilft nur Vorratsdatenspeicherung: Voice recorder in der Tasche, sms aufbewahren usw. Wie soll das authentifiziert sein?
Was bringt es, Emails und SMS aufzubewahren? Weiß der Teufel, wer das geschrieben hat.
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