Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Informationen von der Schule - angemault und ausgelacht
#26
(28-02-2013, 11:55)blue schrieb: Sollte man also aus dem Grund "Geht es der Mutter gut, geht es dem Kind gut" jedem davon abraten, eine gerichtliche Umgangsregelung herbeizuführen?
Wenn er ohne Juristerei das Gleiche erreichen kann wie mit, ja. Ich halte es mit dem Dicken: "Wichtig ist, was hinten rauskommt."
Zitieren
#27
Dipl. Jur. Ibykus kann ja pro se auftreten. Das kostet nichts.Wink
Zitieren
#28
(28-02-2013, 18:14)Das Nerdliche Orakel schrieb: Würdest du mir auch Geld geben, wenn ich dir ein passendes Urteil schreibe?
nach Allem, was ich von Dir lese (wobei ich nicht behaupte, dass nichts Lesenswertes darunter wäre): Nein- keinen Cent Wink

Aber es wäre hilfreich, wenn man auch mal Konkretes erfahren könnte, wie Du gegen den Willen der Mutter "Deines" Kindes an solche Dokumente kommst.
Hab' ich was überlesen?
Zitieren
#29
(28-02-2013, 19:01)Ibykus schrieb: Aber es wäre hilfreich, wenn man auch mal Konkretes erfahren könnte, wie Du gegen den Willen der Mutter "Deines" Kindes an solche Dokumente kommst.
Ich würde einem Lehrer erzählen, was los ist, und ihn bitten, mir die Noten meines Kindes zu besorgen. Das funktioniert natürlich nicht bei jedem Lehrer, aber es gibt Zig davon, und einer reicht mir.
Wenn man auf Krawall gebürstet ist, und der Lehrer, den man bittet, damit rechnen muss, dass er verpetzt wird, klappt das allerdings nicht. Ich bin bisher immer auf die freundliche Art von Mensch zu Mensch durchgekommen.
Zitieren
#30
(28-02-2013, 19:43)Das Nerdliche Orakel schrieb:
(28-02-2013, 19:01)Ibykus schrieb: Aber es wäre hilfreich, wenn man auch mal Konkretes erfahren könnte, wie Du gegen den Willen der Mutter "Deines" Kindes an solche Dokumente kommst.
Ich würde einem Lehrer erzählen, was los ist, und ihn bitten, mir die Noten meines Kindes zu besorgen. Das funktioniert natürlich nicht bei jedem Lehrer, aber es gibt Zig davon, und einer reicht mir.
Wenn man auf Krawall gebürstet ist, und der Lehrer, den man bittet, damit rechnen muss, dass er verpetzt wird, klappt das allerdings nicht. Ich bin bisher immer auf die freundliche Art von Mensch zu Mensch durchgekommen.
na super, DNO!
Zitat:und ihn bitten
Zitat:Das funktioniert natürlich nicht bei jedem
Zitat:Ich bin bisher immer auf die freundliche Art von Mensch zu Mensch durchgekommen.
ich freu mich für Dich!
Dem TO kann ich dieses Verfahren guten Gewissens nicht empfehlen.
Und in meinen Angelegenheiten -keine gemeinsame Sorge- hätte es auch nicht funktioniert.
Zitieren
#31
(28-02-2013, 19:43)Das Nerdliche Orakel schrieb: Ich bin bisher immer auf die freundliche Art von Mensch zu Mensch durchgekommen.
Das freut mich für euch und sollte auch jeder erst mal so versuchen. Was den Threadstarter betrifft, scheint diese Option leider nicht von Erfolg gekrönt gewesen zu sein.

Bei mir war es übrigens ebenso. Meine freundliche Art hatte bei der Schule meiner Kinder dazu geführt, dass sie mir sagten, ich solle mich doch bitteschön an die Mutter wenden. Was ich im Grunde auch verstehen kann!

Warum sollte ich dem Lehrpersonal mit Arbeit kommen, wofür sie nicht zuständig sind?

Und nebenbei sollte jeder Unterhaltszahler wissen, was seine Brut mit dem schwer erarbeiteten Unterhalt treibt! Immerhin ist der Barunterhalt rechtlich gleichgestellt mit dem Betreuungsunterhalt!
Zitieren
#32
(28-02-2013, 20:13)blue schrieb: Was den Threadstarter betrifft, scheint diese Option leider nicht von Erfolg gekrönt gewesen zu sein.
Keine Ahnung, was der dem "direkten Lehrer seines Sohnes" gesagt hat.
Immerhin hat dieser Lehrer ihn angerufen. Daraus hätte ein Gespräch über die schulischen Leistungen seines Sohnes werden können. Dass er von ihm keine Kopie des Zeugnisses bekommt, war zu erwarten.
Zitieren
#33
(28-02-2013, 20:53)Das Nerdliche Orakel schrieb: Dass er von ihm keine Kopie des Zeugnisses bekommt, war zu erwarten.
Ich bleibe dabei, das ist nicht Aufgabe eines Lehrers.

Meine Ex hat es lansam verstanden. Ich bekomme regelmäßig die Zeugnisse der Kinder übers JA. Völlig Ok.

Im Gegenzug "belästigt" mich die Meldebehörde damit, wenn die Kinder einen neuen Perso oder Reisepass benötigen.

Zeigt mir, dass unsere Behörden zumindest ein wenig sensibilisiert sind in diesem Thema.

Ich bleibe dabei, dass ohne gemeinsamen Sorgerecht die Behörden machen können, was sie wollen.

Der Willkür sind viele Wege geöffnet! Gestern wurde ich nach einer Unterschrift wegen einem Reisepaß gefragt, vorgestern durfte Muddi das Kind an eine weiterführende Schule "ohne" meine Einwilligung anmelden!

Geh fott mit "gemeinsamen Sorgerecht"!
Zitieren
#34
Wo du eine Aussage zu einer verminderten Intelligenz deinerseits herausliest ist mir schleierhaft. Ist wohl so etwas wie ein Ablenkungsmanöver.Ansonsten scheinst du mir doch etwas angefasst.

Das ein TO verschwindet kommt häufiger vor. Meistens dann, wenn es keine einfachen Antworten oder Lösungen gibt.

Alle Möglichkeiten liegen ja auf dem Tisch. Vielleicht, hat er es ja schon in die Hand genommen.
Zitieren
#35
Vielleicht hilft es, sich das Eingangsposting in Erinnerung zu rufen:
(26-02-2013, 16:53)calcaneus schrieb: - Ich habe versucht bei der Schule Informationen bezüglich meiner Kinder  und deren schulischen Leistungen anzufordern,
- da ich diese von der KM noch NIE bekommen habe.
- Zum Einen hat der Rektor mich daraufhin pampig behandelt und
- zum anderen hat der direkte Lehrer meines Sohnes zwar zurückgerufen aber mich dann ausgelacht mit den Worten dass das doch mein Problem wäre wenn ich das Zeugnis nicht bekomme.
- Ich bin psychisch ziemlich am Ende
- da ich seit 7 Jahren vergeblich versuche den Kontakt zu meinen Kindern zu halten
- oder zumindest laufend aktuelle Informationen zu bekommen

@ skipper hatte ja schon darauf hingewiesen, dass begründet Anlaß besteht, von gemeinsamer Sorge auszugehen, weswegen die Mutter auf Auskunft in Anspruch zu nehmen, wenig Sinn machen würde - vermutlich!
Denn wenn sich die Schule trotz gemeinsamen Sorgerechts weigert, stellt sich möglw. die Frage, ob nicht -ungeachtet einer Vorlagepflicht der Schule- daneben die Mutter leisten müsste.

Hier hat ein User (ich meine nicht den TO!), der vermutlich wegen seiner Auseinandersetzung mit dem Sozialamt noch Schaum vor dem Mund hat, vielleicht den Zusammenhang zw meinem Beitrag (Nr. 10) und dem Anliegen des TO mißverstanden.
Ich bin nicht sorgeberechtigt! und habe nicht den TO angesprochen, als ich auf die Klagemöglichkeit bei auskunftsunwilligen Müttern hingewiesen und ein Beispiel gegeben habe.

Ich schließe es allerdings nicht aus, dass auch die gemeinsam sorgeberechtigte Mutter u.U. auskunftspflichtig sein kann.

Das Klagebeispiel umzuformulieren und die Schule (oder andere) als Klage- (oder Antrags-) gegner einzusetzen, bleibt jedem unbenommen.

Der TO ist mit den Nerven am Ende.
Bei der oben zitierten Sachverhaltslage ist nicht davon auszugehen, dass der Gang zum JA, vor dem ich bekanntermaßen grundsätzlich warne und abrate, nützlich sein könnte.
Ich will es niemandem ausreden! Aber ich rate in 99 von 100 Möglichkeiten davon ab; nicht zuletzt deswegen, um die Nerven zu schonen!

Wer damit ein Problem hat, sollte versuchen sachlich dagegen zu argumentieren!
Zitieren
#36
(01-03-2013, 17:05)Ibykus schrieb: Ich schließe es allerdings nicht aus, dass auch die gemeinsam sorgeberechtigte Mutter u.U. auskunftspflichtig sein kann.

Davon ist in der Regel nicht auszugehen, ausser ein Sonderfall kommt in Frage. Beispiel: Vater darf aus irgendwelchen Gründen die Schule nicht betreten. Gerade bei konflikthaften Beziehungen wird auf das Recht des Vater nach direkter Auskunft verwiesen, §1686 BGB knüpft zwar nicht an die Alleinsorge an, aber ein Rechtsschutzbedürfnis einer Auskunftsklage gegen die Mutter dürfte die Frage nach den Zeugnissen angesicht der "Selbermachmöglichkeiten" des Vaters trotzdem nicht erzeugen.

Wie schon beschrieben wäre der Weg über die Schule auch einfacher, weil erst ohne Klage und Kosten die Schulaufsichtsbehörde eingeschaltet werden kann. Das wird die Schule in den meisten Fällen dazu bringen, die rechtliche Situation erst einmal wahrzunehmen statt den lästigen Vater wie bisher kalt vor die Tür zu setzen weil man das halt mit Vätern in diesem Land so macht.

Misslingt das, steht der Klageweg ebenso offen. Eile ist nicht vonnöten, Zeugnisse gibts zweimal im Jahr, die Schule hält sie immer vor und die Mutter bekommt sie nur für ein paar Tage in die Hand. Ist der Termin der letzten Zeugnisausgabe durch, kann sie gar nichts dem Vater geben. Anders verhält es sich nur bei einer ausdrücklich genannten Verpflichtung, die auf die Zukunft gerichtet ist.

Bei älteren Kindern ohne Kontakt zum Vater sind die Zeugnisse auch wichtige Nachweise, ob das Kind überhaupt noch die Schule besucht. Es könnte nämlich auch sein, dass der Sprössling vor dem Bahnhof rumhängt, statt seine Ausbildung zu machen. Dann bestünde auch kein Unterhaltsanspruch mehr.
Zitieren
#37
(01-03-2013, 17:40)p schrieb:
(01-03-2013, 17:05)Ibykus schrieb: Ich schließe es allerdings nicht aus, dass auch die gemeinsam sorgeberechtigte Mutter u.U. auskunftspflichtig sein kann.
§1686 BGB knüpft zwar nicht an die Alleinsorge an, aber ein Rechtsschutzbedürfnis einer Auskunftsklage gegen die Mutter dürfte die Frage nach den Zeugnissen angesicht der "Selbermachmöglichkeiten" des Vaters trotzdem nicht erzeugen.
das sehe ich grundsätzlich auch so.

Prüfenswert wäre trotzdem, ob die ansonsten unabhängig vom Umgangs- und Sorgerecht des Vaters auskunftspflichtige Mutter als Primärschuldnerin, bei der das Kind lebt, neben der zur Auskunft verpflichteten Schule in Anspruch genommen werden kann, wenn die Schule, die ja nur bei Entfall des Rechtschutzbedürfnisses zu leisten hat, nicht leistet.

Darauf zu verweisen, dass ich mich mit Dritten streiten muss, weil die grundsätzlich auskunftspflichtige More zu faul, zu bequem oder zu "stinkig" ist, halte ich rechtlich für unbillig.
Möglicherweise ist das auch der Grund, weswegen das Lehrpersonal gelacht hatte: halte Dich an die Mutter und nerv uns nicht!

Man sollte auch bedenken, dass die Schule evtl. mehr Erfahrungen hat als wir, die wir unorganisiert an Einzelfällen rumdoktern!

Darüber nachzudenken lohnt sich deswegen allemal.

Am Rande:
Ich gehe davon aus, dass Zeugnisse aus Einzelblättern bestehen, die beim Erziehungsberechtigten verbleiben.

Und es heißt nicht "rumhängen" sondern "abhängen"! Wink

Wem und wessen Kindern es also nicht schadet sollte deswegen klagen auf Deubel komm raus!
Juristen freuen sich über gut begründete Anträge. Sie haben in den meisten Fällen immer nur über Zank und Stunk zu entscheiden und mögen es, auch mal in rechtlicher Hinsicht gefordert zu werden!
Zitieren
#38
@Ibykus

Das JA ist nunmal zuständig und man hat einen Anspruch darauf, dass die sich kümmern (Sorgerecht hin oder her), zumal es sich ja hier um ein unverfängliches Thema handelt, man will ja nicht an eine Niere des Kindes, sollte man dem JA die Arbeit überlassen.

Wenn man natürlich nicht "auf den Knieen rutschen" will und deshalb grundsätzlich das JA umgeht, weil man ja Recht und es nicht nötig hat, bleiben natürlich nur noch Lösungen à la Ibykus, die unter den entsprechenden Prämissen freilich alternativlos sind. Stressfreier ist es mit Sicherheit nicht, schneller auch nicht. Mir erscheint hier so manches als bloßer Selbstzweck.

Ich bin völlig entspannt, war ein schöner Frühlingstag, Schaum suchst du am Besten woanders.
Zitieren
#39
(01-03-2013, 19:13)iglu schrieb: Das JA ist nunmal zuständig und man hat einen Anspruch darauf, dass die sich kümmern
das glaube ich nicht.
Was machst Du, wenn es der Rechtsauffassung, die p geschildert hat, folgt und dich an die Schule verweist (andernfalls an die Mutter)?
Dann hampelst Du doch vor dem JA genauso hilflos rum, wie vor dem Sozialamt!
Feststellungsklage bei fehlendem Feststellungsinteresse?

Man kann -und sollte auch nicht- jede Form der gerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche als kindeswohlverletzend oder mit "nicht auf Knieen rutschen wollen" abtun.

Mütter, die -wie die meines Kindes, die des TO ihrer verdammten Pflicht, den abwesenden Vater zu informieren, vorsätzlich nicht nachkommen, machen auf mich nicht den Eindruck, als wenn sie sich durch Einschalten des JA besinnen oder läutern.

Glaub'  mir, ich habe genügend Rückmeldungen von Vätern, die es bereut haben, einem JA zu vertrauen. Insofern verkennst Du die Sachlage vollkommen, wenn Du von Selbstzeckverfolgung sprichst!

iglu schrieb:Ich bin völlig entspannt, war ein schöner Frühlingstag, Schaum suchst du am Besten woanders.
gut, dass Du das noch klar gestellt hast.
Man konnte einen anderen Eindruck gewinnen.

Für "Schaum" habe ich schon gesorgt - muss nur noch den Kronenkorken entfernen! Wink
Zitieren
#40
Die Mutter ist n.m.A. immer auskunftspflichtig.

Auch wenn man letztlich zur Klage gezwungen ist, muss man ja darlegen, dass man alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, womit wir wieder beim JA wären.

Ob das JA Mütter beeindruckt, hängt wohl von der Mutter ab.
Mag auch sein, dass viele Väter den Kontakt mit dem JA bereuen. Ob das berechtigt ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Ich nehme es (immer wieder) zur Kenntnis.
Zitieren
#41
(01-03-2013, 18:17)Ibykus schrieb: Ich gehe davon aus, dass Zeugnisse aus Einzelblättern bestehen, die beim Erziehungsberechtigten verbleiben.

Vielleicht ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden. In unserem Bundesland gab und gibt es Zeugnishefte, in denen die Einzelblätter festgemacht sind, keine Kopien der Zeugnisse. Das Zeugnis wird ausgeteilt und am nächsten Werktag von "einem Erziehungsberechtigten" unterschrieben wieder eingesammelt (auch so ein Witz, eigentlich müsste es Regel sein, dass Beide unterschreiben und schon wäre das Thema erledigt).

Es wäre also der Mutter technisch gar nicht mehr möglich, nach dessen Abgabe das Zeugnis dem Vater zu geben. Wenn man gegen die Mutter klagt, kann man nur für die Zukunft klagen ("gibt dem Kind Kopie des Zeugnisses für den Vater mit"), nicht jedoch für das letzte Zeugnis.
Zitieren
#42
(01-03-2013, 19:55)iglu schrieb: Auch wenn man letztlich zur Klage gezwungen ist, muss man ja darlegen, dass man alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, womit wir wieder beim JA wären.
p weist ja mit Recht auf das Rechtschutzbedürfnis hin und spricht insoweit das "berechtigte Interesse" an, dass erforderlich ist, um einen Anspruch gg die nach 1686 auskunftspflichtige Mutter zu haben.

Ein berechtigtes Interesse liegt -ich hab' mal in die Kommentierung geschaut- vor, wenn der EltTeil keine Möglichkeit hat, sich über den AuskGgstand auf andere Art zu unterrichten.

Das kann das JA aber nicht - die Schule schon!

Weigert sich die Schule, dann bleiben meine oben erwähnten Bedenken, mich mit der Schule streiten zu müssen.

Ich werd's ja bald erleben und wissen. Nämlich dann, wenn man meine Klage abweisen wird und mich an das JA verweist.
Zitieren
#43
(01-03-2013, 20:25)p schrieb:
(01-03-2013, 18:17)Ibykus schrieb: Ich gehe davon aus, dass Zeugnisse aus Einzelblättern bestehen, die beim Erziehungsberechtigten verbleiben.

Vielleicht ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden. In unserem Bundesland gab und gibt es Zeugnishefte, in denen die Einzelblätter festgemacht sind, keine Kopien der Zeugnisse. Das Zeugnis wird ausgeteilt und am nächsten Werktag von "einem Erziehungsberechtigten" unterschrieben wieder eingesammelt (auch so ein Witz, eigentlich müsste es Regel sein, dass Beide unterschreiben und schon wäre das Thema erledigt).

Es wäre also der Mutter technisch gar nicht mehr möglich, nach dessen Abgabe das Zeugnis dem Vater zu geben. Wenn man gegen die Mutter klagt, kann man nur für die Zukunft klagen ("gibt dem Kind Kopie des Zeugnisses für den Vater mit", nicht jedoch für das letzte Zeugnis.
eine unmögliche Situation! Aber immerhin hätte die (pflichtbewußte) Mutter die Möglichkeit, rechtzeitig eine Kopie anzufertigen um sie dem Vater zu übergeben.

Dann würde ich in der Tat die Mutter verklagen künftig so zu handeln (was ich ja auch in meinem Fall getan habe).
Zitieren
#44
Das JA kann sich sowohl an Schule, tut es in anderen Zusammenhängen ja auch, als auch an die Mutter wenden.

Natürlich ist es sinnvoll sich direkt an die Schule zu wenden, war aber im vorliegenden Fall nicht erfolgreich.

Ganz abgesehen davon geht es ja nicht um die reine Juristerei.
Wenn ich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit damit rechnen kann, dass die Mutter vor dem JA einknickt, wende ich mich an das JA.
Hat zumindest bei mir schon einige Male geklappt.
Zitieren
#45
(01-03-2013, 20:25)Ibykus schrieb: Ein berechtigtes Interesse liegt -ich hab' mal in die Kommentierung geschaut- vor, wenn der EltTeil keine Möglichkeit hat, sich über den AuskGgstand auf andere Art zu unterrichten.

Das kann das JA aber nicht - die Schule schon!

Weigert sich die Schule, dann bleiben meine oben erwähnten Bedenken, mich mit der Schule streiten zu müssen.
In meinem Fall bekam ich eine Kopie der letzten Zeugnisse immer ungefragt vom JA per EMail.

Ich weiß natürlich nicht, ob das JA der Mutter dabei Stress macht.
Ursprünglich habe ich dem JA Stress gemacht, damit ich die bekomme.

Dabei sei anzumerken, dass die Mutter auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist, das übers JA zu machen, damit es dokumentiert ist.

Ich persönlich bleibe dabei, dass die Mutter verantwortlich ist! Weiterhin gehe ich davon aus, dass wenn die Zeugnisse ausbleiben, ich mit dem 1686 BGB auf der sicheren Seite bin und auch per Gericht erfolgreich durchziehen würde.

Wegen eines aktuellen Fotos pro Jahr wären meine Erfolgsaussichten ebenso gar nicht schlecht. Dieser "Akt" steht für dieses Jar wieder an. Big Grin
Zitieren
#46
Und wie bescheuert ist das eigentlich, dass man ein Amt braucht, um an eine Information zu gelangen, zu der man unzweifelhaft Zugangsberechtigung hat...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#47
Wie bescheuert ist es einen Vater aus dem Leben seiner Kinder zu drängen...
Zitieren
#48
Und pädagogisches Fachpersonal beteiligt sich da munter dran...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#49
(01-03-2013, 21:11)wackelpudding schrieb: Und wie bescheuert ist das eigentlich, dass man ein Amt braucht, um an eine Information zu gelangen, zu der man unzweifelhaft Zugangsberechtigung hat...

Das begegnet einem auch in anderen Lebensbereichen (hol mal Auskunft beim Arzt über dein Kind...) und ist Ausdruck der grundsätzlich kaputten Fehlkonstruktion namens "Sorgerecht", die einem Fahzeug ohne Motor gleicht. Man kann zwar reinsitzen, aber das war es dann auch schon fast, hinkommen wird man damit nirgends oder nur wenn es bergab geht. Dass es speziell an Schulen eigentlich auch sehr leicht und einfach gehen kann, Trennungseltern beide mit einzubeziehen, zeigen die Vorgehensweisen in den USA.
Zitieren
#50
(01-03-2013, 21:11)wackelpudding schrieb: Und wie bescheuert ist das eigentlich, dass man ein Amt braucht, um an eine Information zu gelangen, zu der man unzweifelhaft Zugangsberechtigung hat...
Ich habe herausgefunden, dass meine Ex neu verheiratet ist.
Da geht es grundsätzlich darum, den "Vater" in allem aussen vor zu lassen.

Ausser natürlich dem Geldfluss des KU!

Und wie @p schon schrieb, ist in solchen Fällen wichtig, zu wissen, dass das Kind irgendwie nicht rumhängt.

Diese "neuen" Väter, die der Ex in den Allerwehrtesten kriechen sind nicht selten.

Wenn sie wenigstens das Kind adoptieren würden, hätte ich wahrscheinlich ein wenig Respekt ihnen gegenüber!

Aber diese Pudel lassen sich natürlich nicht das Geld des leiblichen Vaters entgehen!

Fakt! Und diese Männer sind für mich der letzte Abschaum!
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Auswanderung-Informationen Novell 30 9.383 26-04-2022, 10:06
Letzter Beitrag: p__
  Mutter will Informationen...Verpflichtung ? Vater 15 16.030 09-10-2009, 11:19
Letzter Beitrag: bumbui

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste