04-03-2013, 10:29
Die Zahl der Unterhaltsberechtigten spielt nur bei der Einordnung in die Tabellengruppe eine Rolle. Wobei es schwierig sein dürfte, bei einem Unterhaltsberchtigten überhaupt an einem Bedarfskontrollbetrag zu kratzen. Ein Beispiel dazu würde mich interessieren.