06-03-2013, 14:22
In der Abstammungsurkunde des Kindes sind die Eltern aufgeführt. Bei verheirateten Eltern haben sie dadurch beide die elterliche Sorge.
Eine Scheidung berührt diese Situation nur dann, wenn es besonders beschlossen worden ist, z. B. Übertragung vom Sorgerecht oder einzelner Bestandteile auf ein Elternteil durch Urteil.
Liegt kein solches Urteil vor, ist also das Sorgerecht unberührt.
Die Frage nach einer Bescheinigung des Sorgerechts, die ich auch diverse Male gehört habe, ist nur ein Vorwand, es Vätern schwer zu machen. Dem gegenüber wurde oft stillschweigend vorausgesetzt, dass die Mutter die Alleinsorge hat. Erst, wenn ich die Gesprächspartner darüber aufgeklärt habe, dass dann die Mutter die Übertragung nachzuweisen habe, z. B. durch ein Urteil, war Ruhe zu dem Thema.
Eine Scheidung berührt diese Situation nur dann, wenn es besonders beschlossen worden ist, z. B. Übertragung vom Sorgerecht oder einzelner Bestandteile auf ein Elternteil durch Urteil.
Liegt kein solches Urteil vor, ist also das Sorgerecht unberührt.
Die Frage nach einer Bescheinigung des Sorgerechts, die ich auch diverse Male gehört habe, ist nur ein Vorwand, es Vätern schwer zu machen. Dem gegenüber wurde oft stillschweigend vorausgesetzt, dass die Mutter die Alleinsorge hat. Erst, wenn ich die Gesprächspartner darüber aufgeklärt habe, dass dann die Mutter die Übertragung nachzuweisen habe, z. B. durch ein Urteil, war Ruhe zu dem Thema.