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gemeinsames Sorgerecht nachweisen?
#10
(06-03-2013, 16:11)calcaneus schrieb: Wenn ich wenigstens wüßte bei welchen Ärzten meine Kinder sind.
Ich habs grad über die Krankenkassen versucht.

Ich hatte vor einiger Zeit ähnliche Probleme.
Aber da ist ja jeder Patient eine Chiffrenummer und wird
erstmal unter dem Konto des KK-Hauptversicherten abgerechnet.
Ob die Kinder in Behandlung waren, erfährt man so erstmal nicht.
Erst recht nicht, wenn der Arzt sich überhaupt die Mühe gemacht hat, eine Abrechnung zu erstellen, für die er kaum mehr als 7 Euro bekommen hätte.
Man erfährt nur, ob sie überhaupt versichert sind.

Das war der Anfang einer wochenlangen Beschäftigungstherapie
mit der Sozialbehörde. Zigmal Anträge ausgefüllt, zigmal falsche verwertet oder irregeleitet und dann von der EDV komplett entstellt.
Nach 2 1/2 Monaten dann endlich wieder alles rund.
Wenn man also automatisiert verarbeitete Daten erfragt, dann muß man sich darüber klar sein, das in Bezug auf den Wahrheitsgehalt keine Aussagekraft haben (könnten).
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RE: gemeinsames Sorgerecht nachweisen? - von karlma - 06-03-2013, 14:22
RE: gemeinsames Sorgerecht nachweisen? - von karlma - 06-03-2013, 16:27
RE: gemeinsames Sorgerecht nachweisen? - von Sixteen Tons - 06-03-2013, 17:47
RE: gemeinsames Sorgerecht nachweisen? - von blue - 07-03-2013, 21:13

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