09-03-2013, 10:36
(05-03-2013, 23:22)Das Nerdliche Orakel schrieb:Wer Väterrechte auf "gelegentliches Dürfen" reduziert, schwächt sie und unterstützt und fördert mütterliche Allmacht.(05-03-2013, 22:19)calcaneus schrieb: Zumindest "darf" ich zur Sprechstunde zum Lehrer kommen und dann "darf ich mit in den PC reinschaun" - *knuffig*Dann hast du deine Information. Der Rest soll dir egal sein.
Man kann die Einstellung vertreten, Zeugnisse rechtfertigten keine Gerichtsverfahren.
Dann ist man aber nicht weit davon entfernt, auch das gemeinsame Sorgerecht in Frage zu stellen, weil es generell dem nicht anwesenden Elternteil nur wenig nützt.
Dann könnte man ebenfalls das Umgangsrecht wieder als Besuchsrecht verstehen ....
... und am Ende den unverheirateten Vater als Hampelmann oder Marionette!
Gegen eine systematische Ausgrenzung können sich Väter nicht wehren, indem sie sich mit Zugeständnissen oder "Großzügigkeiten" abspeisen lassen.
Du gehörst offenbar zu den Vätern, die sich "um des Kindeswohlwillens" das Zeugnis auch zusammengeknüllt vor die Füße werfen lassen.
Mein Gott - für WEN und für WAS engagiert man sich eigentlich noch ???
K59 schrieb:ist die Beistandschaft im Jugendamt bzgl. Schulzeugnisse und Gesundheitszustand der Kinder nicht auch auskunftspflichtig gegenüber dem Vater, auch wenn dieser kein Sorgerecht hat?dem Beistand gehen solche Auskunftsrechte nichts an. Seine Tätigkeit beschränkt sich m.W. auf Angelegenheiten die Unterhaltsansprüche betreffend.
Stell' doch dem Orakel diese Frage! Wozu bedarf es VäterRechte, wenn man sich seine Wünsche mit einem Strauß Blumen, am Ende mit "ein paar Scheinchen" erfüllen kann.
