10-03-2013, 14:15
(10-03-2013, 02:48)Das Nerdliche Orakel schrieb:Wenn ein Vater Umgang mit seinen Kindern haben darf, dann liegt es an ihm, diese "Erlaubnis" zu nutzen.(09-03-2013, 10:36)Ibykus schrieb: Wer Väterrechte auf "gelegentliches Dürfen" reduziert, schwächt sie und unterstützt und fördert mütterliche Allmacht.Es geht nicht um das Dürfen, sondern um das Tun.
Ein Vater hat nichts davon, wenn er Umgang mit seinem Kind haben darf, aber diesen Umgang nicht hat, weil ihm die Mutter den Umgang verwehrt, obwohl sie es nicht darf.
Du verwechselst "dürfen" mit "rechtlichem (oder gerichtlichen) Anspruch".
Einen rechtlichen Anspruch muss ich (kann ich zugegeben nicht immer) durchsetzen.
Dürfen ist von Wohlwollen abhängig!
Ich sehe in einem rechtlichen Anspruch -auch wenn ich ihn mir erst erstreiten muss- ein wesentlich nützlicheres Instrument, als den Launen einer Mutter ausgesetzt zu sein.
(so verhält es sich übrigens auch mit den Launen eines Jugendamtes, dass zudem schon im Vorfeld zu wenigstens 90% gegen mich als Vater eingestellt ist: spring erst mal über die Klippe, dann wirst du schon sehen, wie tief du fällst)
Stattdessen:
"Was Du schwarz auf weiß besitzt ....!
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