16-03-2013, 16:56
TU richtet sich nach den Verhältnissen vor der Trennung. Eine Anpassung nach oben findet deshalb in aller Regel nicht statt.
Anderes gilt für den nachehelichen Unterhalt nach Rechtskraft der Scheidung.
Eine Ausnahme, bei der der TU an einen nach der Trennung gestiegenen Verdienst angepasst wird, gibt es meines Wissens nur, wenn der Einkommenszuwachs bereits vor der Trennung bekannt, bzw. eingeplant war.
Anderes gilt für den nachehelichen Unterhalt nach Rechtskraft der Scheidung.
Eine Ausnahme, bei der der TU an einen nach der Trennung gestiegenen Verdienst angepasst wird, gibt es meines Wissens nur, wenn der Einkommenszuwachs bereits vor der Trennung bekannt, bzw. eingeplant war.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)