21-03-2013, 17:28
(20-03-2013, 09:31)blue schrieb: Evtl. meinst Du den BVerfG Beschluss wegen Anrechnung des Kindergeldes auf H4 Leistungen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...0-022.html
Nein, es ging dort darum, das z. B. Absetzbeträge aus dem SGB II für Kindesunterhalt nicht zur Schaffung eines neuen Titels herangezogen werden können. Das würde die Unterhaltsverpflichtung auf den Grundsicherungsträger ausweiten, meinte der Senat.
Allerdings geht es hier ja um einen bestehenden Titel, dessen
Betrag nach unten soll.