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KU - neuer Titel oder Klage abwarten?
#7
Ein Gericht hat einer Klage auf einen unbefristeten Titel Erfolgswahrscheinlichkeit eingeräumt:
http://blog.beck.de/2012/03/19/das-kind-...eten-titel

Deine Ex scheint zu leiden und sie ist vom Neid zerfressen, deswegen kannst du dir Ruhe erkaufen gar nicht leisten, weil es dir dann SICHTBAR deutlich schlechter gehen muss als ihr.
Wenn du deine Ex jetzt noch weiter ärgerst indem du nur DDT4 befristet anbietest, könnte sie auf die Idee kommen DDT5, unbefristet und über das 18te Lebensjahr hinaus einklagen zu wollen.
Da sie ja auf einen Anwalt und nicht auf einen Jugendamtsbeistand (der sich wegen sowas vermutlich nicht mehr so gerne den Finger krumm macht) zurückgreift, ist so eine Eskalation schnell passiert.

Bist du überhaupt schon 1 jahr im neuen Job, so dass man überhaupt eine zuverlässige Gehaltsprognose machen kann?

Der alte Titel wird ungültig wenn du ihn im Original zurückbekommst, am besten zusammen mit einer Erklärung des Vellstreckungsverzichts. Im neuen Titel steht dann auch drin, ob und welchen alten Titel er ersetzt.

Krankheit, Arbeitslosigkeit ist dein Risiko, da musst du erstmal finanziell deine Reserven aufbrauchen, bevor deine Ex und deine Kinder auch nur daran denken müssen. Erst wenn du finanziell "fertig" bist, kannst du evtl. gütigerweise damit rechnen, dass die Absenkung in Richtung DDT1 erwogen wird.

Die einzigste Möglichkeit hier wirksam was zu ändern ist der Totalausfall des Unterhaltszahlers.
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RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von iglu - 26-03-2013, 12:31
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von iglu - 26-03-2013, 13:01
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von MitGlied - 26-03-2013, 14:10
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von Antiworld - 15-06-2013, 13:37
OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von Lullaby - 09-01-2014, 11:09
RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 09-01-2014, 22:03
RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 10-01-2014, 10:27
RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 10-01-2014, 18:55

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