27-03-2013, 14:02
(27-03-2013, 13:52)iglu schrieb: Was nun genau vorausging wissen wir nicht, ich weise nur daraufhin, dass der erste Schritt darin bestehen sollte das Kind zu beauftragen das Zeugnis vorzulegen(es ist ja das Zeugnis des Kindes und auch sein Eigentum), wenn man denn Kontakt hat.
Dann auch das Anliegen beim Kind durchsetzen (natürlich nicht gerichtlich). Bzw. wenn gar nicht beabsichtigt oder nicht möglich ist, es beim Kind durchzusetzen, es auch nicht anzufangen.
Aber nicht so ein Schwenk zur Klagekeule gegen die Mutter. Wenn ich es als Aufgabe der Mutter sehe, mir das Zeugnis zugänglich zu machen, wende ich mich von Anfang an an die Mutter, da merkt im Idealfall das Kind gar nichts von.