27-03-2013, 19:59
Was hast du erreicht? Du hast jetzt ein einen Wisch, den du dir einrahmen lassen kannst.
In der interessanten Sache, nämlich Umgang mit deiner Tochter, hat es nichts gebracht.
Du hast deiner Ex vorgeführt, dass du das Recht dazu hast, eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses zu bekommen, nicht mehr und nicht weniger. Das Zeugnis hätte dir auch deine Tochter kopieren oder fotografieren können; aber darum geht es dir nicht.
In der interessanten Sache, nämlich Umgang mit deiner Tochter, hat es nichts gebracht.
Du hast deiner Ex vorgeführt, dass du das Recht dazu hast, eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses zu bekommen, nicht mehr und nicht weniger. Das Zeugnis hätte dir auch deine Tochter kopieren oder fotografieren können; aber darum geht es dir nicht.
(27-03-2013, 01:32)Ibykus schrieb: Wenn ich die Kopie erhalten habe, werde ich die Sache für erledigt erklären. Kosten entstehen keine: wir befinden uns im VKH-Verfahren.Muss sie dafür etwas bezahlen, oder ist sie so ARGE-hilfsbedürftig, dass nichts an ihr hängen bleibt?
Aber die KM hatte einen RA eingeschaltet, den sie nun auch bezahlen muss.
(27-03-2013, 13:40)Ibykus schrieb:Ich interpretiere das genauso wie Jessy und SGI. Wenn du Pech hast, interpretieren das deine Tochter und viele Juristen genauso.Jessy schrieb:Abseits dessen finde ich die Strategie über das Kind ("20 € kriegst du nur, wenn du deine Mutter dazu bringst, dir eine Kopie für mich zu geben.") völlig daneben.Ich übrigens auch!
(Interpretation ist eben oft auch eine reine Glücksache).