27-03-2013, 23:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-03-2013, 23:46 von Das Nerdliche Orakel.)
(27-03-2013, 23:20)Ibykus schrieb: Im Übrigen freue ich mich über die Sichtweise des Richters, der wie ich finde sehr weise entschieden hatte, indem er die KM zur Anfertigung einer Kopie und zum Kauf einer Briefmarke verpflichtet hatte. Ursprünglich wollte sie ja nicht einsehen, beides zu investieren und hat stattdessen einen RA bemüht.Wenn die Mutter ARGE-hilfsbedürftig ist, kann es ihr egal sein. Sie kriegt dann das, was ihr zusteht, egal wieviel Schaden sie anrichtet.
Auf jeden Fall hat sie mal wieder einen Grund vor dem Kind über dich und den Rest der Welt zu lästern.
(27-03-2013, 23:20)Ibykus schrieb: Der RA macht mir schon eher Sorgen. Denn was ich von ihm im 170ger Verfahren nun nach der Übersendung der Aktenkopien lese (er hatte gg die Einstellung des Verfahrens Beschwerde eingelegt) läßt mich nur noch den Kopf schütteln.Der kriegt für so einen Quatsch Kohle, und das nicht zu knapp.