28-03-2013, 00:32
(27-03-2013, 23:41)Das Nerdliche Orakel schrieb:ja - WENN!(27-03-2013, 23:20)Ibykus schrieb: Im Übrigen freue ich mich über die Sichtweise des Richters, der wie ich finde sehr weise entschieden hatte, indem er die KM zur Anfertigung einer Kopie und zum Kauf einer Briefmarke verpflichtet hatte. Ursprünglich wollte sie ja nicht einsehen, beides zu investieren und hat stattdessen einen RA bemüht.Wenn die Mutter ARGE-hilfsbedürftig ist, kann es ihr egal sein. Sie kriegt dann das, was ihr zusteht, egal wieviel Schaden sie anrichtet.
Und WENN NICHT trifft vermutlich das Gegenteil zu.
![Rolleyes Rolleyes](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/rolleyes.gif)
Das Nerdliche Orakel schrieb:Auf jeden Fall hat sie mal wieder einen Grund vor dem Kind über dich und den Rest der Welt zu lästern.Das macht sie -soweit ich darüber richtig informiert bin- sowieso.
Meinem Kind jedenfalls kann sie so leicht nichts mehr vormachen. Das hat den ganzen Streit längst durchschaut. Wir halten zusammen wie Pech und Schwefel (was hier zu offenbaren zugegeben nicht gerade sinnvoll, aber im Hinblick auf die unsachlichen Spekulationen wohl nötig ist).
Halten wir uns im Interesse DER Väter, die aus diesem Thread noch einen Nutzen ziehen können, an die Fakten:
Bei beharrlicher Weigerung der KM, Zeugniskopien zur Verfügung zu stellen, muss man nicht den Kopf in den Sand stecken.
Stattdessen kann man die KM unter Fristsetzung auffordern, ihrer Auskunftspflicht nachzukommen und bei Verfristung erfolgkeich klagen.
Eine vorherige "Inanspruchnahme" seines Kindes ist nicht nötig und sollte auch -je nach Alter und gefestigter Beziehung- vermieden werden.
In meinen Angelegenheiten muss ja nun unter Aufrechterhaltung des Antrages im Übrigen, die Sache für erledigt erklärt werden, soweit es um die Übersendung einer Kopie des aktuellen Zeugnisses geht.
Man darf also durchaus noch gespannt sein, ob das Gericht meinem Antrag folgt und die KM verpflichtet, künftig unaufgefordert Zeugniskopien bereit zu stellen.