(28-03-2013, 01:04)Sixteen Tons schrieb: Vielleicht beschiessen sich dann ja die Gerichte über meinen Kopf hinweg.Auf jeden Fall für dich angenehmer, als wenn sie dich beschiessen.
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Ich denke, besonders interessant dürften die Ausführungen des LSG zur Faktensetzung durch das Unterhaltsgericht sein.
Falls es weiter bei der 1.Instanzlichen Entscheidung bleibt und du keine eigene Anschlussberufung gestellt hast, könnte es allerdings auch sein, dass das JC seinen Beschwerde-Antrag einfach zurückzieht - und damit eine öffentlich verwertbare LSG-Entscheidung vermeidet.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #