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Gutachterkosten: zahlt jeder die Hälfte ?
#1
in unserem Falle soll ein familienpsychologisches lösungsorientiertes Gutachten erstellt werden und auch ein psychatrisches Gutachten, ob einer von uns beiden oder wir beide psychatrisch erkrankt sind, weil es in Sachfragen völlig konträre Darstellungen der beiden Elternteile gibt, die aufgeklärt werden sollen.

Im Netz (bei Thiel) habe ich einige Kopien von Sachverständigengutachtenkostenrechnungen aus neuerer Zeit gefunden, die von 5000 bis 9000 € reichen und den Hinweis, dass die Gutachterkosten anschließend vom Gericht von den beiden Elternteilen zu jeweils der Hälfte zu erstatten eingefordert werden.

Wenn sich jedoch herausstellt, dass die KM mit unwahren Behauptungen erst Gutachten notwendig erscheinen lassen, ist es doch unangemessen, den weiteren Beteiligten (Kindsvater) an den Kosten zu beteiligen ?

Darüberhinaus, als die Fragestellung aufkam, sind sie mit der Erstellung
eines weiteren Gutachtens einverstanden, war mir nicht klar, dass ich
gleichsam für Kosten mit aufkommen solle ?
Ist es bei einigen von Ihnen gleichsam in der Weise ? Haben Sie bisher
auch Kostennoten vom Gericht für Gutachteranteile erhalten?
Wie wäre dagegen anzugehen ? Besteht hier die Möglichkeit, Bilder/Dateien anzuhängen ? Dann würde ich die Kostennoten der GA
einmal anomysiert beifügen...
Danke für Aufmerksamkeit und Antwort
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Gutachterkosten: zahlt jeder die Hälfte ? - von Schlumpf - 29-03-2013, 12:03

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