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6 WF 381/12 OLG Saarbrücken Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft für Umgangsverweigerung
#6
Dann musst du eben am OLG Saarbrücken nachfragen, ob man dir den Anwalt des Verfahrens nennen kann. Der Name ist normalerweise nicht geheim, nur die Antragsteller haben Anspruch auf Anonymität. Die generelle Frage, ob grundsätzlich Ordnungsgeld oder Ordnungshaft jemals vollstreckt worden ist, gehört nicht in die Diskussion des obengenannten Urteils.

Urteile, die eindeutig Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft festlegen, gibts jedenfalls genug, auch vom Bundesgerichtshof: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4353

Insoweit wäre bestenfalls von Interesse, ob trotz Ordnungsgeld/haftdrohungen weiter konsequenzlos Umgangsverweigerung durch eine Ex betrieben wurde und nichts vollstreckt wurde. Fälle, in denen die Verweigerungshaltung durch das Urteil zusammengebrochen ist sind schliesslich genau wie beabsichtigt zugunsten des Kindes ausgegangen und somit erfolgreich abgeschlossen. Fälle, in denen die Mutter zahlen musste, sind natürlich auch bekannt, das hättest du mit etwas Recherche im Forum selbst herausfinden können: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3197
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6 WF 381/12 OLG Saarbrücken Ordnungsgeld / Ordnungshaft für Umgangsverweigerung - von p__ - 30-03-2013, 15:53

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