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Berechnung: Dispozinsen und Einmalzahlungen über wieviel Jahre?
#2
1. Nein. Schulden und deren Folgen sind bei Kindesunterhalt Privatsache und vom Selbstbehalt zu bestreiten. Reicht das Geld nicht, besteht eventuell Obliegenheit zur Insolvenz.
2. Bei einer derartigen Einmalzahlung kann man versuchen, sie ganz aus der Berechnung herauszunehmen, keinesfalls darf man zustimmen, sie zu irgendeiner Grundlage für die Zukunft >1 Jahr heranzuziehen, denn es war eben nur eine Einmalzahlung.
3. Probieren kostet nichts. Wird aber zu 95% abgelehnt.
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RE: Berechnung: Dispozinsen und Einmalzahlungen über wieviel Jahre? - von p__ - 30-03-2013, 20:50
[geteilt] Besuch vom GV - von Antragsgegner - 21-04-2013, 17:45

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