30-03-2013, 22:23
Wird ein praktizierter Umgang basierend auf elterlicher Absprache einseitig unterbrochen, dann können nur sehr triftige Gründe ein solches Verhalten rechtfertigen. Da nun die Mutter seit vier Wochen Umgang weder unterstützt noch zuläßt, besteht ausreichender Anlaß für die Befürchtung, dass Entfremdung eintritt.
Dieser Zustand ist die klassische Situation, die eine einstweilige Anordnung zur Regelung des Umgngs erforderlich macht.
Ich würde keinen Tag verschwenden und sofort handeln!
Kurze Sachverhaltdarstellung, das bisher der Umgang bei gegenseitiger Absprache zufriedenstellend funktioniert hat. Aus Deinerseits nicht nachvollziehbaren Gründen hat die KM den Umgang nicht nur vorübergehen eingestellt und Dir wahrheitswidrig unterstellt, Du hättest dies und das und jenes "verbrochen" . Man hätte Dir eine Unterlassungserklärung zur Unterschrift vorgelegt, wonach Du Dich verpflichten sollst .....
In der Angelegenheit ist Eile geboten weil wegen der vorgeschobenen Begründung zu befürchten steht, dass Deine Kinder gegen Dich eingestellt werden und dadurch künftiger Umgang vereitelt werden soll....
Weg mit dem Ding und sofort gestern in den Gerichtsbriefkasten (oder die Sache mit Stempel "Z" für "flash" (= defcon one) zum Rechtsanwalt).
Dieser Zustand ist die klassische Situation, die eine einstweilige Anordnung zur Regelung des Umgngs erforderlich macht.
Ich würde keinen Tag verschwenden und sofort handeln!
Kurze Sachverhaltdarstellung, das bisher der Umgang bei gegenseitiger Absprache zufriedenstellend funktioniert hat. Aus Deinerseits nicht nachvollziehbaren Gründen hat die KM den Umgang nicht nur vorübergehen eingestellt und Dir wahrheitswidrig unterstellt, Du hättest dies und das und jenes "verbrochen" . Man hätte Dir eine Unterlassungserklärung zur Unterschrift vorgelegt, wonach Du Dich verpflichten sollst .....
In der Angelegenheit ist Eile geboten weil wegen der vorgeschobenen Begründung zu befürchten steht, dass Deine Kinder gegen Dich eingestellt werden und dadurch künftiger Umgang vereitelt werden soll....
Weg mit dem Ding und sofort gestern in den Gerichtsbriefkasten (oder die Sache mit Stempel "Z" für "flash" (= defcon one) zum Rechtsanwalt).