01-04-2013, 09:39
Ja.
Du kannst den Unterhalt für die beiden Kinder (je 225,-€) wenn er tituliert ist, von deinem Einkommen abziehen.
Damit bleiben dir 570,-€.
Damit liegst du unter deinem Bedarf von 384,- + 270,- KDU = 554,- + Freibeträge 320,- (100+180+40) = 874,- plus ein paar Kleinigkeiten.
Du kannst also mindestens 300,-€ aufstocken.
Du kannst den Unterhalt für die beiden Kinder (je 225,-€) wenn er tituliert ist, von deinem Einkommen abziehen.
Damit bleiben dir 570,-€.
Damit liegst du unter deinem Bedarf von 384,- + 270,- KDU = 554,- + Freibeträge 320,- (100+180+40) = 874,- plus ein paar Kleinigkeiten.
Du kannst also mindestens 300,-€ aufstocken.