Moin.
Die Kosten des Umgangs (Lebenshaltung und Fahrtkosten der bzw. für die Kids) werden ebenfalls berücksichtigt!
Wie groß sind die Entfernungen zu den Kindern jeweils?
Läßt sich Standardumgang (min 6 Tage/Monat, für die Schulkinder dann hälftige Schulferien) verwirklichen? Kinder leben im Standardumgang ca. 30% des Jahres beim sog. Umgangsberechtigten!!!
Vor einer Wohnungssuche und Anmietung solltest Du die angemesenen Kosten der Unterkunft (KdU) ermitteln, um Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden. Die Jobcenter (JC) maulen zudem recht gern, wenn für Kinder im Umgang eigene Zimmer vorgesehen werden.
Das ergänzende ALG II, die 'Aufstockung' läßt sich recht geanu errechnen, wenn die angemessenen KdU im Zuständigkeitsbereich des JC bekannt sind. Grundlage ist der örtliche Mietspiegel. Einige JC geben Listen zu den angemessenen KdU heraus.
Suche nach einer Wohnung für einen 3-Personen-Haushalt nach Maßgabe des Mietspiegels bzw. der JC-Vorgaben ... und starte die üblichen Wohnungsportale im Netz. Der Wohnungsmarkt hat sich nach meiner Beobachtung recht gut auf das SGB eingestellt. Zuverlässige Mietzahlungen vom Amt sind Vermietern nicht unwillkommen.
Suche, finde und richte ein zusammen mit Deinen Kids (Erstausstattung beantragen!), ein tolles Zeichen Ihrer Wertschätzung, tolle Events zudem, wirst sehen...
(Seit gestern ist nach massiver Verbreitung von Schadsoftware über Skype!!! der 'Wurm' drin. Einige Begriffe werden hier zeitweilig als Link markiert, ohne daß ich das wünsche oder verhindern kann. Ist das, ist Abhilfe bekannt?)
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Die Kosten des Umgangs (Lebenshaltung und Fahrtkosten der bzw. für die Kids) werden ebenfalls berücksichtigt!
Wie groß sind die Entfernungen zu den Kindern jeweils?
Läßt sich Standardumgang (min 6 Tage/Monat, für die Schulkinder dann hälftige Schulferien) verwirklichen? Kinder leben im Standardumgang ca. 30% des Jahres beim sog. Umgangsberechtigten!!!
Vor einer Wohnungssuche und Anmietung solltest Du die angemesenen Kosten der Unterkunft (KdU) ermitteln, um Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden. Die Jobcenter (JC) maulen zudem recht gern, wenn für Kinder im Umgang eigene Zimmer vorgesehen werden.
Das ergänzende ALG II, die 'Aufstockung' läßt sich recht geanu errechnen, wenn die angemessenen KdU im Zuständigkeitsbereich des JC bekannt sind. Grundlage ist der örtliche Mietspiegel. Einige JC geben Listen zu den angemessenen KdU heraus.
Suche nach einer Wohnung für einen 3-Personen-Haushalt nach Maßgabe des Mietspiegels bzw. der JC-Vorgaben ... und starte die üblichen Wohnungsportale im Netz. Der Wohnungsmarkt hat sich nach meiner Beobachtung recht gut auf das SGB eingestellt. Zuverlässige Mietzahlungen vom Amt sind Vermietern nicht unwillkommen.
Suche, finde und richte ein zusammen mit Deinen Kids (Erstausstattung beantragen!), ein tolles Zeichen Ihrer Wertschätzung, tolle Events zudem, wirst sehen...
(Seit gestern ist nach massiver Verbreitung von Schadsoftware über Skype!!! der 'Wurm' drin. Einige Begriffe werden hier zeitweilig als Link markiert, ohne daß ich das wünsche oder verhindern kann. Ist das, ist Abhilfe bekannt?)
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