01-04-2013, 14:24
(01-04-2013, 12:26)hitman90 schrieb: @ Ibykuswas ist das denn schon wieder für ein bullsheet?
Nun habe ich eine mitteilung bekommen das das verfahren automatisch geschlossen wird , wenn ich dem nicht innerhalb von 3 wochen widerspreche.
Ein gerichtliches Verfahren wird beendet durch:
-gerichtliche Entscheidung (Urteil, Beschluss, ParteienVergleich)
-durch Klagerücknahme
-oder durch Erledigterklärung
Scheinbar will das Gericht das Verfahren wegen Nichtbetreibens einstellen, wenn du von ihm geforderte Prozesshandlungen nicht vornimmst ...
In der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder in den familiengerichtlichen Verfahren scheint man ohnehin zu machen, was man will.
Dann widersprichst Du eben und teilst mit, dass Umgang im -oben beschrieben (alle 14 Tage WE und wochentlich wenigstens einen Nachmittag)- Umfang beantragt wird.
Die Dir zugebilligten zwei Stunden sind eine Frechheit.