(01-04-2013, 14:30)DerArsch schrieb: Kurze Zwischenfrage: Ein Titel hebelt an sich jeden Selbstbehalt aus und _muss_ bezahlt werden?Klares JAein.
Der "Selbstbehalt" existiert nur bis zu dem Moment, wo ein Titel existiert. Häufiges und medial gut gepflegtes Mißverständnis. Der Selbstbehalt ist eine reine Berechnungsgröße.
Die Unterhaltspflicht, bzw. die unterstellte Erwerbsobliegenheit (die man kaum erfüllen kann) hebelt die Raelität aus und führt zu einem Titel. Der muss dann bedient werden jenseits der Realität oder bis zum finanziellen Zusammenbruch.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #