02-04-2013, 03:42
(01-04-2013, 15:09)Gekko schrieb:(01-04-2013, 14:49)hitman90 schrieb: Wegen der Vaterschaftsanerkennung war ich nie bei Jugendamt sondern beim Standesamt und dort steht nichts hab gerade nachgeschaut
Also besteht z.Zt. kein Titel. ALLE Zahlungen, auch die deiner Eltern, waren rein freiwillig.
Du hast keine UH-Schulden.
Unterhaltsvorschuss wurden auch nicht beantragt, sonst hättest du schon Post wegen Titel und EK-Nachweise.
Einen Unterhaltstitel würde ich nur dann unterschreiben, wenn eine Aufforderung von JA oder Anwalt kommt. Sonst Füße still halten und freuen.
Zahl im Moment einfach gar nichts und warte ab was passiert.
Das JA hat von mir auch einen Titel gefordert, weil ich nicht gezahlt habe. Habe dann gezahlt und seitdem wollen die auch keinen Titel mehr von mir.
Heißt das UH-Schulden bauen sich erst auf wenn ein Titel besteht und ich diesen nicht bediene?
Bei mir hat der geg. Anwalt ja UH gefordert und das seit der Trennung und jetzt auch rückwirkend einen Betrag x (über 2000€) gefordert. Aber es gibt kein Titel, es wurde noch nicht einmal erwähnt.
Das ist jetzt ein rein "außergerichtliches" Sonderangebot quasi, dass ich rückwirkend bezahle und ab jetzt den geforderten UH.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.