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Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#3
(02-04-2013, 08:35)blue schrieb: Mündliche Vereinbarungen sind gar nix. Grundsätzlich gilt, alles in schriftlicher Form zu fordern. Auch beim JA immer ein Gesprächsprotokoll, welches von beiden Seiten unterschrieben wird, anzufordern.
Anwälte fordern,
Eltern vereinbaren!
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RE: Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben? - von Skipper - 02-04-2013, 08:39

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