02-04-2013, 10:09
Wenn es klappt und du mit dem Umgang zufrieden bist, dann belass es dabei!
Es könnte allerdings sein, dass du den Umgang ggü. einer Behörde, v.a. dem Jobcenter, nachweisen musst, dann brauchst du im Zweifelsfall etwas Schriftliches.
Es könnte allerdings sein, dass du den Umgang ggü. einer Behörde, v.a. dem Jobcenter, nachweisen musst, dann brauchst du im Zweifelsfall etwas Schriftliches.