02-04-2013, 11:47
(02-04-2013, 11:25)StrengGeheimerInformant schrieb: Das Gesetz sieht für Freiheitsberaubung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor, wenn das Opfer länger als eine Woche gefangen gehalten wurde. Horst Arnold saß fünf Jahre im Gefängnis.Das muss auch auch für den Richter gelten.
Schließlich hat er ihn seiner Freiheit beraubt, offensichtlich ohne dass es hinreichende beweise gab.