Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#11
Solange der Umgang klappt und du nicht irgendeinem Amt was nachweisen musst, würde ich auch auf schriftliches verzichten. Forderst du jetzt plötzlich (ohne ersichtlichen Anlass) eine schriftliche Vereinbarung, weckt das nur Mißtrauen und provoziert womöglich unnötig Streit. Schreib für dich persönlich ein Umgangstagebuch, möglichst mit Belegen.
Auf den Fahrtkosten wirst du wohl auch zukünftig allein sitzenbleiben. Es gibt nur ein paar wenige Urteile, die der KM anteilig Fahrtkosten aufbürden, das aber auch nur bei sehr weiten Strecken.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben? - von Jessy - 02-04-2013, 13:34

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern? resistance01 24 25.207 22-11-2013, 19:24
Letzter Beitrag: Pistachio 00
  gehen oder bleiben? sophie 47 36.000 29-09-2013, 22:00
Letzter Beitrag: sophie
Question Schriftliche Stellungnahme zu Verfahrenskostenhilfe Waldmann 1 5.339 16-12-2012, 20:24
Letzter Beitrag: blue
  Umgangsrecht erweitern/ Umgangsvereinbarung marecello 215 312.224 14-09-2011, 20:42
Letzter Beitrag: marecello

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste