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Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#15
(02-04-2013, 13:49)sorglos schrieb: D.h. diejenigen, die um jedes bischen Umgang mehr oder minder erfolgreich bei Gericht streiten mussten, empfehlen Mündlichkeit.

Ich habe nur dort vor Gericht streiten müssen, wo die mündlichen Vereinbarungen nicht funktioniert haben.

Wenn die Mündlichkeit funktioniert (wie es hier zu sein scheint und es bei mir bei meinem ältesten Kind auch der Fall war), würde ich eine schriftliche Vereinbarung allenfalls in Form einer Jahresplanung anregen (die Betonung liegt aber auf "anregen"!).

(Beispielsweise: Wann fährst Du mit den Kindern in den Urlaub? Wann ich? Wann sind wichtige Feste (Familienfeiern etc.) zu berücksichtigen? Wann kommen die Kinder an Weihnachten, Ostern etc. zu Dir, wann zu mir? usw.).

Warum soll man auch dort, wo es funktioniert, so tun, als ob es nicht funktionieren würde?

Simon II
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RE: Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben? - von Simon ii - 02-04-2013, 14:23

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