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Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#17
(02-04-2013, 14:31)iglu schrieb: D.h. dass "diejenigen" gar nicht erst vor Gericht gestritten hätten, wenn es auch anders, einvernehmlich gegangen wäre.

Eben!

Simon II
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RE: Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben? - von Simon ii - 02-04-2013, 14:32

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