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Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#20
(02-04-2013, 13:49)sorglos schrieb: D.h. diejenigen, die um jedes bischen Umgang mehr oder minder erfolgreich bei Gericht streiten mussten, empfehlen Mündlichkeit.

Das sind aber auch diejenigen, die seit zwei Jahren mit der anderen KM eine ausschießlich mündliche Vereinbarung haben, die (trotz gelegentlichem Gezicke) umgangstechnisch reibungslos umgesetzt wird.
Ob und inwieweit eine schriftliche/mündliche Vereinbarung Sinn macht, ist demnach wohl immer personenabhängig.
Wo kein Streit ist, muss man auch keinen anfangen, meines Erachtens.
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RE: Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben? - von Jessy - 02-04-2013, 14:52

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