Ich halte es nach wie vor für angebracht - auch juristisch - den Vergewaltigungsbegriff zu differenzieren.
Es gibt die
1.) Seelische Vergewaltigung, d.h. jemand wird gezwungen etwas zu tun was er nicht möchte (z.B. "menscheln", Unterhalt für ein fremdes Kind zahlen, Umgansrecht verweigert bekommen)
2.) Körperliche Vergewaltigung: d.h. jemand wird zusätzlich zur seelischen Vergewaltigung noch körperlich versehrt.
Punkt 1.) ist immer schwer nachzuweisen, vor allem die Schuldfrage - Punkt 2.) ist dagegen wirklich verwerflicht, weil gefährlich für Leib und Leben und gehört strengstens bestraft. Diese dualen Vergewaltigungen sind auch eindeutig belegbar und nicht "Ich glaube es war eine, brauche aber noch drei Gutachter, die das für mich entscheiden" Geschichten.
Shit happens.
Es gibt die
1.) Seelische Vergewaltigung, d.h. jemand wird gezwungen etwas zu tun was er nicht möchte (z.B. "menscheln", Unterhalt für ein fremdes Kind zahlen, Umgansrecht verweigert bekommen)
2.) Körperliche Vergewaltigung: d.h. jemand wird zusätzlich zur seelischen Vergewaltigung noch körperlich versehrt.
Punkt 1.) ist immer schwer nachzuweisen, vor allem die Schuldfrage - Punkt 2.) ist dagegen wirklich verwerflicht, weil gefährlich für Leib und Leben und gehört strengstens bestraft. Diese dualen Vergewaltigungen sind auch eindeutig belegbar und nicht "Ich glaube es war eine, brauche aber noch drei Gutachter, die das für mich entscheiden" Geschichten.
Shit happens.
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios
...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios
...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...