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Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#33
(02-04-2013, 22:26)StrengGeheimerInformant schrieb: wen hindert 'Sie' daran, jeglichen zu brechen?!
Du denkst zu sehr nach deutschem Familienrecht.

Mit Verlaub....Dort haben Väter die Bedenken, die Du anbringst
Da gebe ich Dir Recht!

In anderen europäischen Ländern wird über "Bußgeld" gelacht, welches eh nicht einzutreiben ist!

In anderen Ländern verliert die Mutter schneller das Sorgerecht, als sich hier ein Vater das nur vorstellen kann!
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RE: Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben? - von blue - 02-04-2013, 22:42

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