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Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#37
Zur Kita habe ich schon gesagt, dass ich mit denen gerne abspreche wie man es am besten macht und wie lange mein Kind weg bleiben könnte ohne das sie Probleme sehen. Aber ich habe denen auch zu verstehen gegeben dass letztendlich ich und meine Ex entscheiden und die Kita nur empfehlen kann. Trotzdem sollte sie, finde ich, gehört werden. Sollte es zum Streit kommen, mit der Ex und/oder der Kita, hat man letztendlich zwei Parteien gegen sich... das ist nicht unbedingt hilfreich.

Zum Thema: Sie ist mit Sack und Pack ausgezogen, während ich auf Arbeit war. Hat das Kind einfach umgemeldet und das wars. Als ich das Kind dann nach gemeinsamer Vereinbarung das erste Wochenende abholen wollte hat sie das plötzlich verweigert. Habe die Polizei angerufen aber die konnten mir nicht helfen... seitdem mag ich diesen Verein genauso gern wie Banken, Werkstätten und das JA.

Nun gut, ich will mit einer schriftlichen Vereinbarung nichts provozieren. Letztendlich soll es aber darauf hinaus laufen, dass ich das Minimum/Maximum an Kostenbeteiligung des Umgangs von der Ex holen kann. Sei es Fahrtkosten, oder dass sie Fahrten übernimmt. Ihr Argument ist immer, dass sie kein Auto hat. Aber es gibt Bahn, die genauso günstig und schnell ist wie das Auto, also kein Nachteil und ihre Eltern und ihr neuer Macker haben auch ne Karre...

Die Frage ist halt für mich, Benzin ins Feuer streuen, wenn ja wie viel... weil wenn es loddert, ist löschen kaum mehr möglich.

Es geht schon soweit, dass ich wahrscheinlich wegen der Steuererklärung klagen darf, weil sie überhaupt nicht kooperiert. Dann wäre ich der erste, der neben Liebesbriefchen vom und zum Anwalt handfest juristische Mittel einsetzt. Damit könnte das Domino dann los gehen, dass sie ihren TU einklagt, ich Umgangskosten und und und...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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RE: Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben? - von Antragsgegner - 03-04-2013, 00:07

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