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Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#38
Umgangskosten werden außschließlich vom Jobcenter getragen. Alles andere, Steuer etc., kannst du dir von der Backe putzen.
Wenn du Kosten erstattet haben willst, musst du aufstocken.

Dass sich die Ex nicht am Umgangsaufwand nicht beteiligen will, ist auch nicht wahnsinnig überraschend. Das tun sie allenfalls mit dem entsprechenden Druck. Aber selbst dann...

Bei mir hat es geklappt die KM zwangszubeteiligen, aber so etwas kann man machen wenn man sowieso schon im Risiko steht. So aus heiterem Himmel für den Wohlfühlfaktor sollte man sich solche Aktionen wirklich klemmen.
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RE: Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben? - von iglu - 03-04-2013, 08:07

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